STAATSM1N1STCT1UM DES 1N1NERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/7964 Dresden. J^anuar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3823 Thema: Bestand an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen) zwischen 2010 und 2015 und Wiedereinführung der sozialen Wohnraumförderung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Bestand an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen) zwischen 2010 und 2015 in Sachsen entwickelt? (bitte jährlich aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie Gesamtanzahl) Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Drs.-Nr. 6/2352 verwiesen. Daten über den Bestand an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung wurden von der Staatsregierung erst ab dem Jahr 2012 erhoben. Daten aus dem Jahr 2015 liegen der Staatsregierung noch nicht vor. Frage 2: Welcher Bedarf an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung existiert aktuell in Sachsen insbesondere in den drei großen kreisfreien Städten? Aktuelle Daten zur Beantwortung dieser Frage liegen der Staatsregierung voraussichtlich im März 2016 vor Frage 3: Plant die Staatsregierung die Wiedereinführung der sozialen Wohnraumförderung in Sachsen aus den dafür vorgesehenen und zur Ver fügung gestellten Bundesmitteln? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 4: Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe und zu welchen konkreten Förderkonditionen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Von einer Beantwortung seitens Staatsregierung wird abgesehen. <3emä?Art" 5? Abs- 2 derYerfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutfver &9enyerantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich deT ?^ierung ein: H^rzu 9ehören sämtliche internen AbstFmmungs- und WiTlensbildungs- Prozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf" 87-1- 06). ?e. F^a?e berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil erfragt wird, ob eine Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung zur Förderung des sozialen Wohnung ^baus und zu welchen Konditionen getroffen werden wird. Die Frage ist somit auf interne Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse zur Vorbereitung der genannten Reglerur^sentscheidung gerichtet. Mit freundlichen Grüßen Mät-kus Ulbic Seite 2 von 2 2016-01-28T15:23:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes