Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3809 Thema: Ruhestandseintritte bei der sächsischen Polizei 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei gingen 2015 mit welchem Alter in den Ruhestand? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststellen!) Für das Jahr 2015 stellt sich die fragegegenständliche Aufschlüsselung wie folgt dar: Laufbahngruppe 1.2 Alter PD C PD DD PD GR PD L PD Z LKA FHPol BPP PVA 40 1 41 1 42 1 44 1 45 1 1 1 46 1 2 48 1 1 49 1 50 1 51 1 1 52 1 2 1 53 1 1 1 54 1 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9453 Dresden, 4. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 4 55 1 1 1 1 57 3 2 1 58 3 1 59 1 2 60 16 16 4 22 12 1 61 13 10 7 10 14 2 63 1 65 66 1 Laufbahngruppe 2.1 Alter PD C PD DD PD GR PD L PD Z LKA FHPol BPP PVA 41 1 51 1 53 1 54 1 1 55 1 56 1 2 1 59 1 1 60 15 13 6 17 7 3 2 3 61 21 19 8 16 4 2 1 2 1 63 1 1 1 64 1 65 2 1 3 66 1 Laufbahngruppe 2.2 Alter PD C PD DD PD GR PD L PD Z LKA FHPol BPP PVA 52 1 60 1 61 1 1 3 2 1 1 *Grundlage: PVS-Abfrage vom 21. Januar 2016 Frage 2: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei kamen 2015 für eine Hinausschiebung des Ruhestandes infrage? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststellen!) Nach § 47 Sächsisches Beamtengesetz kann bei Vorliegen des dienstlichen Interesses der Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben werden. Dies kann auf Initiative des Dienstherrn oder auf Antrag des Beamten erfolgen. Eine Frist vor der regulären Ruhestandsversetzung , in welcher der Antrag frühestens gestellt werden kann, ist nicht vorgesehen . In der Antwort wurden daher nur diejenigen Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei gezählt, deren regulärer Ruhestandseintritt im Jahr 2015 lag. Seite 3 von 4 Alter PD C PD DD PD GR PD L PD Z LKA FHPol BPP PVA LG1.2 60 15 14 4 20 11 1 61 12 10 7 10 14 2 66 1 LG2.1 60 14 11 6 16 7 3 2 3 61 21 17 8 16 4 2 1 2 1 63 1 65 2 1 3 66 1 LG2.2 60 1 61 1 1 3 2 1 *Grundlage: PVS-Abfrage vom 21. Januar 2016 Frage 3: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei beantragten 2015 ein Hinausschieben des Ruhestandseintritts und wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. wurden unter welcher Begründung abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststelle!) Gestellte/genehmigte/abgelehnte Anträge PD C PD DD PD GR PD L PD Z BPP PVA FHPol LKA LG 1.2 3/3/0 5/3/2 3/3/0 7/1/0 4/4/0 0/0/0 1/1/0 0/0/0 0/0/0 LG 2.1 3/1/0 7/6/1 3/3/0 9/0/1 7/5/2 4/1/0 0/0/0 0/0/0 3/3/0 LG 2.2 1/1/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 1/1/0 0/0/0 Die Ablehnung der gestellten Anträge aufgrund fehlenden dienstlichen Interesses wurde in vier Fällen mit bereits geplanten Nachbesetzungen sowie in zwei Fällen mit mangelnder physischer Leistungsfähigkeit begründet. Eine Differenzierung der Ablehnungsbegründungen nach Dienststellen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen (Personengruppe <3). Frage 4: Wie viele Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei kamen 2015 für eine Hinausschiebung des Ruhestands infrage? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststelle!) Frage 5: Wie viele Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei beantragten 2015 ein Hinausschieben des Ruhestandseintrittes und wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. wurden unter welcher Begründung abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststellen!) STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei werden auf der Grundlage des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (W-L) beschäftigt. Eine Beantragung der Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand analog den Beamten des Freistaates kommt für diese Bedienstetengruppe daher nicht in Frage. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis durch Vollendüng fles gesetzlich festgelegten Alters für den Bezug der Regelaltersrente geendet hat, ^ if der Grundlage eines neuen (schriftlichen) Arbeitsvertrages weiter zu beschäftigen . /Demzufolge konnten keine Tarifbeschäftigten für eine Hinausschiebung des Ruheständs /ififrage kommen. idlichen Grüßen Seite 4 von 4 6_3809_rs SB2-6PS-Biz16020509150 2016-02-08T08:29:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes