Seite 1 von 2 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm , AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3947 Thema: Sächsischer Bahnverkehr Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Pressemitteilung der Dresdner Neuen Nachrichten vom 19.01.2016 stehen viele Bahnverbindungen im Sachsen zukünftig vor dem Aus. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Verteilung der Regionalisierungsmittel nach dem Kieler Schlüssel.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sollen die Bahnverbindungen, die mittelfristig in Sachsen vor dem Aus stehen, durch schnelle Busdirektverbindungen für die Nutzer ersetzt werden? Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird zurzeit eine Rechtsverordnung vorbereitet, die die Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Länder regeln soll. In diesem Zusammenhang stehen konträre Modelle zur Disposition. Die ostdeutschen Flächenländer setzen sich gemeinsam für eine Mittelverteilung ein, die es allen Ländern ermöglicht, den aus den eingegangenen Verkehrs- und Infrastrukturverträgen resultierenden Verpflichtungen gerecht zu werden. Der Ausgang des vorgenannten Entscheidungsprozesses (Erstellung der Rechtsverordnung durch das BMVI und korrespondierende Beschlussfassung im Bundesrat) ist noch offen. Vor diesem Hintergrund ist es zurzeit nicht zielführend, für die in ihren Auswirkungen sehr unterschiedlichen Szenarien konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Frage 2: Wie wurden die verbleibenden 20 Prozent der vom Bund gestellten Regionalisierungsmittel investiert? (Bitte nach Projekten aufschlüsseln) Die dem Freistaat Sachsen vom Bund übertragenen Regionalisierungsmittel werden zweckentsprechend im vollen Umfang für Aufgaben des ÖPNV ver- Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/5- Dresden, 18. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STEK1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN wendet. Gemäß Haushaltsplan wird ein Anteil besagter Mittel für die ÖPNV- Investitionsförderung verwendet. Eine projektgenaue Differenzierung gemäß Fragestellung ist nicht möglich. Nach Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ist die Benennung der an ein konkretes Unternehmen gezahlten Mittel nicht zulässig. Diesbezügliche Angaben fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Die Offenbarung des Erhalts von Finanzmitteln und damit von Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bezieht sich auf dessen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und könnte wettbewerbsrechtlich Nachtei¬ le erbringen. Für Unternehmen besteht damit ein sachlich begründetes Geheimhal¬ tungsinteresse, das durch Rechtsnormen (§ 203 Abs. 2 StGB und § 30 Verwaltungs¬ verfahrensgesetz) vor unbefugter Offenbarung geschützt wird. Frage 3: Sollte vielleicht an die Ausgliederung der Betriebsbeihilfen der Schmal¬ spurbahnen aus dem ÖPNV nachgedacht werden? Die Verwendung von Regionalisierungsmitteln für den Betrieb besagter Bahnen ent¬ spricht der Beschlusslage des Sächsischen Landtages. Grundsätzlich kann der Säch¬ sische Landtag die Modalitäten der Finanzierung der SRNV-Schmalspurbahnen im Rahmen seiner Haushaltsplanbeschlüsse festlegen. Es ist auch davon auszugehen, dass die in Rede stehende Thematik in der Arbeitsgruppe Finanzierung der ÖPNV- Strategiekommission behandelt wird. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche Summe haben die 5 Verkehrsverbünde in Sachsen für 2017 bis 2025 zu erwarten? Bitte einzeln pro Verkehrsverbund I pro Jahr auf¬ schlüsseln. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5: Ist aufgrund der sich abzeichnenden finanziellen Verschlechterung, insbesondere im SPNV, eine Erhöhung der Weitergabequote an die Verkehrsbetriebe geplant? Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr sind im Freistaat Sachsen für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich in regionale Zweckverbände zusammengeschlossen haben, zuständig. Über die Verwendung und den Einsatz der vom Freistaat Sachsen für den ÖPNV zur Verfügung gestellten Finanzhilfen entscheiden die Aufgabenträger eigenverantwortlich. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-02-19T08:44:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes