t* o)ôt ro(o oñt STAATSIVIINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/3965 Thema: Quecksilber in Reststoffen aus dem Krafü¡verk Lippendorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Kohle aus Schleenhain enthielt im Jahr 2013 pro Tonne 0,39 Gramm Quecksilber(Drs. 6/835). Das ergibt bei rund 11,7 Mio Tonne verbrannter Kohle (ergibt sich aus 11,7 Mto t nichtbiogener GOz -Emissionen 2013) eine Jahresfracht von 4,563 Tonnen Quecksilber, die mit der Kohle in die Großfeuerungsanlage gefahren wurden. fm Jahr 2013 wurden laut Schadstoffregister 0,410 Tonnen Quecksilber in die Luft emittiert (http://www.thru.de). Das ergibt eine Differenz von mehr als 4 Tonnen Quecksilber." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welche weiteren Pfade - außer der Emission von Quecksilber in die Luft - verlässt das Quecksilber das Kraftwerk? (Bitte benennen und wenn im Einzelnen bekannt die Quecksilbermengen für jeden Pfad für die Jah re 2010-201 5 an geben) Das mit dem Brennstoff eingebrachte Quecksilber verlässt das Kraftwerk tiber das Rauchgas, die Filter- und die Nassasche, das Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA)-Ausschleuswasser, das Betriebsabwasser und den Gips. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2O12 PalKa lhre Nachricht vom 25. Januar 20'16 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t't9t5077 Dresden, 47. ¿. y'ç Tag der I I DÊutschenE¡nhe¡tl¡ ¡ , ll,, Illl FreistaatSachsen : ,¡ or.-o3.ro.20r6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Fúr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am K0n¡gsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. * Kein Zugâng für elektronisch sign¡êrtê sow¡e fúr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Jahr 2010 verteilte sich das mit dem Brennstoff eingetragene Quecksilber anteilig auf folgende Pfade: Durch dauerhaft betriebene Minderungsmaßnahmen, wie die Dosierung von Fällungsmitteln in die REA und eine verstärkte Feinteilausschleusung (REA-Ausschleuswasser ), stellt sich die Verteilung des mit dem Brennstoff eingetragenen Quecksilbers derzeit wie folgt dar: Nass- und Trockenasche REA-Ausschleuswasser Gips Rauchgas Nass- und Trockenasche REA-Ausschleuswasser Gips Rauchgas circa 3,5 Prozent, circa 6,5 Prozent, circa 5 Prozent, circa 85 Prozent. circa 5 Prozent, circa 69 Prozent, circa 10 Prozent, circa 16 Prozent. lm Abwasserstrom der Betriebsabwasseraufbereitungsanlage wurde in den Jahren 2012 bis 2014 kein Quecksilber vorgefunden. Die Analysenergebnisse waren jeweils unterhalb der Bestimmungsgrenze. lm Jahr 2015 wurden zweimal geringfügige Werte im Nanogramm-Bereich ermittelt. Frage 2: Wie hoch ist der Grenzwert für Quecksilber in REA-Gips, der als Baustoff venuendet werden soll? Frage 3: Wie hoch sind die Grenzwerte für Quecksilber in Kraftwerksasche und REA-Wasser, um sie als Baustoffe oder Bauzuschlagsstoffe verwenden zu können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 Das Deutsche lnstitut für Bautechnik (DlBt) informierte auf Anfrage, dass REA-Gips und -Wasser nicht als Baustoff zugelassen sind. Deutschlandweit gibt es nur eine Zulassung des DlBt für Braunkohlenflugasche (aus einem nicht-sächsischen Kraftwerk ), in der jedoch keine Grenzwerte für Quecksilber festgelegt wurden. Bei der Veruvertung der oben genannten Stoffe sind die materiellen Anforderungen des Umweltrechts, insbesondere des Bodenschutz-, Wasser- und des Abfallrechts einzuhalten . Für die Veruuertung von REA-Gips, REA-Wasser und Kraftwerksasche wurden im Freistaat Sachsen keine allgemeingültigen Regelungen eingeführt. lm Bereich der Venruertung von Abfällen auf Deponien ist die Deponieverordnung einschlägig. Bei allen übrigen Venrvertungswegen muss die zuständige Behörde über die einzuhaltenden Werte im Einzelfall entscheiden. Seite 2 von 3 STAATSI\4INISTERIUNI FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Wo befindet sich das Quecksilber, das ursprünglich in der als Brennstoff im Kraftwerk Lippendorf eingesetzten Kohle enthalten war, heute? Bitte aufschlüsseln nach Menge bzw. Anteil und Verbleib. Das Quecksilber in der Abluft wird über die Kühltürme abgeleitet und mit der Luftströmung verteilt. Das REA-Ausschleuswasser wird mit der Kraftwerksasche zur Mitteldeutschen Umwelt- und Entsorgung GmbH (MUEG) geliefert und hauptsächlich dort zu einem Stabilisat verarbeitet. Auf die Antwort auf Frage 1 der Drs. 6/2685 wird verwiesen . Der Gips wird in der Baustoffindustrie venruertet. Nicht sofort venrvertbarer Gips wird im Tagebau Peres so zwischengelagert, dass er wieder ausgebaut werden kann. Konkrete Angaben zu den Mengen von Quecksilber liegen der Staatsregierung nicht vor. Mit freundlichen Grü ßen ln Vertretung Barbara Seite 3 von 3 2016-02-19T13:38:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes