SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3822 Thema: Auszahlung von Fördermitteln Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat in seiner Beratenden Äußerung vom 18. Juni 2015 zum Thema ,Vertragliche Rahmenbedingungen bei der Übertragung der Abwicklung von Förderprogrammen auf die Sächsische Aufbaubank (SAB)' (OS 6/2051) auf Seite 22 festgestellt, dass die Auszahlung der im Staatshaushaltsplan veranschlagten Fördermittel als Vorschuss an die SAB gegen§§ 7, 35 Abs. 2 SäHO und die Zweckbestimmung der Fördertitel verstößt. Zudem konnte dem SRH nicht nachgewiesen werden, dass die isolierte Übertragung des Zahlungsverkehrs auf die SAB durch das SMUL wirtschaftlich und inhaltlich sinnvoll ist (Seite 11 ). " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann plant die Staatsregierung die Praxis zu ändern, die im Staatshaushaltsplan veranschlagten Fördermittel als Vorschuss an die SAB auszuzahlen? lj! SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/54- 2016/3053 Dresden, j _ Februar 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamille Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljY\CHsEN Frage 2: In welchen Förderprogrammen plant die Staatsregierung den Vorschlag des SRH umzusetzen, der SAB anstatt der bisher praktizierten Vorschusszahlungen die Bewirtschaftungsbefugnis über die Fördermittel einzuräumen, für die sie nach den Ressortvereinbarungen die Auszahlungen veranlassen soll? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das SMF führt zurzeit Gespräche mit der SAB über die Möglichkeit und Vorteilhaftigkeit der Übertragung der Bewirtschaftungsbefugnis an die SAB und damit die Ermöglichung des Mittelabrufs durch die SAB. Dabei wird auch geklärt werden, wie und wann das relativ starre Vorschussverfahren durch ein flexibles, am Bedarf ausgerichtetes Abrufverfahren abgelöst werden kann und welche Förderprogramme einbezogen werden können. Frage 3: Zu welchem Ergebnis ist die Staatsregierung bei der Prüfung der Vereinbarung zwischen SAB und SMUL über die isolierte Übertragung der Aufgabe der Auszahlung von bewilligten Fördermaßnahmen im Rahmen von 19 Förderprogrammen sowie begleitenden Statistik- und Berichtspflichten durch die SAB auf ihre Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit gekommen ? Die Staatsregierung geht von der Rechtmäßigkeit der isolierten Übertragung der Aufgabe der Auszahlung von bewilligten Fördermaßnahmen im Rahmen von 19 Förderprogrammen sowie begleitenden Statistik- und Berichtsplichten auf die SAB aus und teilt die Bewertung des SRH nicht, dass eine haushaltsmäßige Unzulässigkeit darin liegt, den Zahlungsverkehr über die SAB abzuwickeln. Seite 2 von 2 2016-02-09T13:17:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes