SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSM1NlSTER1UM DER F1NANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3860 Thema: Weiteres Verfahren zu in 2015 zusätzlich genehmigten Stellen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Haushaltsjahr 2015 wurde von der Staatsregierung mit Schreiben vom 7. Juli 2015, vom 28. September 2015 und vom 15. Dezember 2015 außerhalb der Haushaltsverhandlung die Ausbringung neuer Stellen beantragt. Die damit verbundenen Personalausgaben sollen laut Staatsministerium der Finanzen aus den jeweiligen Einzelplänen gedeckt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gelten die in 2015 durch die Staatsregierung beantragten Stellen mit bereits erfolgter Genehmigung durch den Landtag als ausgebracht oder sind diese Stellen von den Häusern mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/ 18 zum aktuellen Stellenplan zusätzlich auszubringen? ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-H 1322/184/144- 2016/2579 Dresden, S . Februar 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN (Bitte aufschlüsseln nach Einzelplan 03 des Staatsministeriums des Innern 50 neue Stellen mit Schreiben vom 7. Juli 2015, 150 neue Stellen mit Schreiben vom 28. September und 350 Stellen mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 und nach Einzelplan des Staatsministeriums der Justiz 26 neue Stellen mit Schreiben vom 7. Juli 2015) Nach § 6 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes 2015/2016 wird das Staatsministerium der Finanzen ermächtigt, mit Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages Stellen auszubringen, wenn dafür ein unabweisbares, nicht anders zu befriedigendes Bedürfnis besteht. Macht das Staatsministerium der Finanzen von dieser Befugnis Gebrauch, dann sind die Stellen ausgebracht. Es gibt keinen qualitativen Unterschied zu planmäßig im Doppelhaushalt 2015/2016 ausgebrachten Stellen. Frage 2: Wie erfolgt die Finanzierung der in 2015 neu ausgebrachten Stellen im Doppelhaushalt 2017/18? (Bitte aufschlüsseln nach Einzelplan 03 des Staatsministeriums des Innern 50 neue Stellen mit Schreiben vom 7. Juli 2015, 150 neue Stellen mit Schreiben vom 28. September und 350 Stellen mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 und nach Einzelplan des Staatsministeriums der Justiz 26 neue Stellen mit Schreiben vom 7. Juli 2015) Frage 3: Wie beabsichtigt die Staatsregierung, die durch die zusätzlichen Stellen erhöhten Personalausgaben im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums der Justiz bei der Haushaltsaufstellung 2017/18 angemessen zu berücksichtigen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Regierungsentwurf zum DHH 2017/2018 einschließlich des Stellenplans muss sich in den in diesen Jahren zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen einordnen. Seite 2 von 2 2016-02-09T08:32:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes