STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Gefangenen (Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen) offen und auf welchem Wege erfolgt die Vermittlung in die Behandlung? Sofern die stationäre Therapie weiblichen und jugendlichen Gefangenen nicht offen steht, welche Therapiemöglichkeiten können diese dann in Anspruch nehmen? Seite 1 von 5 G-NüJ w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.just¡z.sachsen.de* Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 PaÍken und behinderteng €r€chter Zugang uber Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sow¡e f ür verschlússelts ê¡ektron¡schê Dokumsnto nur ûbgr das Elektronische Gerichts- und Vemaltungspostfach; nähore lnlormal¡onsn unter www.ogvp.de Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 1 040-KLR-3509/1 5 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 9O/D!E GRUNEN Drs.-Nr.: 6/3866 Thema: Stationäre Therapie für suchtkranke Gefangene in der JVA Zeithain (Nachfrage zu Drs. 6/3490) Dresden. /[¡( eeoiuar zorc Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Ëil il[tË WANDEL HINTER 6ITTERN 3@ Jahrc Gefingnfs Waldheìm 3m J¡hn såchsisdhc Vollzugsgcxhichte ,,Die Kleine Anfrage 6/3490 wurde durch den Sächsischen Staatsminister der Justiz dahingehend beantwoÉet, dass suchtkranken Häftlingen, die die Voraussetzungen des S 35 BIMG nicht erfüllten, ,,die Teilnahme an der stationären Therapie für suchtkranke Gefangene in der JVA Zeithain mit derzeit 20 Plätzen offen [stündel"." Hausanschrift: Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die :::::!]il* staatsm¡nisterrum Kreine Anfrage wie fotgt: ä,"..stiì:ff:"' Frage 1: Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden lnwieweit steht die Teilnahme an der stationären Therapie in der JVA www'justiz'sachsen de/smj Zeithain auch weiblichen Gefangenen (JVA chemnitz) und jugendtichen );#l''.'n""iïiìo"n' STAATSMINìSTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Die Teilnahme an der stationären Suchtherapie der Justizvollzugsanstalt Zeithain kann männlichen Jugendstrafgefangenen und Strafgefangenen ermöglicht werden. Weibliche Gefangene nehmen an diesem Angebot aus Trennungsgrundsätzen nicht teil ($ 10 SächsStVollzG). Die Bekanntmachung und Vermittlung der Therapieplätze erfolgt über eine Ausschreibung , die mit Ausnahme der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafuollzugsanstalt Regis-Breitingen vorgenommen wird. ln dieser Ausschreibung werden das Angebot vorgestellt und die Bewerbungsmodalitäten erklärt. Bewerben sich Gefangene anderer Anstalten, so wird der Bewerber für ein Aufnahmegespräch in die Justizvollzugsanstalt Zeithain verlegt. Die Unterbringung während dieser Zeit erfolgt im Bereich der Suchttherapiestation, so dass ein unmittelbarer Eindruck vom therapeutischen Setting und den Anforderungen entsteht. Weiblichen Gefangenen steht während der Haft keine der Suchttherapiestation der Justizvollzugsanstalt Zeithain gleichkommende Therapiemöglichkeit zur Verfügung. ln der Justizvollzugsanstalt Chemnitz und der Jugendstrafuollzugsanstalt Regis-Breitingen wird Gefangenen, die eine Suchtmittelproblematik aufweisen, eine professionelle Suchtberatung angeboten. Die Suchtberatung wird durch Mitarbeiter anerkannter Suchtberatungsstellen durchgeführt. Deren Arbeitsaufgaben sind insbesondere Aufklärung und Beratung der Gefangenen über Erscheinungsformen, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von Suchtmittelmissbrauch und Suchterkrankungen, sowie Vorbereitung und Motivationsarbeit zur Aufnahme einer Therapie und die Vermittlung in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung nach der Haft. Für suchtmittelabhängige Gefangene, die sich von ihrer Erkrankung lösen wollen, wurden in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz und der Jugendstrafuollzugsanstalt Regis- Breitingen spezielle Motivationsstationen eingerichtet. Auf diesen Stationen werden Gefangene in Einzelgesprächen und Gruppenmaßnahmen auf eine stationäre Suchttherapie nach der Entlassung vorbereitet. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Frage 2: Wieviele Gefangene wurden aus welchen JVAs in das Therapiezentrum Zeithain seit dem Bestehen des selbigen vermittelt und mussten therapiewillige Gefangene abgewiesen werden? Wenn ja wann, aus welchen JVAs und aus welchen Gründen? Zusagen erhielten bisher Gefangene aus folgenden Justizvollzugsanstalten . JVA Bautzen: . JVA Dresden: . JVA Görlitz: . JSA Regis-Breitingen o JVA Torgau: . JVA Waldheim: . JVA Zeithain: . JVA Zwickau: 1 1 (dieser trat die Therapie jedoch nicht an) 1 1 3 (davon trat einer die Therapie nicht an) 1 22 1 Es erfolgten bislang Absagen an therapiewillige Gefangene, wenn die Haftzeiten zu kuz waren und somit die Teilnahme an der Gesamttherapie nicht möglich gewesen wäre, oder wenn der Strafrest zu hoch war, um eine ausreichende Eignung für therapeutisch erforderliche Lockerungen und einen abstinenzmotivierten Ubergang in die Freiheit absehen zu können. Darüber hinaus ergingen Absagen bei stoffungebundenen Abhängigkeitsdiagnosen wie Spielsucht oder wenn Zusagen für stationäre Entwöhnungsbehandlungen außerhalb des Justizvollzuges vorlagen und sich in der Endkonsequenz der Gefangene ftir eine Therapie nach der Haft entschied. lnsgesamt wurden aus den genannten Gründen bislang 28 Absagen erteilt. Frage 3: Welcher Zeitraum vergeht ruischen der Zusage zur Aufnahme einer Therapie und dem tatsächlichen Beginn? ln der Regel vergehen ca. 2 bis 3 Monate von der Zusage bis zur Aufnahme der Therapie . Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie lange dauert diese stationäre Therapie in der Regel, werden die sich in der Therapie befindlichen Häftlinge von anderen Häftlingen separiert und durch wen und entsprechend welcher Dienstvorschriften werden die Patienten betreut? Die Therapie verläuft insgesamt über 12 Monate. Der erste Behandlungsabschnitt hat eine Dauer von 9 Monaten und erfolgt im geschlossenen Vollzug, Die Therapie wird in einem gesonderten Haftbereich in Form von Wohngruppenvollzug angeboten. Die Gefangenen werden somit getrennt von anderen Gefangenen untergebracht. Es erfolgt lediglich sonntags eine Teilnahme am Aufenthalt im Freien mit Gefangenen anderer Unterbringungsbereiche. Ab dem 5. Therapiemonat kann in Einzelfällen die Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen, wie Angebote mit familienorientiertem Charakter , erfolgen. Dem ersten Behandlungsabschnitt schließt sich eine dreimonatige Brückenzeit im offenen Vollzug an. Diese Zeit dient der Entlassungsvorbereitung, der Suche nach einer geeigneten Nachsorge- oder Adaptionseinrichtung sowie der Erprobung und Festigung der in der Therapie erlernten Verhaltensweisen und Einstellungen. Die therapeutische Leitung der Suchttherapiestation soll künftig durch einen Psychologischen Psychotherapeuten erfolgen, der durch einen externen Psychiater unterstützt wird. Auf der Suchttherapiestation ist ein Team, bestehend aus vier Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes, einer Kunsttherapeutin, einer Psychologin und einer Sozialpädagogin eingesetzt. Die allgemeinmedizinische Versorgung erfolgt wie bei allen anderen Gefangenen der JVA Zeithain durch Vertragsäzte. Grundlage für den Therapieablauf ist das therapeutische Konzept der Station und der gesonderte Tagesablaufplan in diesem Unterbringungsbereich. Frage 5: Sind weitere TherapiepläEe in Zeithain oder in anderen sächsischen JVAen geplant ? Wenn ja, wieviele, wo und bis wann sollen diese ausgebaut werden? Seite 4 von 5 STAATSMINISTERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Da die Zahl der Suchtherapieplätze im sächsischen Justizvollzug dezeit auf 20 Plätze in der Justizvollzugsanstalt Zeithain begrenzt ist, werden suchtmittelabhängige Gefangene ganz uberwiegend auf den Beginn einer Suchtherapie nach der Haftentlassung verwiesen. Dies ist insbesondere in den Fällen problematisch, in denen die Suchtmittelabhängigkeit in direktem Zusammenhang zur Straffälligkeit steht und der Gefangene ohne einen erfolgreichen Therapieabschluss nicht die Voraussetzungen für eine vozeitige Entlassung erfüllt. ln diesen Fällen könnte eine Suchttherapie während der Haft dazu beitragen, die Haftzeit sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig zu verküzen, indem mit ihrem Abschluss eine Voraussetzung für die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung geschaffen wird. Da, wie in der Antwort auf Frage I dargestellt, weiblichen Gefangenen eine Aufnahme in die Therapiestation der Justizvollzugsanstalt Zeithain nicht ermöglicht werden kann und im Jugendstrafuollzug eine hohe Prävalenz von Suchterkrankungen vorliegt, wird derzeit geprüft, ob Suchttherapiestationen in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz und der Jugendstrafuollzugsanstalt Regis-Breitingen eingerichtet werden können. Zudem müssen auch für männliche Strafgefangene in größerem Umfang Suchttherapieplätze bereitgestellt werden. Die Justizvollzugsanstalt Torgau soll zukünftig im Rahmen der grundlegenden Sanierung zur zentralen Sozial- und Suchttherapeutischen Anstalt für männliche Strafgefangene umgebaut werden. Für Gefangene mit Suchtproblemen sind dort 40 Haftplätze vorgesehen Mit lichen Grüßen ln ng Ulbig Seite 5 von 5 2016-02-15T08:53:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes