Seite 1 von 2 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3960 Thema: Bürgschaften im Zusammenhang mit Förderinstrumenten des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Förderinstrumente des Freistaates Sachsen zur Unterstützung von Existenzgründungen, für Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie zur Umsetzung innovativer Verfahren und Produkte waren/sind teilweise mit der Auflage verbunden, dass die Existenzgründer persönliche Bürgschaften abgeben.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderinstrumente für Innovationen / Existenzgründungen wurden in den letzten Jahren mit persönlichen Bürgschaften seitens der Gründer unterlegt? Persönliche Bürgschaften seitens der Existenzgründer sind im Rahmen der Bürgschaftsprogramme der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) und Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) sowie unter Umständen bei Beteiligungen der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft (SBG) zu stellen. Auch im Programm Meisterdarlehen sind unter bestimmten Voraussetzungen persönliche Bürgschaften zu übernehmen. Frage 2: Wie hoch ist die übliche und die maximale Bürgschaftsquote/ -höhe und wie ist die Summe der insgesamt abgegebenen Bürgschaften? (Summe bitte tabellarisch für Jahre 2000 bis 2015 auflisten) Die Höhe der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist begrenzt auf die Höhe des verbürgten Kredites. Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/4/50 Dresden, 16. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEM Bei Bürgschaften der BBS werden selbstschuldnerische Bürgschaften grundsätzlich in Kredithöhe ausbedungen. Bei Bürgschaften der SAB soll die Bürgschaftshöhe je Ge¬ sellschafter das Doppelte dessen Bruttojahresgehaltes nicht unterschreiten. Die stillen Beteiligungen der SBG sind regelmäßig durch zumindest anteilige Garantien der Gesellschafter zu besichern. Die Höhe der Garantien reicht je nach Bewertung des Einzelvorhabens vom Verzicht auf eine Garantie (z. B. bei ergänzender offener Beteili¬ gung) bis zur vollständigen Abdeckung der übernommenen stillen Beteiligung. Beim Meisterdarlehen muss ein Existenzgründer beim mehrheitlichen Erwerb von Ge¬ sellschaftsanteilen eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe des bewilligten Darle¬ hens leisten (diese Antragskonstellation ist allerdings noch nicht vorgekommen). Der beigefügten Aufstellung können die summarischen persönlichen Bürgschaften für die Jahre 2000 bis 2015 entnommen werden. Eine Auswertung des ehemals durch den Mandatar PwC (PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsge¬ sellschaft) betreuten Landesbürgschaftsprogramms ist technisch nicht mehr möglich. Da der Fokus dieses Programms auf Wachstumsunternehmen und nicht auf Existenz¬ gründungen lag, dürfte die einschlägige Anzahl an Bürgschaften und die Bürgschafts¬ summe jedoch nicht signifikant sein. Frage 3: Welche Regelungen existieren für die Aufteilung persönliche Bürg¬ schaften, wenn es sich Gründerteams (mehrere Mitgesellschafter einer Kapitalgesellschaft) handelt? Es gibt keine festen Regeln für die Aufteilung persönlicher Bürgschaften bei Gründer¬ teams. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Wie viele Bürgschaften (und in welcher Höhe) wurden in den letzten Jahren in Anspruch genommen? (bitte tabellarische Auflistung für Jah¬ re von 2000-2015) Die Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Frage 5: Wie viele Existenzgründer gerieten daraufhin in Privatinsolvenzen? Die Ursachen für eine Privatinsolvenz sind vielschichtig. Ein monokausaler Zusam¬ menhang zwischen Inanspruchnahme aus einer persönlichen Bürgschaft und erfolgter Privatinsolvenz kann nicht hergestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Vlartin Dulig Anlage Seite 2 von 2 Jahr Anzahl Inanspruchnahme 2000 7.467.163,78 € 17 2.750.979,99 € 2001 8.102.437,97 € 23 2.505.690,33 € 2002 10.358.749,90 € 18 2.221.433,74 € 2003 15.350.509,90 € 20 2.967.145,66 € 2004 13.064.400,10 € 7 838.562,65 € 2005 21.638.939,90 € 20 5.737.291,08 € 2006 14.439.355,00 € 15 2.912.888,50 € 2007 15.099.000,00 € 42 3.298.917,52 € 2008 9.322.239,90 € 25 2.357.560,52 € 2009 14.818.790,10 € 28 4.361.308,90 € 2010 16.631.619,90 € 13 1.602.791,96 € 2011 14.723.090,00 € 22 2.324.156,99 € 2012 11.824.320,20 € 15 3.189.490,59 € 2013 11.174.950,00 € 15 1.019.769,76 € 2014 15.205.400,00 € 1 134.400,00 € 2015 13.629.199,90 € 0 0,00 € Summe Bürgschaften Höhe Inanspruchnahme Anlage zu Drs.-Nr. 6/3960 ADP1474.tmp Tabelle1 2016-02-17T09:19:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes