SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3873 Thema: Energetische Bilanz Gebäude Sächsischer Landtag Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie entwickelten sich im Zeitraum von 2004 bis 2015 der jährliche Energieverbrauch und die dafür entstandenen Kosten des Gebäudes des Sächsischen Landtages? (Bitte um jährliche Angaben) Die Entwicklung ist der Tabelle zu entnehmen. Jahr Verbrauch Kosten Verbrauch Kosten Wärme in MWh Wärme in€ Strom in kWh Strom in€ 2004 2.405 148.365 1.711 .640 185.056 2005 2.340 154.520 1.664.472 188.927 2006 2.340 177.911 1.769.540 218.189 2007 2.147 175.646 1.674.820 212.248 2008 2.125 195.633 1.693.451 234.486 2009 2.251 204.071 1.734.587 250.763 2010 2.513 213.998 1.814.711 272.972 2011 2.080 208.584 1.794.089 290.023 2012 2.357 247.382 1.767.997 296.929 2013 2.508 262.121 1.777.583 339.606 2014 2.002 213.043 1.743.859 353.641 2015* 1.396 150.981 1.590.316 293.922 •Verbrauchswerte fur das Jahr 2015 hegen derzeit fur Fernwarme bis 30 .09. sowie Strom bis 30.11 . vor. SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-82101/71211114- 2016/2825 Dresden, 0~ . Februar 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S s;\CHsEN Frage 2: Welchen Anteil am Verbrauch und an den Kosten haben jeweils die Heizung und die Beleuchtung? (Bitte um jährliche Angaben) Eine separate Erfassung der Anteile für Heizung und Beleuchtung an den Gesamtverbräuchen für Fernwärme und Strom im Gebäude des Sächsischen Landtages ist messtechnisch nicht möglich. So umfasst beispielsweise der in der Tabelle zu Frage 1 enthaltene Wärmeverbrauch sowohl die per Fernwärme erfolgte Raumheizung und -kühlung als auch die Warmwasserbereitung. Gleiches gilt für den Stromverbrauch, bei dem messtechnisch ebenfalls nicht zwischen Beleuchtung und anderen Zwecken unterschieden werden kann. Eine Aussage zu den anteiligen Kosten kann daher nicht getroffen werden. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung des Sächsischen Landtages im genannten Zeitraum getroffen, um den Energieverbrauch im Gebäude des Sächsischen Landtages zu senken? (Bitte konkret darstellen ) Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement hat zur Senkung des Energieverbrauchs des Gebäudes des Sächsischen Landtages folgende Maßnahmen umgesetzt: Im Jahr 2007 erfolgte eine energetische Untersuchung bzw. Energieeinsparanalyse und Erstellung eines Energieausweises gemäß der Energieeinsparverordnung. Der daraus resultierende Energieausweis hängt im Sächsischen Landtag aus und ist bis in das Jahr 2017 gültig . Flankierend zu dieser Analyse wurden folgende Maßnahmen umgesetzt : Optimierung der Nacht- und Wochenendabsenkungen von ausgewählten Heizkreisen , Überprüfung/Anpassung des Teillastregelverhaltens von Heizkreisen, Optimierung Treppenlichtsteuerung, Optimierung Freiflächenbeleuchtung, Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Regelungsoptimierung an Kühldecken und Lüftung im Bereich der Abgeordnetenbüros . Im Jahr 2012 wurde die Bandspülmaschine durch ein energieeffizientes Gerät ersetzt. In den Jahren 2014 bis 2015 wurde begonnen, die herkömmlichen Leuchtmittel in den Beratungsräumen schrittweise durch LED-Beleuchtung zu ersetzen. Zu darüber hinaus seitens der Landtagsverwaltung zur Senkung des Energieverbrauches getroffenen Maßnahmen verfügt die Staatsregierung über keine Kenntnisse. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs- AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Frage 4: Welche konkreten Schritte und Maßnahmen (z. B. Contracting als alternative Form der Energiebewirtschaftung) zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäude des Sächsischen Landtages werden für das Jahr 2016 und folgende geplant/realisiert) (Bitte konkret darstellen) Die Umstellung auf LED-Beleuchtung in den Beratungsräumen wird im Jahr 2016 fortgesetzt . Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S S/\CHsEN Des Weiteren ist die Umstellung auf LED-Beleuchtung für Foyer, Flure und Aufzugskabinen geplant. Mit freundlichen Grüßen " D . Georg ~d Seite 4 von 4 2016-02-09T13:15:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes