Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3962 Thema: Umgang mit Journalisten als Teil der Polizeiaus- und Fortbildung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist der Umgang mit Vertretern der Presse Teil der Aus- und Fortbildung für Polizeianwärter und Polizeibedienstete? (Bitte auch Titel und Inhalt des Ausbildungsabschnitts/der Fortbildung, Zeitumfang angeben.) Es wird auf die Anlage verwiesen. Es wird ergänzend dazu darauf hingewiesen, dass die monatliche dezentrale Fortbildung der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei bedarfsorientiert unter Berücksichtigung des Fortbildungsstandes der Einheiten sowie der aktuellen Einsatzlage erfolgt und in der jüngsten Vergangenheit mehrere Fortbildungsveranstaltungen unter Einbeziehung von Pressevertretern durchgeführt wurden. So wurde das Fortbildungskonzept der im Rahmen der Interkulturellen Kompetenz durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen entsprechend auf den Umgang mit der Presse erweitert. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Pressevertretern erhalten die Mitarbeiter der Pressestelle u. a. auch im Rahmen von Pressesprechertagungen . Frage 2: Inwieweit enthalten welche Dienstanweisungen der Polizei welche konkreten Handlungsempfehlungen bzw. Festlegungen zum Umgang Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9522 Dresden, 12. Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N mit Vertretern der Presse (insbesondere bei Versammlungslagen), zur Handhabung des Presseausweises, der Gewährleistung der Berichterstattungsfreiheit der Medien etc.? Die Anlagen 13 (Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidüng von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung) und 14 ("Publizistische Grundsätze" und "Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates") der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift 100 "Führung und Einsatz der Polizei" regeln den grundsätzlichen Umgang mit Medienvertretern. In den Einsatzbefehlen können bedarfsorientiert detaillierte Modifikationen durch die einsatzführenden Dienststellen getroffen werden. Darüber hinaus existieren in einzelnen Polizeidienststellen spezieile Dienstanweisungen für die Zusammenarbeit mit den Medien. Frage 3: Inwieweit sind Polizeibedienstete auf welcher Grundlage angehalten, den Presseausweis nur unter Vorlage des Personalausweises anzuerkennen bzw. welchen Umgang wird empfohlen? Der bundeseinheitliche Presseausweis dient als Nachweis der journalistischen Tätigkeit . Lediglich zur Feststellung der Identität ist der Bundespersonalausweis mit vorzulegen . Entsprechende Regelungen bzw. Umgangsempfehlungen zur Inaugenscheinnähme des Presseausweises in Verbindung mit dem Bundespersonalausweis gibt es nicht. Frage 4: Inwieweit werden Polizeibedienstete hinsichtlich der Auslegung und Rechtsprechung zu § 22 i.V.m § 33 Abs. 1 KunstUrhG (insbesondere dahingehend, dass nicht die Anfertigung von Aufnahmen, sondern deren Veröffentlichung untersagt ist) geschult bzw. weitergebildet? Dieser, rechtliche Themenbereich wird in den unter Frage 1 genannten Aus- und Fortbildun ^sveranstaltungen im dort genannten Umfang allgemein thematisiert. Fortbildungsfveraystaltungen , welche explizit die Auslegung und Rechtsprechung der o. g. Vors^hrift^h beinhalten, werden nicht angeboten. Mit fF ilichen Grüßen MaYkus Ulbic Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3962 1 Bezeichnung der Ausbildungsphase Lehrinhalte Zeitumfang in LVS LG 1.2 2. Ausbildungsabschnitt - Besonderes Polizeirecht Thema 11: Presse- und Urheberrecht - Überblick Urhebergesetz - Recht am eigenen Bild - Video- und Softwarepiraterie - Überblick zu Straf- und Bußgeldbestimmungen - Rechte der Presse - (§ 4 SächsPresseG) - Zusammenarbeit der Polizei mit der Presse - Rechte und Pflichten der Presse - Begriffe (Druckwerke, Zeitungen, Zeitschriften) - periodische Druckwerke, Verantwortlichkeit Redakteure - Möglichkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme 2 LVS LG 2.1 Modul 7 „Personalführung und Kommunikation“ Modul 15.10 „Presseund Öffentlichkeitsarbeit“ (Wahlpflichtfach mit durchschnittlich zehn Studenten/Studienjahr) - Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit , - Marketing und Personalführung, Presserecht, Medienforschungs-wirkung - Verfassen von Zeitungsartikeln, - Analyse von Veröffentlichungen, - Arbeit und Wirklichkeit der TVund Rundfunksender, - Rhetoriktraining, - Präsentation und Präsentationstechniken - Diskussionsführung, - Arbeit im Studio (Abgeben eines Statements), - Interview im Hörfunk 35 LVS davon 25 Kontakt- und 10 Selbststudium 300 LVS davon 80 Kontakt- und 60 Selbststudium + 160 Wahlpflichtpraktikum Darüber hinaus werden im Modul „Einsatz in komplexen Lagen“ Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung fallexemplarisch betrachtet. 2 Bezeichnung der Fortbildungsveranstaltung Fortbildungsinhalte Zeitumfang in Stunden Interkulturelle Kompetenz - Umgang mit Presse und Berichterstattung mit Bezug zur Bereitschaftspolizei jeweils 4 h Fortbildung der Führungskräfte der Bereitschaftspolizeihundertschaft 21 - Vortrag zur Medien- und Pressearbeit jeweils 2 h Spezialgrundausbildung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten - Umgang mit Abgeordneten und Medienvertretern jeweils 2 h Der Pressesprecher im Umgang mit externen Medien – Ein dialektisches Verhaltenstraining in Theorie und Praxis – Aufbaumodul I - Merkmale der journalistischen Arbeit im öffentlich-rechtlichen und privaten Medienbereich (Anspruch, Ursache, Wirkung, bi- und trimediale Arbeitsweise) - Manipulation und Wirklichkeit - Arbeitsweise einer Nachrichtenagentur am Beispiel einer Fernsehagentur - Training im Umgang mit externen Medien, dabei finden Übungen zu Statements und Reporterübungen in Live-Situationen statt 3 Tage á 8 h Polizeiführer und Pressesprecher im Umgang mit externen Medien – Ein dialektisches Verhaltenstraining in Theorie und Praxis – Aufbaumodul II - Texte zum Hören folgen anderen Regeln als Texte zum Lesen - Sprechen entwickelt die Regeln zum Hörschreiben logisch weiter und überträgt sie auf den Einsatz der Stimme und Atmung - Elemente eines „TV-Beitrages“ am Beispiel einer Nachricht - professionelle Einwandabwehr als nicht triviales Mittel - Übung zu Statement, Reporterübung, Live-Situationen 3 Tage á 8 h Training Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Darstellung der unterschiedlichen Medien, deren Arbeitsweise und Funktion - Rezeptionspsychologische Grundlagen im Umgang mit externen Medien - Manipulation und Wirklichkeit in den Medien - Praxisübungen 2 Tage á 8 h 3 Pressearbeit – Basisseminar, für Bedienstete der Pressestelle - die Massenmedien und ihr Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung - Funktion, Ziele und strategische Ausrichtung der Pressearbeit - Medienlandschaft, journalistische Arbeitsweise sowie Pflege von Kontakten zu Journalisten - ausgewählte Instrumente: Pressegespräch/-konferenz, Pressemappe/-mitteilung, Online- Angebote - Zielgruppenanalyse, Kommunikationsinhalte, Medienauswahl sowie Möglichkeiten zur Erfolgskontrolle 3 Tage á 8 h Intensiv-Workshop „Storytelling - Neue Potenziale für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ - für Bedienstete der Pressestelle - Einsatzmöglichkeiten und Potenziale von Storytelling für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Strategien, Prinzipien und Techniken des Storytelling - Themenfindung und -konzeption - Zielgruppenorientiertes Texten 2 Tage á 7 h Fortbildung der Bediensteten des Streifen- und Kriminaldienstes, der Bediensteten der Kriminalpolizei und der Inspektion Zentrale Dienste zum Thema „Umgang mit Vertretern der Presse bei Einsätzen und im täglichen Dienst“ durch Bedienstete der Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz im Rahmen von Schulungstagen - Umgang mit Vertretern der Medien - Presseausweise, Prüfung der Person des Inhabers - Fotos von Polizeibeamten 2 h SB2-6PS-Biz16021515131 6_3962_Anlage 6_3962.pdf Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3962 Thema: Umgang mit Journalisten als Teil der Polizeiaus- und Fortbildung 2016-02-16T09:19:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes