STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND' VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3791 Thema: Twitter-Meldungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde diese Meldung von welchen Personen namens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz verbreitet? E>ie Meldung wurde am B.Januar 2016 um 6.30 verbreitet. Der Tweet wurde von einem Privat-PC verschickt. Wie und durch wen es zur Benutzung gekommen ist, wird derzeit geklärt. Frage 2: Wer ist berechtigt, namens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Meldungen über Twitter zu verbreiten? Beim Twitter-Account des SMS handelt es sich um einen Behörden-Account Es twittern überwiegend zwei Personen für das SMS. Weitere Vertretungen sind möglich. Frage 3: Welche Regelungen gelten im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bezüglich der Verbreitung von Meldungen über Twitter? Es gilt das Vier-Augen-Prinzip. Meldungen werden vorher durch die Pressesprecherin autorisiert. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 100-141.51-16/12 Dresden, .___3 Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 4: Welche Konsequenzen zieht die Sächsische Staatsregierung aus dem in der Vorbemerkung beschriebenen Sachverhalt? Zusätzlich zur internen Sensibilisierung der Mitarbeiter innerhalb der Ressorts erarbeitet die Sächsische Staatskanzlei derzeit Handlungsempfehlungen für den Umgang mit sozialen Medien für alle Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen. Diese beinhalten neben allgemeinen Anforderungen an den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien auch konkrete Festlegungen zu Zugängen und zur Nutzung über dienstliche und private Geräte, sowie außerhalb der Kernarbeitszeit Über eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe für den Bereich Sozial Media erfolgt zudem die Sensibilisierung der für die Twitter-Accounts verantwortlichen Mitarbeiter. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-02-04T14:34:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes