STAATSTVinMlSTERlUM DES INNERN Freistaat SACMSE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9506 Dresden, / / Februar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/3914 Thema: Demonstrationsgeschehen am 26.09.2015 in Plauen/Vogtland Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizistinnen/Polizisten sowie Demonstrantinnen und Demonstranten waren bei den Demonstrationen am 26.09.2015 vor Ort (aufgeteilt nach den angemeldeten Demonstrationen)? Anlässlich des Versammlungsgeschehens am 26. September 2015 in Plauen waren ca. 60 Polizeibedienstete eingesetzt. Die Teilnehmerzahlen wurden bei der Versammlung "Der III. Weg" auf ca. 120 Teilnehmer und bei der Versammlung Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf ca. 150 Teilnehmer geschätzt. Frage 2: Warum fand zwischen den beiden Demonstrationen keine klare Trenn u n g statt? In den Beschränkungsbescheiden der Versammlungsbehörde wurden den einzelnen Versammlungen gesonderte Flächen zugewiesen, so dass eine räumliche Trennung gegeben war Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wurde von der Polizei auf den Versuch des Verlassens der Demonstrationsstrecke durch die Demonstrationsteilnehmer der Demonstration des "III. Weg" reagiert und wenn ja, wie? Die Bewegung von Teilnehmern der beendeten Versammlung "Der III. Weg" in Richtung der Gegenversammlung wurde durch Polizeikräfte unterbunden. Frage 4: Wie wurde von der Polizei auf weitere Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Versammlungsauflagen reagiert? Es wurden keine Verstöße gegen das Versammlungsgesetz festgestellt. Frage 5: Welche polizeilichen Maßnahmen (Personenfeststellungen, Verhaftungen, etc.) wurden im Umfeld beider Demonstrationen durchgeführt? (aufgeteilt nach den angemeldeten Demonstrationen und Grund der Maßnahme) Keirfie. Mitffreufidlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-02-15T08:52:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes