STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141^1,7989 Dresden,/^ Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Mütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3900 Thema: Festgestellte Vorkommnisse im Jahr 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung : Notunterkunft neue Zelte in Chemnitz, Adalbert -Stifter-Weg 25 Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Gemäß § 8 Absatz 9 des ,Wach- und Dienstleistungsvertrag hinsichtlich der Anforderung an das einzusetzende Sicherheitspersonal in Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen'hat das Wachpersonal ,alle während der Bewachungszeiten festgestellten Vorkommnisse, insbesondere Konflikte, Havarien, sonstige Schäden und Brände, Polizeieinsätze in der Aufnahmeeinrichtung und deren Unterbringungsobjekten sind vom Wachschutz zu dokumentieren und unverzüglich dem Freistaat Sachsen anzuzeigen.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele angezeigte Konflikte, Havarien, sonstige Beschädigungen, Brände gab es im Jahr 2015 in der in der Überschrift genannten Erstaufnahmeeinrichtung ? Bitte tabellarisch aufschlüsseln, nach Konflikt, Havarie, sonstiger Beschädigung und Brand; sowie jeweils summarische Angabe wie oft ein "menschliches Handeln von außerhalb der Einrichtung", "menschliches Handeln innerhalb der Einrichtung" oder ein technischer Defekt vermutlich ursächlich waren. Bitte summarisch vermerken wie viele Polizeieinsätze aus o. g. Gründen stattfanden. Bitte summarisch vermerken wie oft fremdenfeindliche Motive angenommen werden müssen . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Sfr. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACtiSETN Zu den angezeigten Konflikten, Havarien, sonstigen Beschädigungen und Bränden im Jahr 2015 in der o. g. Erstaufnahmeeinrichtung wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen: Angezeigte Konflikte Angezeigte Havarien Angezeigte sonstige Beschädigungen Brände 8 davon - intern veranlasst: 8 - extern veranlasst: 0 - technischer Defekt: 0 0 0 davon: - intern veranlasst: 1 - extern veranlasst: 0 - technischer Defekt: 1 - nicht feststellbar: 3 Von einer Beantwortung der Fragen, wie viele Polizeieinsätze aus den o. g. Gründen stattfanden und wie oft fremdenfeindliche Motive angenommen wurden, wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Die Daten sind nicht automatisiert recherchierbar. Wie viele Polizeieinsätze aus den o. g. Gründen stattfanden und wie oft fremdenfeindliche Motive angenommen werden müssen, wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde die zum größten Teil händische Auswertung der Gesamtbestände der in polizeilichen Einsatz- und Ermittlungssystemen bei den Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen gespeicherten Daten erfordern. Dies schließt die Durchsicht und Auswertung der in Betracht kommenden polizeilichen Einsatz- und Ermittlungsunterlagen ein. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Kern^fg^üen des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügu ^. ^ine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne die Einschr ^hk/mg der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht leistbar Mit/fifeilndlichen Grüßen ü^ Markus Ulbi( Seite 3 von 3 2016-02-16T08:46:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes