STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin sächsisches Staatsministerium für kultus Ihr Zeichen Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.50-60/382/2 Dresden, „y,, ^ Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/382 Thema: Berücksichtigung familiärer Aspekte bei Einstellung, Versetzung und Abordnung von Lehrkräften Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit werden familiäre Aspekte, z.B. der Wunsch nach örtlicher Nähe zum/zur Lebenspartner/in, im Einstellungsverfahren von Lehrerinnen und Lehrern berücksichtigt? Die Einstellungen in den Schuldienst des Freistaates Sachsen basieren auf dem Prinzip der Bestenauslese und erfolgen nach Eignung, Befähigung sowie fachlicher Leistung. Die Personal- und Schwerbehindertenvertretungen sind nach Maßgabe des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes bzw. des Sozialgesetzbuchs IX zu beteiligen. Alle Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse drei Einsatzwünsche bezüglich des Regionalstellenbereichs der Sächsischen Bildungsagentur anzugeben. Ein Anspruch auf eine konkrete Einsatzregion oder Bildungseinrichtung besteht nicht. Frage 2: Wie viele Anträge auf Versetzung von Lehrkräften gab es in den Schuljahren 2011/12, 2012/13 und 2013/14 jeweils mit welchem Ergebnis? (Bitte unter Angabe der Voten der abgebenden und aufnehmenden Schulen, der SBA und der personalführenden Dienststellen) Im Schuljahr 2011/2012 wurden insgesamt 815 Lehrerinnen und Lehrer versetzt. Im Schuljahr 2012/2013 waren es 1.151 Versetzungen und im Schuljahr 2013/2014 erfolgten 687 Versetzungen von Lehrkräften. Die Anzahl der Anträge auf Versetzung und die Voten der Schulen sowie der zuständigen Personal verwaltenden Dienststellen der Sächsischen Bildungsagentur werden statistisch nicht erfasst. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit spielten familiäre Aspekte bei der Bearbeitung der unter 2. genannten Anträgen auf Versetzung von Lehrerinnen und Lehrern eine Rolle? Die dienstlichen und privaten/familiären Belange, die im Rahmen der behördlichen Auswahl- und Versetzungsentscheidungen durch die Personal verwaltenden Dienststellen berücksichtigt wurden, sind nicht Gegenstand statistischer Erfassungen. Frage 4: Inwieweit werden familiäre Aspekte bei der Abordnung von Lehrkräften berücksichtigt? Aus Gründen der Fürsorgepflicht werden bei der Ausübung des Abordnungsermessens von den Personal verwaltenden Dienststellen auch die mit der geplanten Maßnahme einhergehenden Belastungen für den Beschäftigten berücksichtigt. Für den Verbleib an der bisherigen Einsatzschule sprechende Belange wie z. B. • das Lebens- und Dienstalter, • eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung, • der aktuelle Gesundheitszustand des potentiell Betroffenen, • die Entfernung und Erreichbarkeit der neuen Einsatzschule vom Wohnort, • die räumliche Mobilität, • die Pflege von Angehörigen und • die Betreuung schulpflichtiger Kinder werden in die umfassende behördliche Einzelfallprüfung einbezogen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2