SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3816 Thema: Vergütung der SAB für die Abwicklung von Förderprogrammen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat in seiner Beratenden Äußerung vom 18. Juni 2015 zum Thema ,Vertragliche Rahmenbedingungen der Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen auf die Sächsische Aufbaubank (SAB)' (OS 6/2051) auf den Seiten 12 bis 19 die Auffassung vertreten, dass die Deckung der Aufwendungen im Sinne von § 2 FördbankG nur den Aufwendungsersatz und keinen Gewinn umfassen darf. Die Vergütungen sollten aufgrund von förderprogrammspezifischen Aufwandskalkulationen festgelegt und abgerechnet werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß § 2 Abs. 3 FördbankG setzt die Durchführung von Förderaufgaben durch die SAB im Einzelfall einen schriftlichen Auftrag des fachlich zuständigen Staatsministeriums voraus, in dem die staatlichen Fördermaßnahmen konkret zu beschreiben sind. S SY.:CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/45-W 9245/5/4/189- 2016/3224 Dresden, t)f . Februar 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN ~SACHsEN Bei Auftragserteilung ist die Deckung der Aufwendungen der SAB einvernehmlich zwischen den Beteiligten festzulegen. Neben dem FördbankG (§ 2 Abs. 3 Satz 2, § 3 Abs. 4 Satz 2, § 7) und der Gesetzesbegründung enthält § 2 Nr. 1 und 2 der Satzung der SAB konkrete Regelungen zur Vergütung. Die Fachaufsicht über die Durchführung von Förderprogrammen übt gemäß § 19 Abs. 1 FördbankG das nach der Abgrenzung der Geschäftsbereiche für die jeweilige Aufgabe fachlich zuständige Staatsministerium aus. Frage 1: Welche Vereinbarungen mit der SAB zur Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen gemäß § 2 Absatz 3 FördbankG liegen derzeit der Durchführung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen zugrunde, in denen die Vergütung der SAB auf der Grundlage einer förderprogrammspezifischen Aufwandskalkulation festgelegt wurde? (Bitte aufschlüsseln nach Förderprogrammen.) Frage 2: In welchen der von der SAB vorgelegten Aufwandskalkulationen war ein kalkulierter Gewinn enthalten? (Bitte aufschlüsseln nach Förderprogrammen .) Frage 3: In welchen der von der SAB vorgelegten Aufwandskalkulationen wurde von der SAB die Zuordnung der Kosten, insbesondere der Personalkosten auf die Förderprogramme in Form einer produktbezogenen Stundenrechnung nachgewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Förderprogrammen .) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ist in der angefügten Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle enthält die in der Bewilligungsphase befindlichen Förderprogramme der SAB, in denen die Vergütung der SAB nach Auffassung des jeweils zuständigen Fachressorts auf der Grundlage einer förderprogrammspezifischen Aufwandskalkulation festgelegt wurde. Dem Verständnis der Darstellung dienende Anmerkungen der Fachressorts bzw. der SAB sind jeweils vorangestellt. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S Y.:CHsEN Frage 4: Bei welchen Vereinbarungen, die in den Jahren 2016 und 2017 neu verhandelt und abgeschlossen werden, plant die Staatsregierung, die Vergütung auf der Grundlage einer förderprogrammspezifischen Aufwandskalkulation festzulegen? (Bitte aufschlüsseln nach Förderprogrammen.) Antwort des SMWA: Das SMWA wird bei allen zukünftigen Vereinbarungen mit der SAB eine förderprogrammspezifischen Aufwandskalkulation, bei größeren Förderprogrammen auch getrennt nach einzelnen Programmteilen, der Vergütungsregelung zu Grunde legen. Das SMWA beabsichtigt in 2016/2017 folgende Förderprogramme neu zu verhandeln und abschließen: Mikrodarlehensrichtlinie, Innovative dezentrale Stromerzeugung und Speicherung (lnES), Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Mittelstandsrichtlinie, Clusterförderung, Nachrangdarlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur II, Darlehensfonds zur Markteinführung innovativer Produkte Sachsen. Antwort des SMUL: Im Rahmen der Vergütungsverhandlungen zur Abwicklung von Förderprogrammen wird grundsätzlich auf ein hierfür notwendiges Mengengerüst - hinsichtlich des Bearbeitungsaufwandes (insb. Fallzahlen, Bearbeitungszeiten) und des notwendigen Einsatzes an Vollbeschäftigteneinheiten - abgestellt. Vorgenanntes Mengengerüst beruht auf einem förderprogrammspezifischen Work-Flow der SAB und wird durch das SMUL fachlich bewerteUplausibilisiert. Insofern fußt jede Vereinbarung des SMUL mit der SAB auf förderprogrammspezifischen Mengengrundlagen. Seite 3 von 4 Antwort des SMS: STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Die Überlegungen, welche Förderprogramme der SAB übertragen werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Im positiven Falle kann sich die Kalkulation der Vergütung wie bisher nur an den programmspezifischen Aufwänden orientieren. Antwort des SMWK: Auf der Basis des vom Sächsischen Landtag verabschiedeten DHH 2015/2016 werden seitens des SMWK keine weiteren Vereinbarungen mit der SAB verhandelt und abgeschlossen werden. Ob es im Zeitraum ab 2017 zur Realisierung neuer Förderprogramme kommt, ist dem Ergebnis des Aufstellungsverfahrens für den DHH 2017/2018 vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen iJ., Anlage Seite 4 von 4 Drucksache 6/3816; Anlage zur Antwort der Staatsregierung Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zu spalte 1 Nach dem Verständnis des SMWA ist eine förderprogrammspezifische Aufwandskalkulation bereits dann gegeben, wenn die Vergütungshöhe bzw. der erwartete Aufwand auf Grund von abgestimmten Ausgangsprämissen (z.B. Fallzahlen etc.) ermittelt wird . Unter Zugrundelegung dieses Verständnisses erfolgte bei allen nachfolgend aufgelisteten Förderprogrammen eine förderprogrammspezifische Aufwandskalkulation. zu spalte 4Die Höhe eines kalkulierten Gewinns wurde nach bisherigem Kenntnisstand des SMWA für die beauftragten Programme nicht ausgewiesen. Das SMWA kann dazu auch keine weiteren Aussagen treffen, weil nicht bekannt ist, ob und wenn ja, wie die SAB bei der Kosten/Aufwandskalkulation für ein Förderprogramm einen kalkulierten Gewinn einrechnet. Nach Mitteilung der SAB sind in den Aufwandskalkulationen keine Gewinne einkalkuliert. Bezeichnung des Auftrags/der Vereinbarung mit der SAB gemäß § 2 Abs. 3 FördbankG, in dem/der die Vergütung der SAB auf der Grundlage einer förderprogrammspezifischen Aufwandskalkulation festgelegt wurde 1 Sondervereinbarung über die Durchführung der Richtlinie SMWA über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie, zur Errichtung intelligenter Energienetze und zur Erforschung innovativer Energietechniken Vereinbarung zur Durchführung der Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit Seite 1 von 8 Förderprogramm 2 Energie/2014 Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit Art der Förderung 3 Zuschuss Zuschuss Kalkulierter Gewinn enthalten? 4 Nein Nein Zuordnung der Kosten, insbesondere der Personalkosten auf die Förderprogramme in Form einer produktbezogenen Stundenrechnung, nachgewiesen? 5 Nein Nein Drucksache 6/3816; Anlage zur Antwort der Staatsregierung 1 2 3 4 5 Änderung zur Sondervereinbarung GuW- GuW/Liquiditätshilfedarlehen Zuschuss Nein Nein Förderung über die Durchführung der Wirtschaftsförderung im Rahmen von Gründungsund Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen Ergänzungsvereinbarung zur Sondervereinbarung Krisenbewältigung und Neustart Darlehen Nein Nein über die Durchführung von Fördermaßnahmen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Fonds „Krisenbewältigung und Neustart" (KUNST- Fonds) Ergänzungsvereinbarung zur Sondervereinbarung Rettungs- und Darlehen Nein Nein über die Mitwirkung bei Fördermaßnahmen zur Umstrukturierungshilfen Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen Sondervereinbarung über die Finanzierung und GRW-Nachrangdarlehen Darlehen Nein Nein Verwaltung des „Darlehenfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" als Unterfonds des „Zukunftsfonds Sachsen" sowie die Durchführung der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durch Gewährung von Nachrangdarlehen entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der reQionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über Technologieförderung Zuschuss Nein Nein den Vollzug von Maßnahmen der T ech nolog ieförderunQ Rahmenvertrag und Ergänzungsvereinbarung Europäischer Sozialfonds Zuschuss Nein Nein zum Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit bei der Durchführung der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014 - 2020 Seite 2 von 8 Drucksache 6/3816; Anlage zur Antwort der Staatsregierung Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) zu spalte 5Eine Zuordnung von Kosten erfolgt über Verrechnungssätze. Stundenrechnungen würden zu einer Erhöhung des Aufwands und zu einer Verteuerung der Förderung führen. Bezeichnung des Auftrags/der Förderprogramm Art der Förderung Kalkulierter Zuordnung der Kosten, Vereinbarung mit der SAB gemäß § 2 Abs. Gewinn insbesondere der 3 FördbankG, in dem/der die Vergütung enthalten? Personalkosten auf die der SAB auf der Grundlage einer Förderprogramme in Form förderprogrammspezifischen einer produktbezogenen Aufwandskalkulation festgelegt wurde Stundenrechnung, nachgewiesen? 1 2 3 4 5 Einzelauftrag über die Durchführung der Energetische Sanierung Darlehen Nein Nein Förderprogramme aus den Selbstgenutztes Kompensationszahlungen des Bundes für Wohneigentum im den Wegfall der sozialen innerstädtischen Bereich Wohnraumförderung Einzelauftrag über die Durchführung der Mehrgenerationswohnen Darlehen Nein Nein Förderprogramme aus den Kompensationszahlungen des Bundes für den Wegfall der sozialen Wohnraumförderung Einzelauftrag über die Durchführung der Selbstgenutztes Darlehen Nein Nein Förderprogramme aus den Wohneigentum im Kompensationszahlungen des Bundes für innerstädtischen Bereich den Wegfall der sozialen Wohnraumförderung Einzelauftrag über die Durchführung der Wohnraumförderung Zuschuss/Darlehen Nein Nein Richtlinie Wohnraumförderung Sachsen Seite 3 von 8 Drucksache 6/3816; Anlage zur Antwort der Staatsregierung Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL} zu Spalte 1Nach dem Verständnis des SMUL wendet die SAB eine aufwandsbezogene Vergütungssystematik auf IST-Kosten-Basis an. Diese wird über Kostenansätze pro Mitarbeiter abgebildet. Bei der Aufwandskalkulation zur Abwicklung von Förderprogrammen wird daher grundsätzlich auf den - förderprogrammspezifisch - zu erwartenden Bearbeitungsaufwand (ins. Fallzahlen, Bearbeitungszeiten) und die dafür notwendige Anzahl von Vollbeschäftigungseinheiten abgestellt. Insofern ist grundsätzlich ein mengenmäßiger förderprogrammspezifischer Aufwandsbezug gegeben. Die Anzahl der zur Abwicklung der Förderprogramme notwendigen Vollbeschäftigteneinheiten bildet letztendlich die mengenmäßige Grundlage zur verrechnungsseitigen Umlage der SAB-Personalkostendurchschnittsätze. zu spalte 4Das SMUL kann diese Frage nicht beantworten, da sie keinen Einblick in die SAS-internen Kalkulationsgrundlagen hat. Nach Mitteilung der SAB sind in den Aufwandskalkulationen keine Gewinne einkalkuliert. zu Spalte 5Eine Kostenkalkulation bzw. -nachweisführung anhand einer kleinteiligen produktbezogenen Stundenrechnung seitens der SAB ist dem SMUL nicht bekannt. Lediglich bei der Abrechnung von Mittel der Technischen Hilfe ist eine Nachweisführung im Rahmen von personenbezogenen Sachberichten und Ausgabenachweisen üblich. Bezeichnung des Auftrags/der Förderprogramm Vereinbarung mit der SAB gemäß § 2 Abs. 3 FördbankG, in dem/der die Vergütung der SAB auf der Grundlage einer förderprogrammspezifischen Aufwandskalkulation festgelegt wurde 1 2 Sonderauftrag und Ergänzungsauftrag zum Sonderauftrag Wolfsprävention N E/2014 Seite 4 von 8 Wolfsprävention Art der Förderung Kalkulierter Gewinn enthalten? 3 4 Zuschuss Nein Zuordnung der Kosten, insbesondere der Personalkosten auf die Förderprogramme in Form einer produktbezogenen Stundenrechnung, nachgewiesen? 5 Nein Drucksache 6/3816; Anlage zur Antwort der Staatsregierung 1 2 3 4 5 Vereinbarung „Europäische territoriale Kooperationsprogramm der Zuschuss Nein Nein Zusammenarbeit" über die Beauftragung der grenzüberschreitenden Bank mit der Umsetzung der Förderung der Zusammenarbeit Freistaat grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014- Sachsen - Tschechische 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und Republik 2014-2020 der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit" 2014-2020 Sonderauftrag - Klimaschutz - über die Klima/2014 Zuschuss Nein Nein Durchführung der Förderung nach der Richtlinie des SMUL zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen Sonderauftrag I Ergänzungsvereinbarung Kleinkläranlagenförderung Zuschuss/Darlehen Nein Nein zum Sonderauftrag Kleinkläranlagen Sonderauftrag - Marktstrukturverbesserung - Marktstrukturverbesserung Zuschuss Nein Nein nach ~ 2 Abs. 3 FördbankG Sonderauftrag - Siedlungswasserwirtschaft - Siedlungswasserwirtschaft Zuschuss/Darlehen Nein Nein nach ~ 2 Abs. 3 FördbankG Seite 5 von 8 Drucksache 6/3816; Anlage zur Antwort der Staatsregierung Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zu Spalte 1 Nach dem Verständnis des SMS hat die SAB - nach eigenen Angaben - auf Basis der programmspezifischen Angaben des SMS zu Mengengerüsten und Arbeitsschritten kalkuliert. Insofern wurden bei der Vergütung in allen Programmen förderprogrammspezifische Belange berücksichtigt. zu spalte 4Die SAB hat dem SMS versichert, dass in der Kostenkalkulation der Förderprogramme des SMS keine Gewinne kalkuliert sind. zu Spalte 5Zur Plausibilisierung der Vergütungsangebote hat die SAB auf Wunsch des SMS dargelegt, welche Zeitaufwände die einzelnen Arbeitsschritte benötigen. Diese Zeitaufwände hat die SAB mit den jeweils geltenden Stundensätzen (Vollkosten) vervielfältigt. Produktbezogene Personalkosten sind dem SMS nicht bekannt. Bezeichnung des Auftrags/der Vereinbarung Förderprogramm mit der SAB gemäß § 2 Abs. 3 FördbankG, in dem/der die Vergütung der SAB auf der Grundlage einer förderprogrammspezifischen Aufwandskalkulation festgelegt wurde 1 2 Vereinbarung über die Durchführung der Krankenhauspauschalförderung pauschalen Krankenhausförderung im Freistaat Sachsen Vereinbarung über die Durchführung der Gesundheitswirtschaft Richtlinie des SMS zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaats Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014-2020 Seite 6 von 8 Art der Kalkulierter Förderung Gewinn enthalten? 3 4 Zuschuss Nein Zuschuss Nein Zuordnung der Kosten, insbesondere der Personalkosten auf die Förderprogramme in Form einer produktbezogenen Stundenrechnung, nachgewiesen? 5 Nein Nein Drucksache 6/3816; Anlage zur Antwort der Staatsregierung 1 2 3 4 5 Sondervereinbarung über die Durchführung der Förderung von Ruheständlern als Zuschuss Nein Nein Förderung von Ruheständlern als Alltagsbegleiter Alltagsbegleiter für Senioren Vereinbarung über die Durchführung von lnvestive Förderung von Zuschuss Nein Nein Maßnahmen zur investiven Förderung von Einrichtungen der Einrichtungen der Behindertenhilfe im Freistaat Behindertenhilfe Sachsen Vereinbarung über die Durchführung der Auszubildendenzuschuss Zuschuss Nein Nein Gewährung eines Zuschusses für Altenpflege Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft Vereinbarung über den Auftrag zur Durchführung Integrative Maßnahme Zuschuss Nein Nein der Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (3. Ergänzungs-) Vereinbarung über den Auftrag Weltoffenes Sachsen für Zuschuss Nein Nein zur Durchführung der Förderung von Projekten Demokratie und Toleranz und Maßnahmen, die die demokratische Kultur in Sachsen fördern und die freiheitlichdemokratische Grundordnung stärken Seite 7 von 8 Drucksache 6/3816; Anlage zur Antwort der Staatsregierung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zu spalte 41n keiner der dem SMWK vorgelegten Aufwandskalkulationen für die Abwicklung von Förderprogrammen ist ein kalkulierter Gewinn ausgewiesen. zu Spalte 5Für die Abwicklung von Maßnahmen der Richtlinie des SMWK zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich zahlt das SMWK eine Stückpauschale (Betrag pro Bewilligung) an die SAB. Seitens der SAB wurde zu dieser Stückpauschale eine Aufwandkalkulation in Form einer produktbezogenen Stundenrechnung vorgelegt. Für die Abwicklung von Maßnahmen der Richtlinie des SMWK über die Gewährung von Zuwendungen für Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekte im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung zahlt das SMWK eine Jahrespauschale (Betrag pro Jahr, unabhängig von den tatsächlichen Bewilligungen) an die SAB. Seitens der SAB wurde zu dieser Jahrespauschale eine Aufwandskalkulation in Form einer produktbezogenen Stundenrechnung vorgelegt. Weiterhin wurde die seitens des SMWK abgegebene Schätzung zur Anzahl der voraussichtlichen Bewilligungen eines Jahres bei der Kalkulation des Aufwandes mit einbezogen. Bezeichnung des Auftrags/der Vereinbarung Förderprogramm Art der Kalkulierter Zuordnung der Kosten, mit der SAB gemäß § 2 Abs. 3 FördbankG, in Förderung Gewinn insbesondere der dem/der die Vergütung der SAB auf der enthalten? Personalkosten auf die Grundlage einer förderprogrammspezifischen Förderprogramme in Form Aufwandskalkulation festgelegt wurde einer produktbezogenen Stundenrechnung, nachgewiesen? 1 2 3 4 5 Vereinbarung über den Auftrag zur Durchführung Forschungsinfrastruktur Zuschuss Nein Ja von Fördermaßnahmen für Verbesserungen der Forschungsinfrastruktur und für Forschungsvorhaben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung Vereinbarung über den Auftrag zur Durchführung Projekte im Zuschuss Nein Ja zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich Forschungsbereich (Landesprogramm) Seite 8 von 8 2016-02-09T12:32:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes