STAATSM1N1STEP1UM DES 1N1NERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.5Q/9460 Dresden . 59/9. Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3820 Thema: An das BKA gemeldete sexuelle Übergriffe auf Frauen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Laut Agenturberichten vom 10.01.2016 will das Bundeskriminalamt (BKA) zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht ein bundesweites Lagebild erstellen, um das Vorgehen gegen die Tätergruppen besser abstimmen zu können.,Dazu werden kurzfristig die Fakten zu gleich gelagerten Vorfällen aus allen Bundesländern zusammengetragen, um ein genaues Bild der Lage zu ermöglichen', habe das BKA der ,Welt am Sonntag' mitgeteilt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gegenstand der Lageerhebung des BKA bei den Polizeien der Länder und der Bundespolizei zu den polizeilich relevanten Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016 war das Phänomen der körperlichen Übergriffe zur Begehung von Straftaten (sexuelle Belästigung u. m.) aus einer Gruppe heraus. Erhoben wurden ausschließlich Daten bezogen auf einen Tatzeitraum 31. Dezember 2015, 18:00 Uhr, bis 1. Januar 2016, 06:00 Uhr Frage 1: Sind der Staatsregierung ähnlich gelagerte Vorfälle in Sachsen be- Rannt? Frage 2: Wenn Ja, zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und mit vielen Geschädigten und Tatverdächtigen ereigneten sich diese? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISB1N Eine Lage in dem Umfang und Ausmaß, wie sie in der Silvesternacht in Köln bestand, gab es in Sachsen nicht. Gleichwohl wurden im Freistaat Sachsen für die Silvesternacht 2015/2016 drei Straftaten der Beleidigung - auf sexueller Grundlage gemäß § 185 StGB - sowie eine Straftat der sexuellen Nötigung gemäß § 177/1 StGB registriert (Stand 8. Januar 2016). Tatzeit Tatort Anzahl Geschädigte Anzahl Tatverdächtige 31. Dezember 2015, 19:00 Uhr Dresden 1 1 1. Januar 2016, 04:00 Uhr Dresden 1 6-7 1. Januar 2016, 04:00 Uhr Dresden 6-7 1. Januar 2016, 05:50 Uhr Leipzig 1 Frage 3: Welche diesbezüglichen Daten und konkreten Sachverhalte werden welche sächsischen Behörden an das BKA übermitteln bzw. wurden bereits übermittelt? Durch das LKA wurden die unter den Fragen 1 und 2 benannten Daten und Grundsachverhalte zu diesen Fällen an das BKA übermittelt. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, dass sich ähnliche Vorfälle wie in Köln in Sachsen nicht ereignen? Die vom BKA erstellte, bundesweite "Lageerhebung zu den polizeilich relevanten Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016" soll Grundlage einer qualifizierten Phänomenanalyse sowie in der Folge der Erarbeitung geeigneter Bekämpfungsansätze und Handlungserfordernisse unter Berücksichtigung von Aspekten der Prävention durch eine Bund-Länder-Projektgruppe unter Federführung des BKA sein. Dieser vom Arbeitskreis II "Innere Sicherheit" der Innenministerkonferenz beschlossenen Vorgehensweise liegt die Erkenntnis zugrunde, dass nur eine genaue Analyse dieses Kriminalitätsphänomens wirksame Vorbeugungs- und Bekämpfungsstrategien gründen kann. Entsprechende Ergebnisse werden auch im Freistaat Sachsen umgesetzt werden. Unabhängig davon werden die gemeinsamen Bemühungen der sächsischen Polizei und der Bundespolizei zur Schaffung von Sicherheit namentlich in den großen Hauptbahnhöfen in Leipzig und Dresden sowie in ihrem unmittelbaren Umfeld z. B. durch gemeinsame Streifen fortgeführt. Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen sind hinsichtlich dieser Thematik sensibilisiert. Sobald sie Kenntnis von derartigen Straftaten erhalten, setzt die Strafverfolgung ein. Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass es inßachsen zu ähnlichen Vorfällen wie in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln in der dort festgestellten Dimension kommt, sind derzeit nicht bekannt. Mit freujhdlichen Grüßen Markus Ulbii Seite 2 von 2 2016-02-05T13:53:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes