STAATSM1N1STEP1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS-0141.51/7984 ". /».lDresden, //. Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3895 Thema: Bildungsabschlüsse der Asylbewerber II und Integration Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In Bezug auf die Kleine Anfrage 6/2447 wurde ausgeführt, dass die Staatsregierung keine Angaben über Bildungs- und Berufsqualifikationen sowie die Anzahl der Analphabeten unter den Asylbewerbern machen kann. Allerdings würden die Landkreise Angaben über Bildungsstand und Berufsqualifikation erhalten, wenn der Asylsuchende Unterlagen im Rahmen eines Antrags auf Arbeitserlaubnis, Anfragen zur Berufsanerkennung oder im Rahmen der Identitätsklärung vorfegt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie mochte die Staats reg ierung die Integration der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt sicherstellen, wenn sie sich ausweislich der Kleinen Anfrage 6/2447 nicht über die Bildungsabschlüsse der Asylbewerber bewusst ist? unter-Bezugr)ahme auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2447 weist die Staatsregierung darauf hin, dass sie nicht über die Angabenim Sinne der Fragestellung verfügt. Über die vorhandenen Bildungsab- Schlüsse geflüchteter Menschen liegen gegenwärtig noch keine repräsentativen Daten vor._Anhaltspunkte bieten jedoch diverse Erhebungen', wie beii ?!e!svveise ?. .R^hmen der Anaiyse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Qualifikationsstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Zukunftsorientierungen " vom Januar 2016. Daraus ergibt sich hmsichtlich der Qualifikationsstmktur ein heterogenes Bild: So sind" rund 13 % bei gemein- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN samer Betrachtung von Schul- und formaler Berufsbildung als "Nichtqualifizierte" einzustufen , knapp 10 % als "Höherqualifizierte". Zu bedenken ist dabei, dass es in manchen Herkunftsländern gar keine formalen Bildungsabschlüsse gibt. Dies gilt insbesondere im Bereich Berufsausbildung. Personen aus diesen Herkunftsländern verfügen also eventuell über jahrelange Berufserfahrung, ohne dies mit einem formalen Bildungsabschluss belegen zu können. Ziel muss es daher sein, herauszufinden, welche beruflich verwertbaren Qualifikationen Geflüchtete mitbringen. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu bereits entsprechende Maßnahmen konzipiert und erweiterte Verfahren initiiert. Darüber hinaus soll mit dem geplanten Datenaustauschverbesserungsgesetz die Erfassung und Verarbeitung von Daten, die für die Integration und Arbeltsvermittlung erförderlich sind (Daten über Schulbildung, Berufsausbildung, sonstige Qualifikationen), erleichtert werden. Frage 2: Erwägt die Staats reg ierung eine statistische Erfassung der Bildungsabschlüsse der Asylbewerber? Bislang wurden Daten über Bildungs- und Berufsqualifikationen grundsätzlich weder von der Zentralen Ausländerbehörde noch von den unteren Ausländerbehörden erhoben Im Übrigen bestand auch keine diesbezügliche Rechtspflicht zur Erhebung. Die Landkreise erhielten Angaben über Bildungsstand und Berufsqualifikation nur 'dann, wenn der Asylsuchende entsprechende Unterlagen im Rahmen von Anträgen auf eine Arbeitserlaubnis, Anfragen zur Berufsanerkennung oder im Rahmen der Fdentitätsklärung vorlegte. Eine standardisierte Erfassung erfolgt jedoch nicht. Im Rahmen des am 5. Februar 2016 in Kraft getretenen Datenaustauschverbesserungsgesetzes wird auch das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) geändert . Nach § 3 Abs. 3 AZRG sollen künftig bei Asylsuchenden und Personen, "die bereits einen Asylantrag gestellt haben, auch Daten zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen und zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermlttlung gespeichert werden. Darunter fallen: 1. Schulbildung, Studium, Ausbildung, Beruf 2. Sprachkenntnisse 3. Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes und einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachenförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes Frage 3: Aus welchen Quellen und zu welchem Zeitpunkt erlangen die örtlichen Arbeitsagenturen Informationen über die Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen der Asylbewerber? Frage 4: Falls die Arbeitsagenturen ihre Informationen im Hinblick auf die Antwort zu Ziffer 3 ausschließlich vom BAMF erhalten sollten: Handelt es sich um Eigenangabe n der Asyl bewerbe r? Seite 2 von 3 STAATSTVinsnSTE^lUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Im Falle der Beantwortung von Ziffer 4 dahingehend, dass es sich um Eigenangaben der Asylbewerber handelt: Beruhen diese Eigenangaben der Asylbewerber auf amtlichen Nachweisen (z. B. Zeugnisse)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Die Agenturen für Arbeit erhalten vom BAMF bisher keine Informationen zu den Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen von Asylbewerbern. Die Erhebung der Daten erfolgt durch die Agenturen für Arbeit zum Zeitpunkt der Meldung der Flüchtlinge in den Agenturen für Arbeit. Der Zeitpunkt der Erhebung ist unterschiedlich. So werden beispielsweise im Rahmen des Modellprojektes zum Qualifikationsscreening in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz Daten bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung erhoben . In der Regel erfolgt die Erhebung erst nach der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen. Einige Agenturen haben zur Datenerhebung entsprechende Absprachen mit den kommunalen Behörden getroffen. So werden beispielsweise Gruppeninformationen in kommunalen Unterkünften durch die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit durchgeführt oder aber über die Sozialarbeiter ein gesteuerter Zugang zu den Agenturen ermöglicht Die Agenturen für Arbeit bieten des Weiteren auch in den Sprachkursen nach § 421 SGB III Gruppeninformationen an, stellen das Dienstleistungsangebot der Agenturen vor und nehmen die Daten der Teilnehmer auf. Neben der persönlichen Meldung können sich Flüchtlinge auch über die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden (https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/registrierungAlsÄsylbewerber.html). Zur Datenerhebung wird ein sogenanntes Mini-Arbeitspaket (siehe Anlage: Fragebogen zur t^pmpetenzerhebung von geflüchteten Menschen) verwendet. Die Angaben beruhen ^luf Ei^enangaben der Flüchtlinge. Nur die wenigsten Flüchtlinge können entsprechejfyide yftterlagen zur beruflichen bzw. schulischen Qualifikation In Form von Zeugnis ^n verweisen. Mit freu'ndlichen Grüßen rkus Ulbigl Anlage Seite 3 von 3 Fragebogen zur Kompetenzerhebung von geflüchteten Menschen Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Bundesagentur für Arbeit (BA) heißt Sie in Deutschland herzlich willkommen. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, Arbeit- bzw. Ausbildungssuchende und Arbeitsstellen zusammen zu führen . In Deutschland werden gegenwärtig Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium gesucht. Wenn Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Fachwissen einbringen wollen, unterstützen wir Sie gerne beim Einstieg in Arbeit oder Ausbildung. Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie Ihre schulische oder berufliche Ausbildung oder Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Wir beraten Sie und geben Ihnen Informationen, auch über Fördermöglichkeiten, um Sie so früh wie möglich auf Arbeits- und Ausbildungsangebote vorzubereiten. Hierzu benötigen wir einige persönliche Angaben sowie Informationen über Ihre Qualifikationen und Berufserfahrung . Füllen Sie dazu bitte den Fragebogen auf der Rückseite soweit wie möglich aus und bringen Sie diesen zum Gespräch unserer Beraterinnen/unserer Berater mit. Sie/er wird auf der Grundlage Ihrer Angaben eine erste Einschätzung vornehmen, wie und wo Sie eine passende Arbeitsstelle/einen passenden Ausbildungsplatz finden können. Bitte beachten Sie: Die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit ist freiwillig und hat keinerlei positive oder negative Auswirkungen auf Ihr Asylverfahren. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bundesagentur für Arbeit Die BA verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes. Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen des gesetzlichen Auftrags (Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Sozialgesetzbuch Drittes Buch) zum Zwecke der Erhebung Ihrer Fähigkeiten, Beratung und Vermittlung sowie aktiven Arbeitsförderung erhoben, verarbeitet und genutzt. Datenschutzerklärung Ich bin damit einverstanden, dass sich die BA bei Bedarf beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den Stand meines Asylverfahrens erkundigt, um einschätzen zu können, ab wann ich eine Arbeit in Deutschland aufnehmen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft bei der zuständigen Agentur für Arbeit widerrufen werden. ________________________________________________________________ Vorname und Familienname __________________________ ______________________________________ Ort, Datum Unterschrift GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext Anlage Bitte füllen Sie diesen Fragebogen wahrheitsgemäß und möglichst genau aus: Anrede Herr Frau Staatsangehörigkeit: Familienname: Vorname: Geboren am: in (Ort u. Land): Familienstand: Alter der Kinder: Datum Asylantrag (Datum Einreise, wenn nicht vorhanden): Arbeitserlaubnis: ja nein wenn nein: Beschäftigung mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich? ja nein Gültigkeit der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) Aufenthaltsgestattung Aufenthaltserlaubnis Duldung bis: Kontaktdaten Straße / Hausnr.: Postleitzahl / Ort: Telefonnummer1)2): Berufswunsch: E-Mail1): internationaler Führerschein: ja nein ggf. Land für Fahrzeuge: Bitte erstellen Sie einen lückenlosen Lebenslauf vom Tag Ihrer Einschulung an bis heute: von (Monat/ Jahr) bis (Monat/ Jahr) Was? -Schulbildung (höchster Schulabschluss); ggf. Studium (Studienfächer /Abschluss) -Berufsausbildung (Ausbildungsrichtung/Fächer, Abschluss) -Art der beruflichen Tätigkeit / Militärdienst / Arbeitslosigkeit / Kinderbetreuung / Flucht Wo? Einrichtungen (Schule/Universität, Firma) Ort/Land Zeugnis ja/nein ja nein ja nein ja nein ja nein Sprachkenntnisse Anfänger (Grundkenntnisse) Fortgeschrittener (erweiterte Kenntnisse) Profi (verhandlungssicher) ….. ….. ….. Englisch Deutsch Deutschunterricht von – bis: bei (Einrichtungen/Institutionen): 1) Die Angaben sind freiwillig. 2) Mit Angabe der Telefonnummer stimme ich der internen Nutzung und der Verwendung im Rahmen von Forschungsprojekten zu. GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext SB2-6PS-Biz16021212510 6_3895_Anlagen 2016-02-15T09:02:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes