Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3806 Thema: Ermittlungen gegen Polizeibeamte – Nachfrage Drs. 6/2264 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 aufgrund welches Tatvorwurfes/Dienstvergehens gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren , Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens, unter Einbeziehung von Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen sächsische Polizeibeamte!) Frage 2: Wie viele in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fragen können im Hinblick auf die Strafverfahren nur im Umfang der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Aufstellung beantwortet werden, die auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 mit dem Stand 18. Januar 2016 beruht. In dieser Tabelle sind die Verfahren aufgeführt, die nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Justizgeschäftsstatistik) vom 22. Dezember 2014 unter den Sachgebietsschlüsseln 52 „Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete “, 53 „Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete“ und 54 „Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete“ sowie Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9450 Dresden, 4. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 4 unter dem Sachgebietsschlüssel 51 „Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare , sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte)“, letztere soweit in den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften als Beruf „Polizist“ oder eine ähnliche mit dem Polizeidienst in Verbindung stehende Berufsbezeichnung vermerkt ist, registriert wurden. Die unter diesen Sachgebietsschlüsseln erfassten Verfahren umfassen grundsätzlich nur Straftaten, die einen Bezug zur Dienstausübung der betreffenden Polizeibeamten aufweisen. Die vollständige Beantwortung der zwei Teilfragen, die grundsätzlich auch Straftaten umfassen, die von Polizeibediensteten außerhalb ihrer Dienstausübung begangen wurden, ist nicht möglich. In den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften werden grundsätzlich nur die Personalien eines Beschuldigten erfasst. Zur Erfassung des Berufes kommt es nur, soweit dieser im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden ist. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-I-97). Zur vollständigen Beantwortung der beiden Teilfragen müssten alle von den sächsischen Staatsanwaltschaften vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 geführten Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden. Da von den sächsischen Staatsanwaltschaften bereits in einem Jahr über 200.000 Ermittlungsverfahren betrieben werden, ist dies im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden kurzen Frist ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die Disziplinarverfahren wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen. Hinsichtlich der in den Jahren 2013 und 2014 eingeleiteten Disziplinarverfahren wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/546 verwiesen. Disziplinarvorgänge, die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß § 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen , konnten nicht berücksichtigt werden. Nach Eintritt des Verwertungsverbots sind die betreffenden Disziplinarvorgänge grundsätzlich zu vernichten (§ 16 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SächsDG; § 112 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG). Seite 3 von 4 Frage 3: Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beamte der sächsischen Polizei und Fachaufsichtsbeschwerden, die 2015 eingereicht wurden, sind bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Landeskriminalamt, Polizeiverwaltungsamt, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)!) Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dessen Hilfe das vermeintliche persönliche Fehlverhalten eines Beamten beziehungsweise Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gerügt werden kann, d. h. im Sinne der Fragestellung das Verhalten von Beamten der sächsischen Polizei bei den genannten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst (Dienststellen). Dienstaufsichtsbeschwerden können form- und fristlos bei jedem Vorgesetzten des betroffenen Mitarbeiters eingereicht werden. Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf Bescheidung seiner Beschwerde in angemessener Frist. Eine Form für diesen Bescheid ist ebenso wenig vorgegeben wie für die Erfassung der Beschwerde durch den Vorgesetzten. Dementsprechend besteht auch weder eine einheitliche noch eine vollständige statistische Erfassung der Dienstaufsichtsbeschwerden bei den Dienststellen der sächsischen Polizei. Mündliche Dienstaufsichtsbeschwerden werden z. B. regelmäßig auch mündlich beschieden; eine aktenkundige Erfassung erfolgt nicht oder in Form von Gesprächsvermerken. Diese wären – sofern sie überhaupt zur Personalakte gegeben werden – nur durch händische Durchsicht aller einzelnen Personalakten recherchierbar . Aus den genannten Gründen ist eine vollumfängliche Beantwortung der Frage nicht möglich. Eine klare inhaltliche Trennung zwischen Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden ist nicht immer möglich und wird deshalb von den Dienststellen auch nicht vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle gibt die Zahl der bei den Leitern der in der Anfrage genannten Dienststellen jeweils erfassten Dienstaufsichtsbeschwerden wieder. Sie erhebt aus o. g. Gründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Folgende von der Fragestellung abweichende Erfassungen sind dabei nicht auszuschließen: • Die Beschwerde richtet sich nicht gegen Beamte, sondern gegen Beschäftigte der sächsischen Polizei. • Die Beschwerde wurde bei einer anderen Dienststelle eingereicht. • Die Beschwerde richtet sich gegen Beamte anderer Dienststellen und Dienstherren , die der bearbeitenden Dienststelle zum Geschehenszeitpunkt unterstellt waren, z. B. im Rahmen eines Polizeieinsatzes. Dienststellen 2015 Polizeidirektion Chemnitz 100 Polizeidirektion Dresden 154 Polizeidirektion Görlitz 69 Polizeidirektion Leipzig 133 Polizeidirektion Zwickau 77 STAATSMW1STBR1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN LandQj6kriminalamt Poliz^iverwaltungsamt PräSjfdiunryder Bereitschaftspolizei 25 Hoohsch^ite der Sächsischen Polizei (FH) Mit ff-eunülichen Grüßen McükusUlbigl Anlagen: 3 Seite 4 von 4 Anlage 1 Seite 1 von 14 Quelle: web.sta Datenbanken der Staatsanwaltschaften, Stand: 18.01.2016 Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte 2013 688 Amtsanmaßung 12 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Aufbewahren einer Schusswaffe 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Aussageerpressung 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Ausspähen von Daten 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Bedrohung 10 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Begünstigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Beleidigung 29 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Betrug 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 4 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 2 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 Freispruch 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Diebstahl 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 Verbindung mit einer anderen Sache 1 Anlage 1 Seite 2 von 14 ohne gerichtl. Erledigung 1 Entziehung Minderjähriger 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Erpressung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Fahrlässige Körperverletzung 4 Einstellung nach § 170 II StPO 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Kein öffentliches Interesse 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Falsche Verdächtigung 19 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 10 ohne gerichtl. Erledigung 10 Verbindung mit einer anderen Sache 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Freiheitsberaubung 17 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 9 ohne gerichtl. Erledigung 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Gefährliche Körperverletzung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Hausfriedensbruch 31 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 11 ohne gerichtl. Erledigung 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 15 ohne gerichtl. Erledigung 15 Körperverletzung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Körperverletzung im Amt 216 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 15 ohne gerichtl. Erledigung 15 Anlage 1 Seite 3 von 14 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 Freispruch 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 14 ohne gerichtl. Erledigung 14 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 30 ohne gerichtl. Erledigung 30 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 128 ohne gerichtl. Erledigung 128 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 3 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 Freispruch 1 Verbindung mit einer anderen Sache 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Misshandlung von Schutzbefohlenen 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Nachstellung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Nötigung 60 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Täter-Opfer-Ausg.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 154 I StPO 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 28 ohne gerichtl. Erledigung 28 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 21 ohne gerichtl. Erledigung 21 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Raub 7 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Räuberische Erpressung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Rechtsbeugung 20 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung § 154d StPO (Klärung einer Vorfrage) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Sachbeschädigung 13 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 Anlage 1 Seite 4 von 14 ohne gerichtl. Erledigung 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Schwerer Raub 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Störung von Versammlung u. Aufzügen 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafvereitelung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Strafvereitelung im Amt 77 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 25 ohne gerichtl. Erledigung 25 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 34 ohne gerichtl. Erledigung 34 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Trunkenheit im Verkehr 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Üble Nachrede 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Uneidliche Falschaussage 22 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 13 ohne gerichtl. Erledigung 13 Verbindung mit einer anderen Sache 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Unterlassene Hilfeleistung 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Unterschlagung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Untreue 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 Anlage 1 Seite 5 von 14 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verfolgung Unschuldiger 28 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 10 ohne gerichtl. Erledigung 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 Verbindung mit einer anderen Sache 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Vergehen nach § 29 BtMG 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Verleitung Untergebenen zu Straftat 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 13 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verletzung Post/Fernmeldegeheimniss 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 6 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Verleumdung 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verstrickungsbruch/Siegelbruch 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Vortäuschen einer Straftat 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 Geldstrafe (Urteil) 1 2014 748 Amtsanmaßung 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Bedrohung 13 Anlage 1 Seite 6 von 14 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Begünstigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Beleidigung 42 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 15 ohne gerichtl. Erledigung 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 10 ohne gerichtl. Erledigung 10 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Betrug 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Bildung krimineller Vereinigungen 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Diebstahl 20 Anklage vor dem Strafrichter 1 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 9 ohne gerichtl. Erledigung 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Diebstahl gem. § 244 StGB 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Erpressung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Erschleichen von Leistungen 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 Fahrlässige Körperverletzung 9 Anklage vor dem Strafrichter 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Kein öffentliches Interesse 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Anlage 1 Seite 7 von 14 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Fahrlässige Tötung 2 Anklage vor dem Strafrichter 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Falschbeurkundung im Amt 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Falsche Verdächtigung 33 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 15 ohne gerichtl. Erledigung 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 10 ohne gerichtl. Erledigung 10 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Freiheitsberaubung 23 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 14 ohne gerichtl. Erledigung 14 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Gefährliche Körperverletzung 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Hausfriedensbruch 27 Einstellung nach § 170 II StPO 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 12 ohne gerichtl. Erledigung 12 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Körperverletzung 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Körperverletzung im Amt 266 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Anklage vor dem Strafrichter 8 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 21 ohne gerichtl. Erledigung 21 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 45 ohne gerichtl. Erledigung 45 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 155 ohne gerichtl. Erledigung 155 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 3 Anlage 1 Seite 8 von 14 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 2 Verbindung mit einer anderen Sache 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 anhängig 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Missbrauch von Titeln, Berufsbez., Abz. 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Nachstellung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Nötigung 80 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 41 ohne gerichtl. Erledigung 41 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 11 ohne gerichtl. Erledigung 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 20 ohne gerichtl. Erledigung 20 Verbindung mit einer anderen Sache 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 OWi Sächs.Datenschutzgesetz 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Raub 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Rechtsbeugung 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 10 ohne gerichtl. Erledigung 10 Sachbeschädigung 18 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafvereitelung im Amt 67 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 24 ohne gerichtl. Erledigung 24 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 24 ohne gerichtl. Erledigung 24 Verbindung mit einer anderen Sache 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 anhängig 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Straßenverkehrsgefährdung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Üble Nachrede 7 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Anlage 1 Seite 9 von 14 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Uneidliche Falschaussage 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 4 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Unterlassene Hilfeleistung 13 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Unterschlagung 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Verfolgung Unschuldiger 19 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Vergehen nach § 29 BtMG 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 Verletzung des Briefgeheimnisses 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 22 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Anlage 1 Seite 10 von 14 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO - geringe Schuld 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verleumdung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 6 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verwahrungsbruch 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 Vortäuschen einer Straftat 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 2015 693 Amtsanmaßung 5 Einstellung nach § 170 II StPO 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Bedrohung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Beleidigung 25 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 anhängig 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Betrug 3 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 1 Anlage 1 Seite 11 von 14 ohne gerichtl. Erledigung 1 Diebstahl 17 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Diebstahl gem. § 244 StGB 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Entziehung Minderjähriger 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Erpressung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Fahrlässige Körperverletzung 8 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO - geringe Schuld 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Fahrlässige Tötung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Falschbeurkundung im Amt 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Falsche Verdächtigung 13 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 anhängig 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Freiheitsberaubung 22 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 9 ohne gerichtl. Erledigung 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 anhängig 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Gefährliche Körperverletzung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Hausfriedensbruch 26 Anklage vor dem Strafrichter 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Anlage 1 Seite 12 von 14 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 anhängig 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Jugendpornografische Schriften 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Körperverletzung 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Körperverletzung im Amt 246 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Anklage vor dem Strafrichter 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 26 ohne gerichtl. Erledigung 26 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 12 ohne gerichtl. Erledigung 12 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 20 ohne gerichtl. Erledigung 20 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 101 ohne gerichtl. Erledigung 101 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 anhängig 66 ohne gerichtl. Erledigung 66 Misshandlung von Schutzbefohlenen 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Nötigung 89 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 37 ohne gerichtl. Erledigung 37 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 9 ohne gerichtl. Erledigung 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 28 ohne gerichtl. Erledigung 28 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 anhängig 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Rechtsbeugung 23 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 12 ohne gerichtl. Erledigung 12 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 Anlage 1 Seite 13 von 14 ohne gerichtl. Erledigung 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Sachbeschädigung 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Sex. Missbr. Ausnutzung einer Amtss 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafvereitelung im Amt 73 Einstellung nach § 170 II StPO 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 22 ohne gerichtl. Erledigung 22 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 21 ohne gerichtl. Erledigung 21 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 11 ohne gerichtl. Erledigung 11 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 anhängig 13 ohne gerichtl. Erledigung 13 Straßenverkehrsgefährdung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Üble Nachrede 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Uneidliche Falschaussage 16 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 8 ohne gerichtl. Erledigung 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 anhängig 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Unterlassene Hilfeleistung 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 ohne gerichtl. Erledigung 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Unterschlagung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 anhängig 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Untreue 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Urk.unterdr./Veränder. Grenzbezeichng. 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 Anlage 1 Seite 14 von 14 ohne gerichtl. Erledigung 1 Urkundenfälschung 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verfolgung Unschuldiger 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 anhängig 4 ohne gerichtl. Erledigung 4 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 21 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Verbindung mit einer anderen Sache 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 anhängig 6 ohne gerichtl. Erledigung 6 Verletzung von Privatgeheimnissen 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Verleumdung 14 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 ohne gerichtl. Erledigung 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung 3 Verbindung mit einer anderen Sache 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 ohne gerichtl. Erledigung 2 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 2 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, §§ 374, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat liegt nicht vor 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Volksverhetzung 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Vortäuschen einer Straftat 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 anhängig 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Gesamtergebnis 2129 Anlage 2 Frage 1 2015 Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 16 Fernbleiben vom Dienst 1 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 Ordnungswidrigkeiten 0 Sonstiges 5 Störung des Betriebsfriedens 6 Straftat 20 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 8 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 1 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 18 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den Jahren von 2013, 2014 und 2015 aufgrund welchen Dienstvergehens gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Dienstvergehens!) Anlage 3 Seite 1 Frage 2 2013 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 4 1 1 3 Fernbleiben vom Dienst 1 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten 1 Sonstiges 1 1 1 Störung des Betriebsfriedens 3 Straftat 2 1 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 5 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 1 2 3 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 8 6 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Wie viele in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingeleitete Disziplinarverfahren gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Dienstvergehens!) Seite 2 2014 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 1 1 2 Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 Ordnungswidrigkeiten 2 Sonstiges 5 Störung des Betriebsfriedens 2 1 Straftat 1 16 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 5 Verletzung der Wahrheitspflicht 11 3 4 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz 3 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 5 1 3 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Seite 3 2015 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 5 1 Fernbleiben vom Dienst leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten Ordnungswidrigkeiten Sonstiges 5 Störung des Betriebsfriedens Straftat 2 4 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 1 Verletzung der Wahrheitspflicht 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum Verstoß gegen Datenschutzgesetz 1 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 5 4 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 6_3806_rs_komplett 6_3806_rs Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3806 Thema: Ermittlungen gegen Polizeibeamte – Nachfrage Drs. 6/2264 Frage 1: Frage 2: Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die Disziplinarverfahren wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen. Hinsichtlich der in den Jahren 2013 und 2014 eingeleiteten Disziplinarverfahren wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/546 verwie... Disziplinarvorgänge, die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß § 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen, k... Frage 3: Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beamte der sächsischen Polizei und Fachaufsichtsbeschwerden, die 2015 eingereicht wurden, sind bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Landeskriminalamt, Pol... Markus Ulbig 6_3806_Anlage 1 Ergebnis 6_3806_Anlage 2 Frage 1 6_3806_Anlage 3 2015 Sammelmappe1 6_3806_Anlage 2 Frage 1 6_3806_Anlage 3 2013 2014 2015 2016-02-05T13:53:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes