SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3821 Thema: Vergütung der SAB für die Abwicklung von Darlehensprogrammen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat in seiner Beratenden Äußerung vom 18. Juni 2015 zum Thema ,Vertragliche Rahmenbedingungen der Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen auf die Sächsische Aufbaubank (SAB)' (OS 6/2051) auf Seite 21 festgestellt, dass der Einbehalt von Zinszuschüssen durch die SAB als Vergütung für die Abwicklung von Förderprogrammen in Form einer Darlehensgewährung zu einer Finanzierung der SAB aus Fördertiteln führt. Nach Ansicht des SRH müsse sichergestellt sein, dass das Recht der SAB zum Einbehalt von Zinszuschussmitteln in der Ressortvereinbarung detailliert geregelt wird und eine ,Doppelfinanzierung' der SAB aus Aufwendungsersatz und Zuschussmitteln ausgeschlossen ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: S SAf:HsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/45-W 9245/5/42- 2016/3229 Dresden, 0A . Februar 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. Vorbemerkung: STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~Y\CHsEN Gemäß § 2 Abs. 3 FördbankG setzt die Durchführung von Förderaufgaben durch die SAB im Einzelfall einen schriftlichen Auftrag des fachlich zuständigen Staatsministeriums voraus, in dem die staatlichen Fördermaßnahmen konkret zu beschreiben sind. Bei Auftragserteilung ist die Deckung der Aufwendungen der SAB einvernehmlich zwischen den Beteiligten festzulegen. Neben dem FördbankG (§ 2 Abs. 3 Satz 2, § 3 Abs. 4 Satz 2, § 7) und der Gesetzesbegründung enthält § 2 Nr. 1 und 2 der Satzung der SAB konkrete Regelungen zur Vergütung. Die Fachaufsicht über die Durchführung von Förderprogrammen übt gemäß § 19 Abs. 1 FördbankG das nach der Abgrenzung der Geschäftsbereiche für die jeweilige Aufgabe fachlich zuständige Staatsministerium aus. Frage 1: Im Rahmen der Abwicklung von welchen Förderprogrammen werden durch die SAB Zinszuschüsse zur Deckung des Aufwandes der SAB einbehalten, die aus .Fördertiteln ausgezahlt wurden? Die SAB hat im Rahmen der Abwicklung der folgenden Förderprogramme Zinszuschüsse zur Deckung des Aufwandes der SAB einbehalten, die aus Fördertiteln ausgezahlt wurden: • Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an öffentlichen Einrichtungen vom Hochwasser im August 2010 (Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Beseitigung von Schäden an öffentlichen Einrichtungen vom Hochwasser im August 2010 - RL Kommunaldarlehen Hochwasser 2010), • Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft - RL Siedlungswasserwirtschaft). Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 2: Für welche Förderprogramme wird in den Ressortvereinbarungen detailliert geregelt, in welcher Höhe die SAB Zinszuschüsse zur Abdeckung ihrer Aufwendungen einbehalten kann? Der Sonderauftrag Siedlungswasserwirtschaft zum Förderprogramm Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft enthält eine solche Regelung. Frage 3: Im Rahmen der Abwicklung von welchen Förderprogrammen erfolgt eine Finanzierung der Abwicklungskosten der SAB sowohl mittels Einbehalt von Zinszuschüssen als auch als Aufwendungsersatz und welche Aufwendungen werden dadurch jeweils gedeckt? Im Rahmen der Abwicklung des Förderprogramms Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft. Der SAB werden Zinszuschüsse für zugesagte Förderdarlehen , die durch Änderungen im Darlehensverlauf (z. B. Nichtabnahme, vorzeitige Tilgung , Kündigung) nicht benötigt werden, ihr aber im Voraus zur Verfügung gestellt worden sind, zum Ausgleich etwaiger finanzieller Nachteile (z. B. Vorfälligkeitsrisiken, Bereitstellungsverluste) belassen, sofern ihre Forderungen vom Darlehensnehmer nicht beglichen werden. Dies gilt nicht, soweit Mittel der Europäischen Gemeinschaft betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-02-09T13:16:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes