STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3952 Thema: Räumlichkeiten der Theologischen Fakultät Universität Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Studierende und Beschäftigte sind im Interimsge bäude der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig, Martin-Lu ther-Ring 3, derzeit untergebracht? Im Interimsgebäude Martin-Luther-Ring 3 sind derzeit 76 Beschäftige (Hoch schullehrer, wiss. Mitarbeiter, Hilfskräfte, sonstige Mitarbeiter) und ca. 500 Studierende untergebracht. Frage 2: Welche Untersuchungen/Gutachten hat es bisher mit welchem Ergebnis zur Eignung dieser Interimsräumlichkeiten für den Lehrbetrieb gegeben? Vor Abschluss des Mietvertrages und Bezug des Gebäudes im Jahr 2012 fand eine gemeinsame Einschätzung hinsichtlich der grundsätzlichen Eig nung unter Federführung des zuständigen Staatsbetriebes Sächsisches Im mobilien- und Baumanagement (SIB) und Vertretern der Universität Leipzig (Dezernat Planung und Technik, Theologische Fakultät) mit positivem Ergeb nis statt. Der Flächenbedarf konnte gedeckt werden, die technischen Anlagen waren augenscheinlich vorhanden und in funktionsfähigem Zustand. Das Ge bäude war für eine kurz- bis mittelfristige Nutzung vorgesehen, da die Fakultät endgültig in einem landeseigenen Gebäude untergebracht werden soll, wofür jedoch noch eine Umbaumaßnahme erforderlich ist. Nach Einzug und kontinuierlicher Nutzung ergaben sich seit Juli 2013 erste Schwierigkeiten mit der raumlufttechnischen Anlage. Daraus ggf. resultie rende Ansprüche können gegenüber dem Vermieter geltend gemacht wer den. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/8-2016 Dresden, /l> . Februar 2016 Zertifikat seit 2007 ludlt berufuixlfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Im November 2015 wurde deutlich, dass die vorhandene Lüftungsanlage die geforderte Raumluftqualität nicht erbringen kann. Die Erweiterung der raumlufttechnischen Anlage wird geprüft. Ergebnisse werden voraussichtlich zum Ende des I. Quartals vorliegen. Parallel dazu wird versucht, die Raumqualität zu verbessern. Frage 3: Welche Gebäude/Räumlichkeiten sind für die Unterbringung der theolo gischen Fakultät als Ersatz für die Interimslösung angedacht? Die gesamte Fakultät soll endgültig im landeseigenen Gebäude Beethovenstraße 25 - 27 in Leipzig untergebracht werden. Frage 4: In welcher Höhe werden Mittel für die lehrveranstaltungsbefähigende In standsetzung dieser Gebäude/Räumlichkeiten benötigt? Die genehmigten Gesamtbaukosten für die endgültige Unterbringung betragen 4.345,0 Tsd. €. Frage 5: In welcher Höhe sind diese Mittel im Doppelhaushalt 2015/16 oder im Budget der Universität Leipzig eingestellt, was ist der Stand der Instandsetzungs arbeiten und wann wird ein Bezug der Ersatzräumlichkeiten durch die Theologi sche Fakultät voraussichtlich möglich sein? Finanzielle Mittel für Bauinvestitionen der Hochschulen werden laut Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen im Einzelplan 14 (Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsver waltung) veranschlagt und sind somit nicht im Budget der Universität Leipzig eingestellt. Im laufenden Doppelhaushalt 2015/2016 ist dieses Vorhaben nicht eingeordnet. Ein Termin für den Bezug kann derzeit nicht benannt werden. Er ist von der Einordnung der Maßnahme in den Haushaltsplan abhängig. Ob eine Einordnung in den Doppelhaus halt 2017/2018 erfolgen wird, bleibt dem Ergebnis der Haushaltsverhandlungen bzw. der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung lartin Dufig Seite 2 von 2 2016-02-18T08:27:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes