STAATS1VI1NISTBR1UTV1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/7995 Dresden, Jl[ ./Februar 2016../(? Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3906 Thema: Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erstaufnahmeeinrichtungen existierten zum Stand 31.12.2015 im Freistaat Sachsen mit welcher Kapazität und welcher Auslastung? Zur Beantwortung der Frage wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen. Frage 2: Wie viele Asylbewerber wurden im Zeitraum zwischen dem 01.12.2015 und dem 31.12.2015 aus den jeweiligen EAE an die unteren Unterbringungsbehörden verbracht (bitte Auflistung je Landkreis und Kreisfreier Stadt)? Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine Auflistung, wie viele Asylbewerber im Dezember 2015 aus den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen an welche Landkreise oder Kreisfreien Städte verteilt wurden, ist nicht mit zumutbarem Aufwand erstellbar Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember 2015 und dem 31 Dezember 2015 wurden insgesamt 7.444 Asylbewerber von den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt. Um ermitteln zu können, aus welchen Erstaufnahmeeinrichtungen in welche Landkreise oder welche Kreisfreien Städte die Asylbewerber verteilt wurden, müsste in allen 7.444 Fällen die jeweilige ZAB-Nummer aus den Transferlisten für den Monat Dezember 2015 herausgesucht und einzeln in das Verteilsystem der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) eingegeben werden. Geht man davon aus, dass das Heraussuchen der ZAB-Nummer von der Transferliste, deren Eingehen in das Verteilsystem der ZAB, das Herauslesen der gefragten Daten (von welcher Erstaufnahmeeinrichtung wurde in welchen Landkreis oder welche Kreisfreie Stadt verteilt) und das Aufschreiben dieser Daten für die Beantwortung ca. fünf Minuten pro Fall in Anspruch nehmen würde, ergäbe sich ein Gesamtaufwand von ca. 620 Stunden. Dies würde bedeuten, dass ein/e Bearbeiter/in der ZAB ca. 77 Arbeitstage damit beschäftigten wäre bzw. entsprechend viele Bearbeiter/innen damit beauftragt werden müssten, um die Abfragen in der zur Verfügung stehenden Zeit durchführen zu können. Dieses Personal stünde dann für die Kernaufgabe der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB nicht zu leisten. Es kann jedoch mitgeteilt werden, wie viele Asylbewerber in der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2015 auf die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt wurden: Landkreis/Kreisfreie Stadt verteilte Asylbewerber im Dezember 2015 Bautzen 668 Erzgebirgskreis 723 Görlitz 358 Leipzig LK 510 Meißen 484 Mittelsachsen 473 Nordsachsen 363 Sächs. Schweiz- Osterzgebirge 345 Vogtlandkreis 379 Zwickau 654 Stadt (^hempitz 198 Stadt^)re^en 987 Stad^/Leipfzig 1302 Mit fifeunfcllichen Grüßen Seite 2 von 2 Anlage zur Drs.-Nr. 6/3906 Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen zum Stand 31.12.2015 Einrichtung Kapazität Belegung Chemnitz, A-S-W Häuser 770 375 Chemnitz, Neue Zeltstadt, A-S-W 215 36 Chemnitz, TU Thüringer Weg 11a 250 89 Chemnitz, Thüringer Weg 5 400 288 Chemnitz, TH BePo, Max-S.-Str. 45 120 0 Chemnitz, Zelte BePo, Max-S.-Str. 45 0 0 Chemnitz, A-S-W Container 0 0 Chemnitz, Stephanplatz 250 69 Chemnitz, SFZ CoWerk 68 68 Chemnitz, Altendorfer Str. 120 120 Chemnitz, Objekt K 350 328 Chemnitz, Objekt P 80 59 Schneeberg, Häuser 1000 634 Schneeberg, TH 300 118 Mittweida 145 39 Freiberg 300 125 Frankenberg 300 79 Zwickau, TH Sächs. VHS 250 69 Döbeln, Autoliv 640 148 Plauen, Plamag 600 256 Chemnitz, Einsiedel 0 0 Dresden, Gutzkowstr. Zelt 600 161 Dresden, Hamburger Str. 1600 932 Dresden, TU Nöthnitzer Str. 600 220 Dresden, TH Offiziersschule 250 99 Dresden, Bergstr., Neue Mensa 250 69 Dresden, Zelt Teplitzer Str. 350 183 Dresden, Flughafen 0 0 Dresden, Gittersee 0 0 Freital, Objekt L 280 179 Meißen, H.-B.-Str. MZH 0 0 Meißen, Kynastweg 160 55 Meißen, Großenhainer Str. 720 476 Niederau, Meißner Str. 800 312 Bischofswerda, Belmsdorfer Str. 700 178 Heidenau 650 318 Grillenburg 90 29 Görlitz 230 89 Leipzig, Ernst-Grube-Halle 420 127 Leipzig, Friederikenstraße 430 162 Leipzig, G.-Olbricht-Kaserne 500 115 Leipzig-Mockau I, Zelte 1300 444 Leipzig-Mockau II, LBH 0 0 Leipzig, Studienakademie 420 198 Leipzig, Braunstr. 0 0 Leipzig-Plagwitz, Soccerhalle 439 173 Schkeuditz, Dölzig 150 56 Böhlen, Objekt B 200 84 Leipzig, Messe Zelte 1700 200 Zusammenfassung 18997 7759 Davon waren folgende Objekte baulich übergeben (bauliche Kapazitäten), aber nicht in Betrieb genommen: Einrichtung Kapazität Belegung Chemnitz, Zelte BePo, Max-S.-Str. 45 90 0 Chemnitz, A-S-W Container 50 0 Chemnitz, Einsiedel 544 0 Leipzig-Mockau II, LBH 600 0 Leipzig, Braunstr. 400 0 Dresden, Flughafen 200 0 Dresden, Gittersee 600 0 Am 31.12.2015 in Betrieb genommene Kapazitäten und Belegung SB2-6PS-Biz16021111070 6_3906_Anlage Zusammenfassung 2016-02-11T12:48:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes