SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3917 Thema: Zusammenarbeit mit polnischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Über Jahre hinweg arbeiteten Schulen in Sachsen und Polen erfolgreich zusammen und förderten so die grenzüberschreitende Verständigung. Die für diese Zusammenarbeit zuständige Koordinierungsstelle in Görlitz wurde nun geschlossen. Grund sei laut ,Sächsische Zeitung vom 13.01.2016', dass der Direktor der Sächsischen Bildungsagentur, Bela Belafi, sich entschied , den für die Finanzierung der Zusammenarbeit erforderlichen Antrag nicht einzureichen. Denn er sei nicht fristgerecht fertiggestellt worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchem Grund genau konnte der Antrag nicht fertiggestellt werden? Zur Umsetzung von grenzüberschreitenden Bildungsprojekten aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen des Operationellen Programms der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Sachsen- Polen 2007 - 2013 wurde in Görlitz ein Koordinierungsbüro eingerichtet, in welchem Projekte wie "lnterkulturmanagement", "Lehrerfachnetzwerk", "Bürger für die Freiheit" und "Grenzüberschreitende Bildungsforschung" entwickelt wurden. Vor Abschluss dieser Projekte Ende Februar 2015 wurde entschieden, neue Projekte im Bereich der Bildungszusammenarbeit zu entwickeln und diese zur Förderung im Kooperationsprogramm INTERREG Polen Sachsen 2014- 2020 einzureichen, um die bisherige Zusammenarbeit fortführen zu können. Bis zum 30. November 2014 konnten durch potentielle Projektträger im Rahmen des Kooperationsprogramms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit INTERREG Polen- Sachsen 2014- 2020 Projektskizzen für Leuchtturmprojekte eingereicht werden. Seite 1 von 4 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .50-60/3917/2 Dresden, ,;{h Februar 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5j SACHsEN Eio Leuchtturmprojekt soll strategische Bedeutung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit haben, in seiner Auswirkung Querschnittcharakter besitzen oder durch Pilotmaßnahmen ganzheitliche und innovative Lösungen zu den im Programm identifizierten Problemen und Zielen darstellen. Die SBA reichte zum 30. November 2014 beim Gemeinsamen Sekretariat des Kooperationsprogramms INTERREG Polen Sachsen 2014 - 2020 in Breslau/ Wroclaw die Projektskizze für einen Leuchtturmantrag "Sachsen-Niederschlesien- Region der Begegnung . Vergangenheit-Gegenwart-Zukunft. Strategie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bildungsbereich in der sächsisch-niederschlesischen Grenzregion" ein. Diese wurde durch die polnische Seite mit "0" Punkten, durch die sächsische mit 41 Punkten bewertet. Aus diesem Grund kam die Aufforderung zur Überarbeitung der Projektskizze, mit besonderer Berücksichtigung des innovativen Charakters des Leuchtturmprojektes. Die überarbeitete Version der Projektskizze sollte bis 17. Juli 2015 eingereicht werden. Die SBA ging dieser Aufforderung nach. Die erneute Bewertung erfolgte durch sächsische und polnische Behörden. Diese war positiv, die Anforderungen wurden erfüllt. Daraufhin erfolgte seitens des Gemeinsamen Sekretariats die Einladung zur eigentlichen Erarbeitung des Projektantrages. Zu diesem Zweck fanden mehrere Konsultationen im Gemeinsamen Sekretariat, mit dem Ziel der Projektantragstellung, statt. Im Einklang mit dem Beschluss des Begleitausschusses des Kooperationsprogramms INTERREG Polen - Sachsen 2014 - 2020 stellte das Gemeinsame Sekretariat das Antragspaket zur Vorbereitung eines vollen Leuchtturmprojektantrags in Anlehnung an die Projektskizze "Sachsen - Polen. Region der Begegnung. Vergangenheit - Gegenwart - Zukunft" zur Verfügung . Der Begleitausschuss (BA), berufen gemäß den Artikeln 47 und 48 VO (EU) 1303/2013, stellt das grundlegende Entscheidungsgremium des Programms dar. Mitglißder des BAs sind Vertreter Polens und Sachsens der Regierungsebene, der regionalen und lokalen Ebene, sowie Vertreter der Sozial- und Wirtschaftspartner und der Zivilgesellschaft Der BA ist für die ordnungsgemäße und effektive Umsetzung des Programms sowie für die Auswahl der zu fördernden Projekte verantwortlich. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass die Formulare seitens des Gemeinsam ~n Sekretariats, wie vorstehend erwähnt, erst spät zur Verfügung gestellt wurden, konnte das Antragspaket der Sächsischen Bildungsagentur durch das Ziei3- Koordinierungsbüro Sachsen - Polen, Konsulplatz 1, 02826 Görlitz, erst am 30. Oktober 2015 vorgelegt werden. Das Gemeinsame Sekretariat informierte in einer Beratung am 5. November 2015 darüb ~r. dass es Änderungen am Finanzrahmen einfordern werde. Biszum 30. November 2015 konnte außerdem nicht geklärt werden, ob der Bearbeitungsstand des Leuchtturmprojektantrages dem vom Begleitausschuss mit Beschluss Nr. 3/2015 vom 27. August 2015 empfohlenen stärkeren Ausbau des innovativen Charakters gerecht wird . Der Antrag wurde zunächst in polnischer Sprache erarbeitet und erst kurz vor der geplanten Antragstellung in die deutsche Sprache übertragen. Eine Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Diskussion und Bewertung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich des innovativen Charakters war zeitlich nicht mehr realisierbar. Es konnte nicht geklärt werden, ob das Projekt den Indikatoren entsprechend vollumfänglich abgerechnet werden kann oder ob Kürzungen und ggf. Rückforderungen der EU-Mittel zu erwarten gewesen wären . ln Betracht zu ziehen war, dass dies im weiteren Verlauf zu einer erhöhten finanziellen Belastung des Freistaates Sachsen geführt hätte, die aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zu vertreten gewesen wäre. Der Begleitausschuss (BA) hätte frühestens im März 2016 eine Entscheidung zur Förderfähigkeit des eingereichten Projektes getroffen. Ein Termin für die Ausreichung der Zuwendung an den Antragsteller konnte nicht benannt werden. ln diesem Kontext und angesichts der unklaren Rahmenbedingungen war eine Einreichung des Leuchtturmprojektantrages mit einem Eigenanteil der Sächsischen Bildungsagentur von über 400.000 € und der daran gekoppelten Verpflichtung zur Gesamtfinanzierung des EFRE-Anteils von mehr als 2.000.000 € nicht zu verantworten. Allerdings hatte die Sächsische Bildungsagentur bereits im Mai 2015 nach der Erstbewertung des Leuchtturmprojektes entschieden, auch Projekte für das reguläre Antragsverfahren zu entwickeln. Nach Nichteinreichung des Leuchtturmprojektes wurde dieses Verfahren fortgesetzt. Frage 2: Wieviel Zeit stand der SBA vom Beginn bzw. von der Möglichkeit der Bearbeitung des Antrags auf Fördermittel bis zum Ablauf der Frist zur Verfügung und wie viele Mitarbeiter waren mit dem Antrag beschäftigt? Mit E-Mail vom 30. Oktober 2015 wurden der Sächsischen Bildungsagentur vom Gemeinsamen Sekretariat übermittelt: das Programmhandbuch (bestätigt vom Begleitausschuss vom 14. Oktober 2015), das Antragsformular, eine Liste der verlangten Anlagen und Erklärungen samt Anweisungen, die Liste der Outputindikatoren sowie je ein Muster ' eines Partnerschafts- und Zuwendungsvertrages versehen mit dem Hinweis, dass diese Dokumente später noch geändert werden könnten. Die Unterlagen waren bis zum 30. November 2015, 16:15 Uhr, im Gemeinsamen Sekretariat einzureichen. Frage 3: Wie oft wurde dieser Antrag schon gestellt und um welchen Antrag handelt es sich genau (bitte mit Verweis auf die Stelle im Internet, über die er abrufba ·r ist)? Der o. g. Antrag sollte im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Polen - Sachsen 2014 - 2020 erstmals gestellt werden . Alle Informationen zum Förderprogramm sind unter der Internetadresse www.plsn .eu abrufbar. Frage 4: Kann der Antrag in diesem Jahr nochmals gestellt werden? Wenn nein, warum entschied sich die SBA, diese Erfolgsgeschichte nicht fortzuführen? Die Sächsische Bildungsagentur hat am 29. Januar 2016 beim Gemeinsamen Sekretariat für das Kooperationsprogram INTERREG Polen-Sachsen 2014- 2020 in Breslau/ Wroclaw im Rahmen des regulären Antragsverfahrens in der Prioritätsachse 3 das Projekt "RegionaiManagement. Berufskompetenzen und -perspektiven in der sächsischpolnischen Grenzregion" eingereicht, um diese Erfolgsgeschichte fortzuführen . Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Unter Einbeziehung von vier polnischen Lyzeen und drei sächsischen Gymnasien sowie in Abstimmung mit den Schulträgern soll über einen Zeitraum von drei Jahren die bisherige Zusammenarbeit fortgeführt werden . Projektpartner auf polnischer Seite sind die Landkreise Zgorzelec, Luban, Zary und Boleslawiec. Das Projekt hat einen finanziellen 9esamtumfang von 650.000 Euro. Der Projektantrag wurde mit Schreiben des Gemeinsamen Sekretariates vom 5. Februar 2016 unter der Nummer PLSN.03.01 .00-DE-0036/16 zur formal-administrativen Prüfung angenommen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Seite 4 von 4 2016-02-17T10:35:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes