STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9469 Dresden F^ebruar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3832 Thema: Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten am 11. Januar 201 6 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Journalisten wurden im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 11. Januar 2016 in Leipzig angegriffen? Frage 2: Wie stellen sich die Tathergänge zu 1. und 2. im Einzelnen dar? Frage 3: Welchem politischen Lager oder Zugehörigkeit welcher Demonstrationen entstammt der Täter/die Täterin? Frage 4: Inwieweit wurden (Vor-) Ermittlungsverfahren gegen bekannt/unbekannt wegen welches Straftatbestandes eingeleitet bzw. mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Im Sinne der Fragestellungen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes eingeleitet. Opfer war jeweils ein Journalist. Ein dritter Journalist teilte schriftlich im Nachgang mit, dass er bei der LEGIDA-Versammlung durch einen Versammlungsteilnehmer bedrängt worden sei. In diesem Fall wird die strafrechtliche Relevanz derzeit noch geprüft. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Eine der angezeigten Straftaten geschah im Umfeld der LEGIDA-Versammlung. Die zweite Straftat hatte keinen unmittelbaren Versammlungsbezug, ereignete sich jedoch in Connewitz im angefragten Gesamtzusammenhang. Die Ermittlungsverfahren werden gegen Unbekannt geführt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Insofern können keine weiteren Angaben im Sinne der Fragestellungen gemacht werden. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden durch Versammlungsbehörde und Polizei getroffen, um Journalisten zu schützen? Durch die Polizeidirektion Leipzig erfolgte im Rahmen der Einsatzvorbereitung eine Gefahrenanalyse, deren Ergebnis als Gefahrenprognose maßgeblich die Einsatztaktik der Polizei im Einsatzgeschehen bestimmte. Den zentralen Punkt dieser Beurteilung bildete die Betrachtung der Vielzahl unterschiedlichster individueller Interessenssphären der einzelnen Grundrechtsinhaber. Der Schutz von Journalisten stand hierbei ebenso im Fokus wie der Schutz derVersammlungsfreiheit. An definierten Gefahrenstellen wurden Schutzzonen eingerichtet, die mithilfe von Polizeipräsenz und dem Einsatz technischer Mittel in besonderem Maße den erkannten Gefährdungsaspekten Rechnung tragen und unter anderem auch Angriffe auf Vertreter der Presse verhindern sollten. Zusätzlich erfolgte eine einsatzbegleitende Presse- und Offentlichkeitsarbeit, um Journalisten eine Informationsmöglichkeit zu bieten, ohne dass diese darauf angewiesen warery, sich in das Versammlungsgeschehen hinein zu begeben. Im ^ /eiferen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Drs-Nr 6/28,88 vei?0viesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbigl Seite 2 von 2 2016-02-05T13:55:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes