STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMTNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3865 Thema: Förderung Biotopgestaltung, Artenschutz mit Hilfe der Sächsischen Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/20f 4) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Chemnitzer Nachhall-Verein betreibt einen Saatgutagarten in welchem zut Kultivierung von Brachflächen erfolgreich der Teufelsabbiß gezüchtet wird. Damit verbunden ist der Nebeneffekt, dass es sich dabei um die Hauptwirtspflanze für den Skabiosen-Scheckenfalter (Teufelsabbiß- Scheckenfalter) handelt. Dieser Falter ist seit Jahren in Ghemnitz nicht mehr existent. Solche Projekte sollten ,,normaletweise" mit Hilfe der Sächsischen Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) gefördert werden, wobei der Teufelsabbiß-Scheckenfalter in der Wertstufe I mit der höchstmöglichen Förderung eingestuft ist. Auf der lnternet Seite des SMUL zur Richtlinie Natürliches Erbe (www.smul.sachsen.de/foerderung/ 3528.htm) heißt es jedoch, dass derzeit die meisten Antragstellungen fi,ir die Fördergegenstände A-C der Richtlinie nicht möglich sind.fn der Praxis bedeutet dies, dass zurzeit nur Wolfsprävention gefördert wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Aus welchem Grund wird die Förderung derzeit auf die Wolfsprävention beschränkt? Die Förderung aus der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) ist nicht auf die Wolfsprävention beschränkt. Auf den lnternetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ist dargestellt, dass seit August 2015 schrittweise die Bewilligung von Anträgen des ersten Aufrufs zur Antragstellung aus dem Jahr 2015 erfolgt (siehe http://www.smul.sachsen.de/foerderunq/3528. htm). o'""ff.n'], ,': I B, ?ü.l6 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul. sachsen.de" lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 18. Januar2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-01 41 .50/1 9/5066 r, IlI: ¡lll FreistaatSachsenI or.-o3.ro.eor6 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Land\¡virtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fùr elektron¡sch signierte sowie frir verschlusselte elektronìsche Dokumente IIlag der E¡nheitDeutschen @ rC) (Ðò o C\,1 Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Ab wann sind Antragstellungen für die Fördergegenstände ,,Biotopgestaltu ng, Artensch utz" der Richtl i nie mög I ich? Neue Aufrufe zur Antragstellung für die Fördergegenstände ,,Biotopgestaltung" und ,,Artenschutz" wurde am 5. Februar 2016 veröffentlicht. Frage 3: Welche Fördermöglichkeiten unterbreitet der Freistaat derzeit, welche die bestehende Lücke durch die teilweise Nichtumsetzung der Richtlinie Natürliches Erbe ausgleichen kann? Wie unter Frage 1 dargestellt, werden die vorliegenden Anträge dezeit geprüft und schrittweise Bewilligungen erteilt. Auch wenn es hierbei zu Verzögerungen kommt (siehe Erläuterunge n auf den lnternetseiten des SMUL: http://www.smul.sachsen.de/ foerderung/3S28.htm), entsteht hierdurch keine Förderlücke, die durch andere Fördermöglichkeiten auszugleichen wären. Da die EU-Vorgaben die Antragstellung und Bewilligung nur im Rahmen von zeitlich befristeten Aufrufen zur Antragstellung ermöglichen, wird es für die Fördergegenstände A, B und C der Richtlinie auch zukünftig keine kontinuierliche Antragstellung und Bewilligung wie in der Förderperiode 2Q07 bis 2013 geben. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Õt )^t¿ Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2016-02-12T12:39:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes