STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE Grünen Drs.-Nr.: 6/3814 Thema: Sächsische Ehrenamtskarte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Einer Pressemeldung vom 29. Dezember 2015 (Neues Deutschland S. 13) zufolge sollen die Hürden zum Erhalt der sächsischen Ehrenamtskarte "nicht mehr so hoch sein". Die Altersgrenze solle genauso sinken wie die erforderliche Mindestdauer des Engagements und die Stundenzahl. "Künftig sollen Ehrenamtler die Karte schon erhalten, wenn sie ein Jahr lang tätig sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen StaatsrElgierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Änderungen gibt es in Bezug auf das Mindestalter, die Mindeststundenzahl sowie die Mindestdauer des Engagements? Bei der 3. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte werden das Mindestalter auf 16 Jahre und die Mindestdauer des bisherigen Engagements auf ein Jahr gesenkt. Eine Mindeststundenzahl muss nicht mehr erfüllt werden. Frage 2: Ab wann gelten die geänderten Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte ? Die geänderten Voraussetzungen gelten ab dem 01.01.2016. ~SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben;1 41-0141.51-16/14 Dresden, -{f Januar 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Inwiefern können auch ehrenamtlich engagierte Migrantlnnen von den Vorteilen der Ehrenamtskarte profitieren? Die Kriterien zur Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte gelten unabhängig von einem möglichen Migrationshintergrund. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-01-21T09:58:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes