STAATSMlNlSTERlUM FÜT{ SOZIALES 1JND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3927 Thema: Kostenerstattung der Verhütungsmittel für Frauen bis zum 20. Lebensjahr Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Antworten auf die Fragen 1 - 3 basieren auf den der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) vorliegenden ungeprüften Apothekenabrechnungsdaten gemäß § 300 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei dem in den Apothekenrechenzentren vorgenommenen Scannen der ärztlichen Verordnungen (Rezepte auf Muster 16) und der anschließenden OCR-Erkennung zur Generierung der Abrechnungsdaten gemäß § 300 SGB V kommt es zu einem gelegentlichen fehlerhaften Auslesen der Rezeptangaben. Insoweit ist die Belastbarkeit der nachfolgenden Werte entsprechend eingeschränkt. Frage 1: Bei wie vielen Mädchen und Frauen bis zum Alter von 20 Jahren wurden im Jahr 2014 die Kosten für die ärztlich verordneten Verhütungsmittel übernommen? Bitte aufschlüsseln nach folgenden Altersgruppen: U12 Jahre, 12- 14 Jahre, 14-16 Jahre, 16 -18 Jahre, 18- 20 Jahre Im Jahr 2014 wurden in Sachsen für versicherte Mädchen und junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Verhütungsmittel (Kontrazeptiva und Notfallkontrazeptiva) wie folgt verordnet: U12 Jahre 12- 14 Jahre 14-16Jahre 16- 18 Jahre 18-20 Jahre (Geburtstag ab Jan. 2003): (Geburtstag Jan. 2001 - Dez. 2002): (Geburtstag Jan. 1999- Dez. 2000): (Geburtstag Jan. 1997 - Dez. 1998): (Geburtstag Jan. 1994 - Dez. 1996): 18 387 5.553 15.165 23.906 45.029 Freistaat SAC11SEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-16/33 Dresden, lf Februar 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms sachsen.de STAATSMINlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCl-lERSCHUTZ Frage 2: Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Erstattung der Kosten von Verhütungsmitteln für Frauen bis zum 20. Lebensjahr? Die Gesamtkosten der von den gesetzlichen Krankenkassen für Mädchen und Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommenen Verhütungsmittel betrugen nach den der KVS vorliegenden Apothekenabrechnungsdaten gemäß § 300 SGB V 3.696.712 €. Frage 3: Wie werden die Kosten bislang erstattet? Gemäß § 24a SGB V haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden . Auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung erfolgt die Verordnung von Kontrazeptiva durch den behandelnden Arzt grundsätzlich auf Muster 1 R. Frage 4: Gibt es dazu ein Antragsverfahren? Eine Beantragung der Leistung ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-02-17T09:24:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes