STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2709 Dresden, v{ .Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3817 Thema: Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen zur angeblichen Täterschaft des Anschlags auf den sächsischen Justizminister Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Presseberichten zufolge bezichtigt das Landesamt für Verfassungsschütz (LfV) Sachsen öffentlich nicht näher bezeichnete ,Unksextremisten ', für den Anschlag auf die Wohnung des sächsischen Justizministers Gemkow in der Nacht zum 24. November 2015 in Leipzig verantwortlich zu sein. (Vgl. LVZ Online, 08.01.2016: Antifa soll Anschlag auf Justizminister Gemkow in Leipzig verübt haben) Wie die Onlineausgäbe der Leipziger Volkszeitung in dem Zusammenhang weiter berichtet, habe sich bereits die Allgemeinverfügung der Stadt" Leipzig zum pauschalen Verbot von Versammlungen in der zurückliegenden Silvesternacht in der Umgebung des Connewitzer Kreuzes auf ein Schreiben des LfV Sachsen vom 21.12.2015 gestützt, in dem es hieß: ,Mit dem Anschlag auf die Wohnung des Justizministers [...] erreichte die Gewalt der Leipziger Antifa eine neue Dimension.' Gleichwohl heißt es in dem in Bezug genommenen LVZ-Beitrag, dass das Operative Abwehrzentrum (OAZ) bisher keine Tatverdächtigen habe ermitteln können. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig bestätigte vielmehr , dass die Ermittlungen in alle Richtungen geführt werden und man sich im Übrigen nicht an .Mutmaßungen und Spekulationen' beteilige ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche tatsächliche, über Mutmaßungen und Spekulationen hinausgehende Anhaltspunkte stützt das LfV Sachsen seine Behauptung, der Anschlag auf den Justizminister sei von "Linksextremisten" bzw. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1NNER1N Freistaat SÄCHSE1N einer "Leipziger Antifa" begangen worden, und inwieweit sind diese Anhaltspunkte belegbar bzw. gerichtsverwertbar? Frage 2: Seit welchem Zeitpunkt sind entsprechende Anhaltspunkte im Sinne der Frage 1 bekannt und zu welchem Zeitpunkt wurden diese Anhaltspunkte und gegebenenfalls gerichtsverwertbare Belege erstmals an Strafverfolgungsbehörden übermittelt oder, falls dies unterblieben ist: Aus welchen rechtlichen oder welchen tatsachlichen Gründen fand eine solche Übermittlung nicht statt? Frage 3: Wann gedenkt das LfV Sachsen, Belege für die aufgestellten Behauptungen betreffs der angeblichen Täterschaft öffentlich bekannt zu machen? Frage 4: Welche tatsächlichen, über Mutmaßungen und Spekulationen hinausgehenden Anhaltspunkte sind dem LfV Sachsen bekannt, die es zulassen auszuschließen, dass es sich bei den bislang nicht ermittelten Tätern vielmehr um Anhänger der extremen Rechten handeln könnte? Zusammenfassende Antwort auf die Frage 1 bis 4: Bei der Stellungnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen handelte es sich nicht um eine "Behauptung", sondern um eine auf der Grundlage der vorliegenden Anhaltspunkte erstellte Einschätzung. Die Sammlung und Auswertung von Informationen sowie auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit darüber gehört im Falle des Vorliegens von tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu den sich aus dem Sächsischen Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG) ergebenden Aufgaben des LfV Sachsen. Das Li\/ Sachsen prüft bezüglich der Einordnung von Straftaten stets alle Richtungen des Extremismus. Im vorliegenden Fall sprachen sowohl Vorgehensweise als auch Zielobjekt des An- Schlags für einen linksextremistischen Hintergrund der Tat. Zum einen sehen Linksextremisten in dem Sächsischen Staatsminister der Justiz einen Repräsentanten des ihnen verhassten "Repressionsapparates". Darüber hinaus ist er Mitglied der CDU, deren drei Leipziger Büros bereits im linksextremistischen Leipziger "Aufruf zur Gewalt" vom 17. Dezember 2014 als Ziele genannt wurden. Nach diesem Aufruf kam es zu einer Serie von linksextremistischen Gewaltaktionen gegen Behörden, Einrichtungen bzw. Repräsentanten des "Repressionsapparates" bzw. angeblich in "repressive Ablaufe " eingebundene Unternehmen. Mit dem Justizminister wurde eine herausgehobene Person der Sächsischen Staatsregierung angegriffen und zudem wurde ein möglicher Personenschaden - auch an unbeteiligten Kindern - billigend in Kauf genommene Die Vorgehensweise bei der Tat entspricht früheren ähnlichen Straftaten, zu denen Linksextremisten sich bekannt haben. Zwar verfasste die linksextremistische Szene anders als in anderen Fällen hinsichtlich dieses Anschlags bislang kein Selbstbezichtigungsschreiben o. Ä. Dennoch sprachen nach dem Vorgenannten alle Anhaltspunkte für einen linksextremistischen Hintergrund der Tat. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Selbstverständlich ist im Ergebnis der noch laufenden Ermittlungen auch ein anderer Tathintergrund nicht völlig ausgeschlossen. Derzeit liegen indes keinerlei Anhaltspunkte vor, die eine Änderung der o. g. Einschätzung gebieten würden. Das LfV Sachsen steht auch in diesem Fall in einem Austausch mit den Ermittlungsbehörden. Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen dem LfV Sachsen vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten "der" Leipziger Antifa im Jahr 2015 und aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte gilt "die" Antifa in Leipzig als "linksextrem"? Das LfV Sachsen sammelt keine Erkenntnisse über Aktivitäten der"Antifa". Der von der Allgemeinheit verwendete Begriff "Antifa" bezeichnet vielmehr eine Bewegung, in der ein Spektrum von Nichtextremisten bis hin zu gewaltbereiten linksextremistischen Autonomen aktiv ist. Der Beobachtungsauftrag des LN Sachsen erstreckt sich ausschließlich auf die extremistischen Personen. Unter diesem Gesichtspunkt bezieht sich der vom LfV Sachsen verwendete Begriff "Antifa" auf die Personen, die die Beobachtungsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 SächsVSG erfüllen, insbesondere Autonome. Auf die entsprechenden Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2014 des LfV Sachsen wird im Übrigen verwiesen. Erkenntnisse über strafrechtlich relevante Aktivitäten der "Antifa" insgesamt liegen dem LfV Sachsen somit nicht vor. Hinweise auf durch einzelne extrem istische Personen beg^igene Straftaten werden, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, an die Ermjplur)@sbehörden weitergegeben. idlichen Grüßen 2016-02-10T08:33:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes