STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSIVltNISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51/7442 Dresden.nDezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/388 Thema: "Hochzeitsprämie" für vereinigungswillige Gemeinden auch in den Doppelhaushaltsjahren 2015/2016? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind die folgenden Ausführungen vorangestellt: "In dem Mitte August dieses Jahres vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag unter dem Titel -ERWARTUNGEN DES SÄCHSISCHEN STÄDTE- UND GEMEINDETAGES' veröffentlichten Katalog (vgl.: httD://www.ssa-sachsen.de/uDloads/media/Erwartunaskataloa.Ddf) heißt es unter dem Punkt 4. Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen durch den Freistaat: "Die Kommunen erwarten vom Freistaat, dass er stärkere Anreize für freiwillige GemeindezusammenSchlüsse aus Mitteln des Staatshaushaltes setzt. Zur Förderung von freiwilligen Zusammenschlüssen sollten zusätzliche staatliche Mittel gewährt, bestehende Hemmnisse (z. B bei Uberschuldung einzelner Gemeinden) abgebaut und - neben der pauschalen Unterstüteung - auch bei der Lösung individueller Problemlagen mitgewirkt werden. Eine Neuregelung der Hochzeitsprämie kann erforderlich werden, da die bisherige Regelförderung aus dem FAG zum 2. Januar 2015 ausläuft (§ 22 Abs. 2 Nr. 4 SächsFAG)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkrete Haltung nimmt die Staatsregierung zu der im o.g. Punkt 4. vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag auch an die Staatsregierung gerichtete formulierte "Erwartung" ein und welche konkreten Maßnahmen sind derzeitig zur Umsetzung dieser Erwartung mit welchem zeitlichen Horizont von ihr beabsichtigt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6, 7, 8, 13 Bes uc herpa rkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Inwieweit hat die Staatsregierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Doppelhaushalte 2015/2016 eine Fortsetzung der generellen finanziellen Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen sächsischer Gemeinden aus den Mitteln des Staatshaushaltes für den Zeitraum ab dem 2. Januar 2015 geplant ? Frage 3: In welcher Form und in welcher Weise können vereinigungswillige Gemeinden in Sachsen nach dem Auslaufen der derzeit geltenden, maßgeblichen Finanzierungsgrundlage im § 22 Abs. 2 Nr. 4 SächsFAG auch weiterhin die Gewährung einer solchen Förderung gegenüber dem Freistaat Sachsen beantragen? Frage 4: Inwieweit und in welchem Umfang können vereinigungswillige Gemeinden in ihren derzeitig und künftig zu führenden Verhandlungen über freiwillige Gebietszusammenschlüsse eine derartige Förderung aus Mitteln des Staatshaushaltes in welcher Höhe einnahmeseitig verbindlich einplanen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche interne Abstimmungs- und WillensbildungsProzesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Die gestellten Fragen zur künftigen Ausgestaltung der Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Sie betreffen Sachverhalte, die gegenwärtig noch Gegenstand interner Abstimmungs- und Will^tistflldungsprozesse innerhalb der Staatsregierung sind. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2014-12-18T17:48:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes