STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9505 Dresden, //. Februar 2016 /(- Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3913 Thema: Versammlungsgeschehen am 21.10.2015 in Treuen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizistinnen/Polizisten sowie Demonstrantinnen und Demonstranten waren bei den Kundgebungen am 21.10.2015 vor Ort (aufgeteilt nach den angemeldeten Demonstrationen)? Anlässlich des Versammlungsgeschehens am 21 Oktober 2015 in Treuen waren ca. 60 Polizeibedienstete eingesetzt. Die Teilnehmerzahlen wurden bei der Versammlung "Treuen wehrt sich" auf ca. 300 Teilnehmer und bei der Versammlung "Auf die Straße! - Für Toleranz !" auf ca. 200 Teilnehmer geschätzt. Frage 2: Welche polizeilichen Maßnahmen (Personenfeststellungen, Verhaftungen , etc.) wurden im Umfeld beider Kundgebungen durchgeführt (aufgeteilt nach den angemeldeten Demonstrationen und Grund der Maßnähme )? Es wurden 20 Gefährderansprachen geführt und einzelne Platzverweise erteilt, da sich die Personen in Richtung der noch stattfindenden Versammlung "Auf die Straße! - Für Toleranz!" bewegten. Bei einer Person wurde wegen Nichtbefolgens der polizeilichen Anordnungen eine Identitätsfeststellung gem. § 19 SächsPolG durchgeführt. Im Umfeld der Versammlungen waren zeitlich begrenzte Absperrmaßnahmen erforderlich. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSEN Frage 3: Warum fand zwischen den beiden Kundgebungen keine klare Trennung statt? In den Beschränkungsbescheiden der Versammlungsbehörde wurden den einzelnen Versammlungen gesonderte Flächen zugewiesen. Durch die ca. 100 Meter Entfernung war eine räumliche Trennung gegeben. Frage 4: Warum wurde es Teilnehmern der Kundgebung "Treuen wehrt sich" gestattet, ohne Begleitung der Polizei in Richtung der Gegendemonstration abzureisen? Die Aj&'reise der Teilnehmer der Versammlung "Treuen wehrt sich" wurde polizeilich beglejjtet. ^ n Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen. Mit fr^unülichen Grüßen MaÜdus Ulbi Seite 2 von 2 2016-02-15T09:04:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes