STAATSM1N1STER1UM UBS INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9523 Dresden, .Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3963 Thema: Waffenbesitz und Waffenkontrolle, Nachfrage zu Drs. 6/3340 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mit der Kleinen Anfrage wird in Nr. 1. bis 3. die Aktualisierung der Zahlen in Antwort auf Drs. 6/3340 für das gesamte Jahr 2015 und die aufgrund technischer Störungen innerhalb der Antwortfrist nicht ermittelbaren Zahlen erfragt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen, die Zahl der Schusswaffenbesitzer und die Zahl der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis seit 2012 entwickelt? (Bitte Jahres- Scheiben, Gesamtzahl, Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten darstellen.) Die Gesamtanzahl der registrierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen für die Jahre 2014 und 2015 ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Hinsichtlich der Gesamtanzahl der registrierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen für die Jahre 2012 und 2013 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5/14769 verwiesen. Die Gesamtanzahl der registrierten Schusswaffenbesitzer für die Jahre 2014 und 2015 ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Für die Jahre 2012 und 2013 liegen der Staatsregierung keine statistischen Angaben dazu vor. Die aus dem Nationalen Waffenregister (NWR) generierten Statistiken weisen diese Daten erst seit dem Frühjahr 2014 aus. Vor dem Inkrafttreten des NWR wurden diese Daten nicht erfasst. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Sfraßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSETN Die Gesamtanzahl der registrierten Personen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, ist für die Jahre 2014 und 2015 der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen . Hinsichtlich der Gesamtanzahl der registrierten Personen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, wird für die Jahre 2012 und 2013 auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. 5/14769 verwiesen. Zur Gesamtanzahl der registrierten Personen, die im Besitz eines sog. Kleinen Waffen- Scheins sind, wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. Zur Belastbarkeit der Daten merken wir an, dass der Gesetzgeber den Waffenbehörden für die Bereinigung von Daten im NWR ein Zeitfenster bis 31. Dezember 2017 gewährt hat. Frage 2: Wie hat sich die Personalsituation derWaffenbehörden seit 2012 entwickelt? (Bitte Jahresscheiben, Gesamtzahl in VzA, Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten darstellen.) Die Entwicklung der Personalsituation in den Waffenbehörden für die Jahre 2014 und 2015 ist der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalsituation in den Waffenbehörden für die Jahre 2012 und 2013 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 5/14769 verwiesen. Frage 3: Welche Waffenbehörden haben seit 2012 wie viele Schusswaffenbesitzer mit welchen Ergebnissen kontrolliert? (Bitte nach Jahresscheiben, Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Kontrolle [an lass bezogene, verdachtsunabhängige, angemeldete, unangemeldete, Aufbewahrungs- und andere Kontrollen etc.] differenzieren .) Der Umfang der Kontrolltätigkeit der Waffenbehörden in den Jahren 2014 und 2015 ist der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Zum Umfang der Kontrotltätigkeit der Waffenbehörden in den Jahren 2012 und 2013 wird auf die Antwort der Staatregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs. 5/14769 verwiesen. Frage 4: Für den Fall, dass Waffenbehörden in einem Jahr keine Kontrollen oder nur eine einstellige Zahl von Kontrollen im Sinne der Ziffer 3. durchgeführt haben: Was sind die Gründe dafür im jeweiligen Fall? Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können (§ 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG). Weiterhin hat der Antragsteller einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Waffenbehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnah- Seite 2 von 4 STAATS1VI1TM1STCT1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN men nachzuweisen, hier besteht eine Bringschuld gegenüber der Waffenbehörde (§ 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG). Was darüber hinaus die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen betrifft, hat der Gesetzgeber den Waffenbehörden keine Pflicht zur Durchführung regelmäßiger flächendeckender Kontrollen auferlegt. Die Waffenbehörden sind nur verpflichtet, bei begründetem Verdacht anlassbezogen zu kontrollieren. Dieser Verpflichtung zur Durchführung anlassbezogener Kontrollen kommen die Waffenbehörden nach. Über den Umfang anlassunabhängiger Kontrollen bestimmen die Waffenbehörden in eigener Verantwortung. Das Waffengesetz schafft lediglich eine Berechtigung der zuständigen Waffenbehörde, anlassunabhängige Kontrollmaßnahmen durchzuführen, es besteht aber keine Verpflichtung zum Tätigwerden. Soweit ein Waffenbesitzer der Waffenbehörde im Rahmen einer Kontrolle den Zutritt zur Wohnung nicht gestattet, können die Räumlichkeiten gegen den Willen des Wohnungsinhabers nur zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit betreten werden. Die Waffen Verwaltung unterzieht sich derzeit einer grundlegenden Modernisierung. Mit der Einführung des Nationalen Waffenregisters (NWR) gibt es erstmals deutschlandweit einheitliche Standards für die Registrierung von Personen, Erlaubnissen und Waffen . Für die Bereinigung der Daten im NWR hat der Gesetzgeber den Waffenbehörden eine Ubergangsfrist bis 31. Dezember 2017 eingeräumt. Die Datenbereinigung bindet übergangsweise Personal in den Waffenbehörden, was z. B. für anlassunabhängige Kontrollen nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus verzeichnen die Waffenbehörden steigende Antragszahlen. Die Bearbeitung eingehender Anträge hat Vorrang vor der Durchführung anlassunabhängiger waffenrechtlicher Kontrollen. Eine einstellige Zahl von Vor-Ort-Kontrollen zur Waffenaufbewahrung sind bei den Waffenbehörden der Landkreise Bautzen (2012 - 2015), Görlitz (2012 - 2015), Meißen (2012 - 2015), Mittelsachsen (2012 - 2014), Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (2015), Vogtlandkreis (2013 - 2015) und der Stadt Chemnitz (2014 - 2015) zu verzeichnen. Für die genannten Waffenbehörden treffen die vorgenannten Gründe zu. Die Waffenbehörde der Stadt Chemnitz betreut zusätzlich mehrere ortsansässige Sicherheitsfirmen für Geld- und Werttransporte, was die Personalkapazitäten zusätzlich bindet. Die Waffenbehörde Görlitz gab zusätzlich an, dass Waffe n besitze r im Rahmen anlassunabhängiger unangemeldeter Kontrollen nicht angetroffen wurden und diese Kontrollversuche statistisch nicht erfasst sind. Die Waffenbehörde Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verfügte in 2013 und 2014 über einen zeitweise eingestellten Mitarbeiter, der im Rahmen der NWR- Datenbereinigung Aufbewahrungskontrollen durchführte, um unklare Daten zu ergänzen und fehlerhafte Datensätze ggf. zu berichtigen. Diese temporäre Unterstützung stand 2015 nicht mehr zur Verfügung. Da dieser Mitarbeiter außerhalb des Steltenpla- Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN nes tätig war, wurde er nicht in der Tabelle zu Frage 2 berücksichtigt. Im Jahr 2016 soll es wieder mehr Waffenaufbewahrungskontrollen geben, da die Personalsituation im Außendienst verbessert wurde. Frage 5: Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit 2012 nach welchen waffenrechtlichen Tatbeständen mit welchem Ergebnis eingeleitet? (Bitte nach Jahresschreiben, Gesamtzahl, Landkreisen und kreisfreien Städten, strafbzw . ordnungswidrigkeitsrechtlichen Tatbeständen aufschlüsseln.) Die Staatsregierung nimmt Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/3340 und Drs.-Nr. 5/14769. Angaben zur Anzahl der in Bezug auf waffenrechtliche Tatbestände eingeleiteten Strafund Ordnungswidrigkeitenverfahren und deren Ergebnissen unterliegen keiner, insbesondere keiner einheitlichen statistischen Erfassung. Die bei den betroffenen Behörden abrufbaren Informationen hierzu konnten nicht als Grundlage für eine Beantwortung der Frage 5 dienen, weil ihnen - soweit überhaupt vorhanden - durch unterschiedliche Systematiken und unterschiedliche Erfassungstiefen die Vergleichbarkeit fehlt. Zur Beantwortung der Fragen wären daher eine Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Waffenakten im Lichte der konkreten Fragestellungen bzw. weitergehende Recherchen erforderlich. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Behörden nicht zu leisten. Im vorliegenden Fall ist eine Klärung der angefragten Sachverhalte innerhalb der vorgegebenen Frist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen l,n Vertretung W ^artin Dulig Anlagen: 3 Seite 4 von 4 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 6/3963 Anzahl registrierter Schusswaffen Anzahl Schusswaffenbesitzer Anzahl waffenrechtlicher Erlaubnisse Anzahl Kleine Waffenscheine 12/2014 12/2015 12/2014 12/2015 12/2014 12/2015 12/2012 12/2013 12/2014 12/2015 Stadt Chemnitz 4.317 4.453 746 759 1.344 1.451 402 413 416 480 Erzgebirgskreis 17.079 17.344 3.102 3.111 3.658 3.810 534 537 551 695 Landkreis Mittelsachsen 11.839 12.054 2.255 2.224 2.711 2.742 451 450 449 510 Landkreis Zwickau 10.974 11.372 1.893 1.899 2.296 2.432 379 401 416 555 Vogtlandkreis 12.673 12.885 2.280 2.206 2.663 2.708 23 395 405 519 Stadt Dresden 8.906 9.317 1.755 1.773 2.520 2.734 653 687 722 917 Landkreis Görlitz 9.331 9.510 1.970 1.953 2.510 2.560 579 603 597 664 Landkreis Meißen 8.422 8.864 1.698 1.738 2.024 2.234 12 276 290 448 Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge 11.569 12.036 2.299 2.326 2.603 2.817 263 304 334 506 Landkreis Bautzen 12.808 13.404 2.539 2.533 3.087 3.267 511 543 594 743 Stadt Leipzig 7.800 8.071 1.561 1.563 2.530 2.756 955 998 1.058 1.278 Landkreis Leipzig 11.530 11.863 2.157 2.141 2.590 2.646 13 435 449 514 Landkreis Nordsachsen 11.444 11.684 2.296 2.289 2.710 2.758 383 424 427 464 Anmerkung: Die Angaben zur Anzahl Kleiner Waffenscheine im Jahr 2012 beruhen auf Mitteilungen der Waffenbehörden. Alle anderen Daten wurden mit den NWR-Jahresstatistiken des Bundesverwaltungsamtes abgeglichen und z. T. korrigiert. Das NWR wurde zum 01.01.2013 in Betrieb genommen. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 6/3963 Personalsituation in den Waffenbehörden in VZÄ 12/2014 12/2015 Stadt Chemnitz 1,7 1,7 Erzgebirgskreis 1,9 1,9 Landkreis Mittelsachsen 2,0 2,0 Landkreis Zwickau 1,6 1,7 Vogtlandkreis 3 3 Stadt Dresden 1,5 31 Landkreis Görlitz 1,85 1,85 Landkreis Meißen 1 1 Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge 1 1 Landkreis Bautzen 1,5 1,5 Stadt Leipzig 3 3 Landkreis Leipzig 2,2 3,2 Landkreis Nordsachsen 2,0 1,83 1 Für die Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden als Waffenbehörde, untere Jagdbehörde und für die von den Gemeinden und Landkreisen zu erledigenden Aufgaben im Sprengwesen stehen im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden insgesamt drei Planstellen zur Verfügung. Eine dieser drei Planstellen enthält jedoch zusätzlich noch Aufgaben zur Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde und zur Bearbeitung von Veranstaltungen und Versammlungen. Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Lkr Mittelsachsen Lkr Zwickau Vogtlandkreis Stadt Dresden Lkr Görlitz Lkr Meißen Lkr Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Lkr Bautzen Stadt Leipzig Lkr Leipzig Lkr Nordsachsen davon Kontrolle der Aufbewahrung 8 68 15 25 6 24 1 2 252 1 48 63 89 anlassbezogen 0 1 5 1 6 0 1 2 2 1 0 0 0 verdachtsunabhängig 8 68 10 24 0 24 0 0 250 0 48 63 89 angemeldet 0 61 0 8 0 7 1 2 99 1 48 2 9 unangemeldet 8 7 15 17 6 17 0 0 153 0 0 61 80 davon Kontrolle der Aufbewahrung 4 30 12 25 9 44 6 3 7 8 55 455 57 anlassbezogen 0 3 0 2 9 0 1 3 0 0 0 0 2 verdachtsunabhängig 4 27 12 23 0 44 5 0 7 8 55 455 55 angemeldet 0 16 2 2 0 17 2 3 0 0 55 68 0 unangemeldet 4 14 10 23 9 27 4 0 7 8 0 387 57 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage, Drucksache 6/3963 Januar bis Dezember 2014 Januar bis Dezember 2015 SB2-6PS-Biz16022210530 6_3963_Anlage 1 6_3963_Anlage 2 6_3963_Anlage 3 Drs. 6_3963 Frage 3 2016-02-22T12:17:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes