STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3924 Thema: Mütterrente in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Frauen in Sachsen erhielten im Jahr 2015 die Mütterrente ? Frage 2: Bei wie vielen dieser Frauen kommt es zu Abzügen in der Mütterrente auf Grund anzurechnender Nebeneinkünfte? (wenn möglich, bitte die durchschnittliche Höhe der Abzüge angeben) Frage 3: Wie viele Frauen erhielten 2014 geminderte Entgeltpunkte zur Mütterrente auf Grund beruflicher Tätigkeit während der Kindererziehungszeit ? Wie viele 2015? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage handelt es sich um jährlich wiederkehrende rein statistische Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung. ln der Vergangenheit wurden diese - soweit Daten ermittelt werden konnten - von der Staatsregierung beantwortet, ohne dass diese dazu verpflichtet war. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-16/32 Dresden, 2 . Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMJNlSTERJUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671) . Letzteres ist vorliegend der Fall. Die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt . Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-02-03T11:10:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes