,/ilNiSTEKluM DES INNERN Freistaat SACHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9454 Dresden, V . Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3810 Thema: Probleme beim Einsatz Digitalfunk in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Problemmeldungen wurden seit der Einführung des Digitalfunks bei sächsischen Feuerwehren, Rettungsdiensten, dem Technisehen HNfswerk und der Bundes- und Landespolizei gemeldet? Bitte Art des Problems, meldende Struktur, Ort, Jahr, Monat und ob inzwisehen behoben einzeln ausweisen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat zum 1. August 2015 den operativ-taktischen Wirkbetrieb des BOS-Digitalfunks im Freistaat Sachsen erklärt. Zur Sicherstellung der Netzverfügbarkeit sowie der Anpassung der Netzkapazität und Funkversorgung an einsatztaktische Erfordernisse"werden fortlaufend Feinjustierungs- und Optimierungsmaßnahmen durchge- ?h,rt; z^ 1' AU9ust 2015 waren im Freistaat Sachsen ca. 20.000 Digitalfunkgeräte im Netz angemeldet. Bei deren Nutzung können verschiedenste störungen wie z. B durch wetterbedingte Einflüsse, Störungen am Funkgerät bzw. Zubehör oder auch Störungen durch Fehlbedienung" auftreten. Seit dem Beginn des operativ-taktischen Wirkbetriebs sind hinsichtlich des BOS-Digitalfunks in der Autorisierten und vorhaltenden Stelle Sachsen 'iolgende Meldungen eingegangen: 7. August 2015: 21. August 2015: 27. August 2015: Meldung durch Polizeidirektion Dresden zur Funkversorgung 381/Auer, Messfahrt ausstehend Meldung durch Polizeidirektion Dresden zur Funkversorgung in Pirna Optimierungsmaßnahme eingeleitet Meldung durch Polizeidirektion Dresden zur Funkversorgung in Königstein, Messfahrt zeigte kein Problem Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblnd ung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1NNECTJ Freistaat SACMSE1N 8. September 2015: 6. Oktober 2015: 23. Oktober 2015: 3. November 2015: 3. Dezember 2015: 15. Dezember 2015: Meldung durch Polizeidirektion Dresden zur Funkversorgung in Liebstadt, Optimierungsmaßnahme eingeleitet Meldung durch Landratsamt Zwickau zur Funkversorgung in Limbach Oberfrohna, Feinjustierungsmaßnahme eingeleitet Meldung durch IRLS Dresden zur Funkversorgung in Pirna, Optimierungsmaßnahme eingeleitet Meldung durch IRLS Dresden zur Funkversorgung in Bahretal, Messfahrt ausstehend Meldung durch IRLS Dresden zur Funkversorgung in Markersbach , Messfahrt ausstehend Meldung Landratsamt Vogtlandkreis zu Funkversorgung in Neumarkjriebel Adorf und Markneukirchen, Feinjustierungsmaßnähme eingeleitet Von einer weiterführenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies ^ur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser" l nformationspflicht entspricht das ?^?e,~^n?..A,us.kun-fts^ech-t.del" Ab9eordneten gegenüber der S'taatsregier'ung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und'Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht" auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs" betreffen (vgl. Sachs- AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ2000, 671). letzteres ist^ vorliegend der Fall, denn für die betriebliche Sicherstellung des BOS- Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BÖS) des Bundes (Bundespolizei und Technisches Hilfswerk) ist das Bundesministerium des Innern mit seinen nachgeordneten Behörden zuständig. Frage 2: Bei der Feuerwehr Radeburg hat sich durch die Einführung des Digitalfunks die Funkqualität verschlechtert, siehe SZ Lokalausgabe Rödertal vom 07.01.2016. Ist dieses Problem bei anderen Feuerwehren, Rettungsdiensten, dem Technischen !tiJ!sw.?rJ^ncLd.er-Bu^des'.und Landespolizei in Sachsen bisher ebenfalls aufgetreten ? Bitte Ort, Struktur, Jahr, Monat einzeln ausweisen. Frage 3: Welche Lösungen wurden für die Probleme mit dem Digitalfunk bisher gefunden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Im Artikel der SZ Lokalausgabe Rödertal vom 7. Januar 2016 wird auf angebliche ?J:r?problTme "? cler.stadt Radeberg abgestellt. Messungen in der Stadt Radeberg zeigten jedoch, dass die Funkversorgung den Planungsparametern auf Basis faktischer Anforderungen entspricht. Auch in anderen Bereichen des Freistaates Sachsen'hat sich nach hiesigem Kenntnisstand die Funkqualität für die BÖS nicht verschlechtert. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: In wie weit wurde den sächsischen Feuerwehren, Rettungsdiensten, dem Technisehen Hilfswerk und der Bundes- und Landespolizei für'Probleme mit dem Digitalfunk Ansprechpartner zur Verfügung gestellt, um diese Probleme zeitnah lösen zu können? Jedes Land und der Bund haben eine Autorisierte Stelle (AS) eingerichtet. Die AS sind wesentliche Bestandteile der Gesamtbetriebsorganisation des BOS-Digitalfunks. Sie sind für ihren regionalen und nutzerbezogenen Verantwortungsbereich für die betrieblichen Themen der zentrale Ansprechpartner. Für Nutzerfragen der sächsischen BÖS bildet die Autorisierte und vorhaltende Stelle des Freistaates Sachsen beim Polizeiverwaltungsamt die zentrale Anlaufstelle. Sofern von den Nutzern Meldungen einlaufen, erfolgt eine Evaluierung durch den Funkmessdienst , welcher entsprechende Spezialtechnik vorhält. Abhängig vom Ergebnis der Messungen des Funkmessdienstes werden die Meldungen wie" im Sachverhalt der Stadt Radeberg als unbegründet geschlossen oder im Rahmen der Feinjustierung und Optimierung als Maßnahmen bearbeitet. Frage 5: Inwieweit hat eine Evaluation zum Digitalfunk bisher stattgefunden bzw. wurde sie geplant? Der BOS-Digitalfunk unterliegt wie jedes andere Mobilfunknetz einem steten Anpassungshtedarf . Auch der standardisierte Prozess der Feinjustierung und Optimierung erfolgt/in enger Zusammenarbeit von Bund, Ländern und der Bundesanstalt für den Digitajfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben stets mit dem Ziel, c^ie ^ Tgitalfunk-Dienste den Nutzern anforderungsgerecht zur Verfügung zu stellen. ;/ Mit freur/i'dlichen Grüßen Mari^ us Ulbit Seite 3 von 3 2016-02-08T09:17:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes