STAATSM INlSTERI UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/3893 Thema: Schächtungen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für wie viele Betriebe im Freistaat Sachsen wurden Ausnahmegenehmigungen für Schächtungen von Tieren aus religiösen Gründen erteilt? Im Freistaat Sachsen wurden keine Ausnahmegenehmigungen für das Schächten von Tieren aus religiösen Gründen erteilt. Frage 2: Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden jeweils in den letzten 10 Jahren beantragt bzw. erteilt? ln den letzten 10 Jahren wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Frage 3: Wie viele Betriebe erzeugen welche Mengen an koscherem Fleisch, Fleisch nach Haial-Kriterien und Halai-Fieisch, bei dem das Tier vor der Schächtung kurzzeitig betäubt wird? (bitte je nach Kriterium auflisten) Kein Betrieb in Sachsen erzeugt koscheres Fleisch, Fleisch nach Haial- Kriterien oder Halai-Fieisch, bei dem das Tier vor der Schächtung kurzzeitig betäubt wird . Frage 4: Nach welchen Kriterien wurden die oben genannten Ausnahmegenehmigungen erteilt? (Bitte eventuelle landesspezifische Kriterien kennzeichnen.) Die Antwort entfällt, da keine Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-16/39 Dresden, f6. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINlSTERIUM FÜR SOllALES lJND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: Wie erfolgen die Kontrollen der Betriebe, um sich~rzustellen, dass die Tiere trotz Schächtung, so wenig wie möglich leiden und die religiösen Anforderungen eingehalten werden? Da keine Genehmigungen für das Schächten erteilt wurden und auch amtlich keine Schächtungen zur Kenntnis gelangten, mussten keine Kontrollen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Schächtens durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-02-16T13:44:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes