STAATSMINlSTERIUl\:1 FÜR SOllALES UND VERBRA"LJCHERSCl-lUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3887 Thema: Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Trotz des im Oktober 2013 in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin unerwünschte Werbeanrufe." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle wurden nach lnkrafttretens des Gesetzes bis zu Ende 2015 in Sachsen bekannt. (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen .) ln der Verbraucherzentrale Sachsen wurden seit lnkrafttreten des Gesetzes in den Jahren 2014 und 2015 zu unerlaubter Telefonwerbung 250 Fälle bekannt . Für das Jahr 2013 liegen keine Zahlen vor. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen wurde bei der Erfassung nicht vorgenommen. Frage 2: Nach welchen Branchen unterteilen sich die Werbeanrufe (Gewinnspiele, Telefonanbieter, Geldanlagen usw.)? Die Werbeanrufe unterteilen sich in die Branchen: - Allgemeine Dienstleistungen - Energie und Wasser - Finanzdienstleistungen -Freizeit - Gesundheit - Konsumgüter - Post und Telekommunikation -Sonstiges Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51-16/30 Dresden, 4b. Februar 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCl-IERSCHUTZ Frage 3: Welche Altersgruppe ist am häufigsten betroffen? Das Alter der Beschwerdeführer wurde nicht erfasst. Frage 4: Welche Maßnahmen zur Eindämmung solcher Telefonanrufe plant die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode? Die Maßnahmen der Landesregierung sind an Vorgaben des Bundes gekoppelt, da es sich hierbei um die Gesetzgebungskompetenz des Bundes handelt. Die Verbraucher haben in Sachsen die Möglichkeit sich auf der Internetseite "Verbraucherportal " des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz über Verbraucher schützende Möglichkeiten zu informieren oder die Seite "amt24" zu nutzen. Desweiteren fördert der Freistaat Sachsen die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. finanziell , damit Verbraucherinnen und Verbraucher bestmöglich über unlautere Geschäftspraktiken informiert werden und entsprechende Verhaltensvorschläge erhalten. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-02-16T13:43:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes