SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3918 Thema: Grundsatz der Vorherigkeit der Vorlage der Haushaltssatzung gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab wann wird die Ergänzung zum Landeszuschuss, wie im Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft, Artikel 6 vorgesehen, an die Kommunen ausgezahlt und wie hoch ist diese Pauschale pro 9h-Betreuungsplatz? Aus der Anzahl der insgesamt im Freistaat Sachsen aufgenommenen neunstündig betreuten Kinder am 1. April 2015 ergibt sich im Jahr 2016 ein zusätzlicher Landeszuschuss von 32,45 Euro je neunstündig aufgenommenes Kind. Die Auszahlung erfolgt gemäß § 3 in Teilzahlungen in hälftiger Höhe am 1. April und 1. Oktober des Jahres. Frage 2: Wie hoch ist die Investitionspauschale, wie sie im Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft, Artikel 2, §5 (3) vorgesehen ist, pro Einwohner für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 und welcher Stichtag wird für die Ermittlung der Einwohnerzahlen angewandt? ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/652- 2016/3480 Dresden, lfo. Februar 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de' www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Sächsisches lnvestitionskraftstärkungsgesetz ist die maßgebliche Einwohnerzahl die durchschnittliche Einwohnerzahl der Jahre 2012 bis 2014 zum Stichtag 31. Dezember. Bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl der Jahre 2012 bis 2014 beträgt die Investitionspauschale in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils rd. 9,58 Euro je Einwohner in den kreisfreien Städten und rd. 4,55 Euro je Einwohner in den Landkreisen. Seite 2 von 2 2016-02-11T12:06:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes