- -F STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UNO LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/3851 Thema: Einfluss von Altmedikamenten auf Kläranlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Hat die Staatsregierung Kenntnis über Systeme in Sachsen zur getrennten Erfassung und Entsorgung von Altmedikamenten seitens öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger oder privatwirtschaft I icher I n itiativen? (Bitte Aufschlüsseln nach Entsorgungsgebiet und Art des Entsorgungsträgers) Die Staatsregierung hat Kenntnis über die angebotenen Systeme der öffentlich-rechtlichen Entsorg ungsträger zu r Erfassung und Entsorg u ng von Altmedikamenten aus privaten Haushalten. Altmedikamente aus Haushaltungen sind Abfälle zur Beseitigung und unterliegen nach $ 17 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundsätzlich einer Überlassungspflicht gegenüber den nach Landesrecht bestimmten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, im Freistaat Sachsen den Landkreisen und Kreisfreien Städten beziehungsweise Abfallverbänden , jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Nach der Abfallvezeichnisverordnung sind Arzneimittel in die 20er Gruppe der Siedlungsabfälle einzuordnen. Mit der Abfallschlüsselnummer 20 0132 ,,Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen" gehören sie grundsätzlich zu den ungefährlichen Abfällen. Eine Ausnahme bilden die Zytostatika oder Zytotoxika, die unter die Abfallschlüsselnummer 20 01 31* fallen. Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle. Diese Arzneistoffe werden zur stationären Behandlung von Krebs- und Autoimmunkrankheiten eingesetzt und fallen demnach nurlelten in Haushaltungen an. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen Ihre Nachricht vom 1 5. Januar 20'16 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014'1.50119t5063 Dresden, Of. ol .[o'f 6 tag der I I DeutschenE¡nheitlr I rll l III FreístââtSechsen 't or.-o3.ro,zo16 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße 1 01 097 Dresden w\,vw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen beflnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. * Ke¡n Zugang für elektron¡sch signigrtê sowie für verschlüsselte êlektron¡sche DokumentêSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Abgabemöglichkeiten werden in der kommunalen Abfallwirtschaftssatzung des öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträgers geregelt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Entsorgungsangebote der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für Altmedikamente aus privaten Haushalten in Sachsen dar. Tabelle: Getrennte Erfassung und Entsorgung von Altmedikamenten der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger im Freistaat Sachsen X: Getrennte Erfassung und Entsorgung von Altmedikamenten aus privaten Haushalten gemäß gültiger Abfallwirtschaftssatzung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Landkreise und Kreisfreie Städte) Schadstoffsammlung Wertstoffhof Apotheke Restabfall Sammelplatz (zentral) Bautzen X X Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (Landkreis Erzgebirge) X X Vogtlandkreis (Vogtlandkreis und Stadt Plauen) X X Zwickau X X Nordsachsen(Delitzsch und Torgau- Oschatz) X Mittelsachsen X Leipzig X Görlitz X Stadt Dresden X X X Stadt Leipzig X X X Stadt Ghemnitz X X X Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen undSächsische Schweiz- Ostezgebirge) X Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Gibt es Untersuchungen darüber, in welchem Maße Stoffströme in Kläranlagen, insbesondere gereinigtes Wasser und Klärschlamm, belastet sind durch Altmedikamente die über die Abwassersysteme entsorgt wurden? Hauptsächlich werden Azneistoffe und Abbauprodukte als Folge der Azneimittelanwendung durch menschliche Ausscheidungen in das Abwassersystem eingetragen. Die Entsorgung von Altmedikamenten über die Toilette spielt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nur eine untergeordnete Rolle (siehe auch Antwort zur Frage 4). Zum Vorkommen von Azneistotfen im gereinigten Abwasser kommunaler Kläranlagen liegen umfangreiche Untersuchungen vor, die Ergebnisse sind im Azneistoffbericht2011 im lnternet (http://www.umwelt.sachsen.de/umwelVwasser/download/17 Azneistoffe Bericht 2011.pdf) veröffentlicht. Klärschlämme aus sächsischen Abwasserreinigungsanlagen wurden bislang nicht auf Medikamentenrückstände untersucht . Frage 3: Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die Konzentrationen von Altmedikamenten und deren Abbauprodukte, insbesondere Abbauprodukte mit negativen Einflüssen auf den aquatischen Lebensraum , zu minimieren? Die Behörden, Abfallentsorgungsträger und Abwasserbeseitigungspflichtigen informieren im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit darüber, dass Altmedikamente nicht über die Toilette entsorgt werden dürfen. ln diesem Zusammenhang wird auf das angelaufene Forschungsprojekt ,,Umgang mit Mikroschadstoffen in Sachsen" der Technischen Universität (TU) Dresden venruiesen, dass vom Freistaat Sachsen mit rund 446.000 Euro unterstützt wird. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) erwartet von der Forschungsarbeit an der TU Dresden Vorschläge, wie der Eintrag von Mikroschadstoffen , zum Beispiel über die Anwendung oder die falsche Entsorgung von Azneimitteln , in das Abwasser spürbar verringert werden kann. Frage 4: Wie hoch werden die Mengen der nicht fachgerecht entsorgten Altmedikamente , insbesondere die Entsorgung über die Abwassersysteme , von der Staatsregierung eingeschätzt? G¡bt es Untersuchungen hierzu? ln Sachsen gibt es keine eigenen Untersuchungen. Nach Literaturangaben(http://www.start-prol , die vor allem auf Befragungen beruhen, ist davon auszugehen, dass die nicht sachgerechte Entsorgung von Altmedikamenten für den Azneistoffeintrag in kommunale Abwassersysteme in der Regel nur eine untergeordnete Rolle spielt. Mit freundlichen Grüßen f(U Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-02-08T12:41:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes