Seite 1 von 2 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3815 Thema: Abrechnung von Vergütungen der SAB im Rahmen der „Technischen Hilfe“ bei EU-Förderprogrammen in der Förderperiode 2014-2020 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat in seiner Beratenden Äußerung vom 18. Juni 2015 zum Thema „Vertragliche Rahmenbedingungen der Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen auf die Sächsische Aufbaubank (SAB)“ (DS 6/2051) auf Seite 20 das Risiko gesehen , dass aufgrund unzureichender Nachweisführung der SAB dem Freistaat vermeidbare Ausgaben im Staatshaushalt in Höhe der SAB- Abwicklungskosten für die EU-Programme entstehen. Im Rahmen der Vereinbarungen mit der SAB sei diese zur Vorlage von Nachweisen zu verpflichten, die eine Abrechenbarkeit der Aufwendungen als „Technische Hilfe“ gegenüber der EU sicherstellen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die in Bezug genommene beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofs „Vertragliche Rahmenbedingungen der Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen auf die Sächsische Aufbaubank (SAB)“ bezog sich auf mögliche Schwierigkeiten bei der Abrechnung der Technischen Hilfe und verweist auf Äußerungen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr (SMWA). Im SMWA sind die Verwaltungsbehörden des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) angesiedelt . Mit der Genehmigung des Operationellen Programms für den EFRE und des Operationellen Programms für den ESF besteht erstmalig in der Förderperi- Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/48/3 Dresden, 10. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN ode 2014 bis 2020 die Möglichkeit einer Abrechnung von Teilen der SAB-Vergütung aus Mitteln der Technischen Hilfe (für den EFRE bzw. ESF). Frage 1: Im Rahmen welcher EU-Förderprogramme ist es dem Freistaat Sachsen in der Förderperiode 2014-2020 verwehrt, die an die SAB gezahlte Ver¬ gütung abzurechnen, weil die von der SAB vorgelegte Abrechnung den EU-Regeln für die Abrechnung der „Technischen Hilfe" nicht ent¬ spricht? Frage 2: In welcher Höhe hätte die der SAB gezahlte Vergütung als „Technische Hilfe" bei der EU abgerechnet werden können, wenn die Abrechnung der SAB den EU-Regeln entsprochen hätte? (Bitte aufschlüsseln nach Förderprogrammen und Haushaltsjahren.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bisher erfolgte keine Finanzierung bzw. Refinanzierung der SAB-Vergütung für EFRE bzw. ESF-Programme aus den Mitteln der Technischen Hilfe. Die SAB war bisher nicht verpflichtet, entsprechende Unterlagen für eine Abrechnung aus Mitteln der Techni¬ schen Hilfe vorzulegen. Frage 3: Warm plant die Staatsregierung, die Voraussetzungen zu schaffen, um gegenüber der EU die SAB-Abwicklungskosten als „Technische Hilfe" abzurechnen? (Bitte aufschlüsseln nach Förderprogrammen.) Das SMWA beabsichtigt, in 2016 eine Regelung mit der SAB abzuschließen, welche eine Abrechnung von Teilen der SAB-Vergütung aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE bzw. ESF grundsätzlich ermöglichen soll. Nach Zustandekommen einer solchen Regelung kann die Verfahrensweise auch auf andere Ressorts übertragen werden. Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass die SAB entsprechende Nachweise führen und vorlegen kann und freie Mittel in der Technischen Hilfe des EFRE bzw. ESF für die abrechnungsfähigen Teile der SAB-Vergütung vorhanden sind. Eine Förderprogramm bezogene Aufschlüsslung ist daher noch nicht möglich. Weiterhin gilt sowohl für den EFRE als auch für den ESF, dass mit den vorhandenen Mitteln der Technischen Hilfe aber zunächst die Pflichtaufgaben zu erfüllen sind. Für den ESF sind bisher keine Mittel der Technischen Hilfe für eine entsprechende Rege¬ lung eingeplant bzw. vorhanden. Die im Förderzeitraum 2014 - 2020 zur Verfügung stehenden Mittel des ESF sind gebunden in den Pflichtaufgaben Bewertung, Kommu¬ nikation und Partnerschaft, die sich aus den entsprechenden VO (EU) Nr. 1303/2013 sowie der VO (EU) Nr. 1304/2013 vom 17. Dezember 2013 (für den Bereich des ESF) ergeben. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 2 von 2 2016-02-11T09:00:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes