STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Undenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anfrwort angeben) 33-0141.50/9470 -TDresden, Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3839 Thema: Im Vorfeld des 11. Januar 2016 vorliegende Informationen über beabsichtigte Gewalthandlungen des rechten Spektrums in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "rechtes Spektrum". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Informationen lagen welchen Behörden des Freistaates Sachsen zu welchen Zeitpunkten im Vorfeld des 11. Januar 2016 vor, die darauf hindeuteten, dass Personen des rechten Spektrums - inklusive "Asylkritikern" - und/oder aus Fußballfan- bzw. Hooliganszenen beabsichtigen oder beabsichtigen könnten, gewalttätige Aktionen im Stadtgebiet Leipzigs oder insbesondere im Stadtteil Leipzig-Connewitz zu unternehmen? Frage 2: Aus welchen Maßnahmen welcher Behörden resultierten vorab vorliegende Informationen im Sinne der Frage 1? Frage 3: Zu welchen Zeitpunkten wurden welche vorab vorliegenden Informationen im Sinne der Frage 1 welchen Polizeidienststellen sowie d er Stadt Leipzig bzw. dem Ordnungsamt als zuständiger Versammlungsbehörde in welcher Form und in welchem Umfang mitgeteilt oder aus welchen Gründen unterblieb eine jeweilige Mitteilung? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1U1V! DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Inwieweit wurden aufgrund welcher der vorliegenden Informationen im Sinne der Frage 1 welche konkreten Vorkehrungen getroffen, um Aufschluss über vorgesehene gewalttätige Aktionen zu erlangen sowie diese zu verhindern bzw. zu unterbinden ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Im Vorfeld lagen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, wonach es Mobilisierungsbestrebungen innerhalb der rechtsextremistischen Szene, insbesondere aus dem subkulturellen, gewaltbereiten Milieu, zur Teilnahme am Versammlungsgeschehen am 11. Januar 201 6 in Leipzig gab. Ebenso lagen Erkenntnisse vor, wonach mit der Teilnahme von gewaltbereiten Personen aus dem Umfeld von Fußballvereinen am Versammlungsgeschehen zu rechnen war. Informationen dazu, ob und insbesondere wo bzw. wann genau Rechtsextremisten gewalttätige Aktionen im Stadtgebiet Leipzigs planten, lagen den Sicherheitsbehörden zu keinem Zeitpunkt vor. Vornehmlich resultierten die Erkenntnisse der Polizeidirektion Leipzig aus den Erfahrungswerten der Vielzahl vorangegangener Einsätze mit LEGIDA-Bezug. Die polizeiliehe Gefahrenprognose ist der Stadt Leipzig im Rahmen des dauerhaft fließenden Informationsaustausches im Vorfeld der Versammlungslage bekannt gegeben worden. Die Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) stammen aus Maßnahmen nach §§ 4 ff. des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Das LfV Sachsen hat jeweils am 7. und 8. Januar 2016 Lageeinschätzungen der Stadt Leipzig, der Polizeidirektion Leipzig, dem OAZ, dem Staatsministerium des Innern, der Landesdirektion Sachsen sowie der Bundespolizei übermittelt. Frage 5: Trifft es zu, dass sich innerhalb des Stadtteils Connewitz Beamte in Zivilkleidung in Sichtweite des fußläufigen Anreiseweges der mutmaßlichen Angreifergruppe befanden und diese beobachten konnten und falls ja, welche Aufgaben hatten diese Beamten und wie reagierten sie konkret auf gegebenenfalls getätigte Beobachtungen bezüglich der mutmaßlichen Angreifergruppe? Nach Eingang der Erstmeldung im Sachzusammenhang wurden unverzüglich Einsatzkräfte der Polizei in den betreffenden Bereich des Stadtteils Connewitz entsandt. Darunter /befanden sich auch Polizeibeamte in ziviler Kleidung. Diese Polizeibeamten hand^ltemm Zusammenwirken mit den uniformierten Einsatzkräften und nahmen Aufgabefi dy Aufklärung wahr Mit ffeuifidlichen Grüßen ^Y Markus Ulbig^ Seite 2 von 2 2016-02-10T12:08:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes