SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn h ard-vo n-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 20. Januar 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t1915070 Dresden, A /''/É Tag der I I DeutschenEinheitlr I . ¡¡ t..lll FreistaatSachsen ,l or.-o3,ro.zor6 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivshaße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elêktron¡sch s¡gn¡erte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/3915 Thema: Situation der Naturschutzstationen in Sachsen (o ¡¡, ¡() c\ò oc! Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Rahmen der kleinen Anfrage Drs. 5/14655 händigte die Staatsregierung eine nicht abschließende Liste der Naturschutzstationen u.ä. des Naturschutzbeirates vom 18. November 2013 aus. Dem Koalitionsvertrag (Sachsens Zukunft gestalten Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen) kann man folgendes entnehmen: ,,W¡r setzen uns für e¡ne verstärkte Anerkennung des Ehrenamtes im Naturschutz ein. Ein Konzept für die Zukunft der Sächsischen Naturschutzstationen ist zu entwickeln. Die Projektförderung ist auf hohem Niveau fortzuführen." usw." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine gesetzliche Definition zum Begriff und Aufgabengebiet von ,,Naturschutzstationen " beziehungsweise ein einheitlicher Gebrauch dieser Bezeichnung fehlt. Eine abschließende Aufstellung von Einrichtungen oder Zuordnungen von Einzelinformationen zu diesen Einrichtungen ist der Staatsregierung deshalb nicht möglich. Frage l: Welche Naturschutzstationen existieren aktuell unter welchen Trägerschaften in Sachsen und wie hat sich die Situation der Naturschutzstationen und ähnlicher lnstitutionen zwischen 2005 und 2015 verändert (Bitte um jährliche Auflistung des angestellten Personals in Vollzeitäquivalenten VZE, Aufgabenbereiche, die wahrgenommen wurden, Aufgabenumfang wie Biotoppflegefläche ¡n ha, Zahl der Biotopgestaltungen etc., zur Verfügung stehende Finanzmittel , Zusammensetzung der Finanzierung)? Seite 1 von 3 STAÀTSMINISTERIUM FUR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welche Naturschutzstationen erlebten einen Trägerwechsel, e¡ne Umnutzung, wurden geschlossen, anderen Zwecken gewidmet oder sollen in Zukunft geschlossen werden? (bitte einzeln auflisten nach Standort, Träger, Datum) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Einrichtungen im Freistaat Sachsen, die eine solche Bezeichnung führen oder sich als ,,Naturschutzstationen" bezeichnen, sind meist in privater, aber auch in kommunaler Trägerschaft. Deshalb wird in diesem Zusammenhang auf eine im Rahmen der Sitzung des Landesnaturschutzbeirates am 18. November 2013 erarbeiteten, nicht abschließenden Aufstellung von ,,Naturschutzstationen" sowie auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 der oben enruähnten Drs. 5/14655 verwiesen. Diese Aufstellung soll bis Mitte des Jahres unter Einbindung der Naturschutzbehörden, der Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen (LAG) sowie der Landesstiftung für Natur und Umwelt (LaNU) fortentwickelt werden. Frage 2: Plant die Staatsregierung, Naturschutzstationen und vergleichbare Einrichtungen in Sachsen zu fördern und wie wird sichergestellt, dass Naturschutzstationen die Verzögerung der Fördermittelausschüttung im Bereich der Naturschutzförderung mit Beginn der neuen Fördermittelperiode finanziell überstehen? Naturschutzstationen und vergleichbare Einrichtungen profitieren bisher und zukünftig von der Naturschutzförderung. Für Naturschutzmaßnahmen wurden in den Jahren 2000 bis 2006 120 Millionen Euro und in den Jahren 2007 bis 2013 140 Millionen Euro eingesetzt. Für die Jahre 2014 bis 2020 stehen 200 Millionen Euro bereit. Für die Vorfinanzierung der geförderten investiven Naturschutzmaßnahmen steht den Zuwendungsempfängern seit dem Jahr 2013 zusätzlich das bankeigene zinsgünstige Förderdarlehen der SAB zur Verfügung. Damit kann die Zeit bis zur Auszahlung der bewilligten Fördermittel überbrückt werden. Eine vergleichbare Möglichkeit der Zwischenfinanzierung ist seit Ende 2015 auch für Empfänger von Fördermitteln aus dem Agrarumweltprog ram m ei ngeführt worden. lm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 der Drs. 5114655 veruviesen. Frage 4: Welche Frist wurde der Landesarbeitsgemeinschaft, den anerkannten Naturschutzverbänden sowie den Naturschutzbehörden für die Rückmeldungen bzgl. der verschiedene n Optionen der Unterstützung der Natu rsch utzstationen gesetzt? Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Naturschutzbehörden wurden im Rahmen der halbjährlichen Dienstberatung im Dezember 2015 über erste Einschätzungen des SMUL zur gegenwärtigen Struktur, Leistungs- und Förderfähigkeit von Naturschutzeinrichtungen im Sinne der Antwort zur Frage 1 informiert und vorgestellt, wie dabei die Landkreise und Naturschutzbeiräte eingebunden sein könnten. Es wurden den Behörden dabei keine ,,Fristen gesetzt", sondern im Rahmen der Diskussion Gelegenheit gegeben, diese Einschätzungen des SMUL zu kommentieren. Bereits zuvot waren die Mitglieder der LAG im Rahmen einer gemeinsamen lnformationsveranstaltung des SMUL und des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Sachsen e. V. (NABU) zur Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt am 12. November 2015 zu einer Präsentation der oben erwähnten ersten Überlegungen eingeladen. Von den anwesenden drei Mitgliedsverbänden wurden erste Einschätzungen dazu bereits mündlich gegeben, die LAG insgesamt ansonsten gebeten , weitere Anmerkungen dem SMUL nach Möglichkeit bis Ende Januar 2016 zu übermitteln, damit diese in die weiteren Überlegungen mit einfließen können. ln beiden Zusammenhängen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Diskussion zur Unterstützung schrittweise mit allen Beteiligten erfolgen soll und unter dem Vorbehalt des H a us h altsgesetzgebu n g sve rfa h rens steht. Frage 5: Wann ist mit der Fertigstellung und Umsetzung des Konzepts zu rechnen? Dezeit ist noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt mit der Fertigstellung des Konzeptes zu rechnen ist. Die tatsächliche Umsetzbarkeit wird zudem wesentlich von den finanziellen Rahmenbedingungen abhängen, die erst im Lichte der laufenden Haushaltsberatungen näher bestimmt werden können. Mit freundlichen Grüßen ln ta ó Bá Seite 3 von 3 2016-02-19T13:29:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes