STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8435 Dresden, 2014 2 . Dezember Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/398 Thema: Angriffe mittels Inbrandsetzung und Buttersäure in Delitzsch 2013 und 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 15. November 2014 veranstaltete der Verein Kultur und Zukunft e. V. in Delitzsch einen Aktionstag gegen Neonazismus. Kurz zuvor, in der Nacht zum 14. November 2014, war es zu einem Angriff auf den Veranstaltungsort, das örtliche Jugendhaus YOZ, gekommen: Nach Presseangaben seien Unbekannte auf das Dach des Hauses geklettert, hätten dort mit einem Stein die Fensterscheibe zerschlagen und im Gebäude eine übelriechende Flüssigkeit verteilt, bei der es sich um Buttersäure handeln könnte. (Vgl. Leipziger Volkszeitung, 15. und 17. November 2014) Bereits im Vorjahr war es im zeitlichen Zusammenhang mit einer ähnlich gelagerten Veranstaltung in Delitzsch am 23. November 2013 zu einem Brandanschlag gekommen, als zur Mittagszeit desselben Tags auf der Bahnstrecke zwischen Rackwitz und Zschortau Gegenstände auf die Gleise gelegt und angezündet wurden. Zudem fanden sich an einer Unterführung am Unteren Bahnhof in Delitzsch Parolen, die auf eine rechtsgerichtete Aussageabsicht schließen lassen. (Vgl. Leipziger Volkszeitung, 25. November 2013)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welchen Stand hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Angriff auf das Jugendhaus YOZ in der Nacht zum 14. November 2014 (Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen oder Beschuldigten, ggf. juristische Folgen) und inwieweit liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine Straftat aus dem Bereich der PMK-rechts handelt? Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung gern. § 303 StGB richtet sich gegen Unbekannt. Die Ermittlungen werden durch die Polizeidirektion Leipzig, Dezernat Staatsschutz, geführt und sind noch nicht abgeschlossen. Über die bekannten Tatumstände hinaus liegen keine weiteren tatsächlichen Anhaltspunkte vor, die als Grundlage für die Bewertung der Tat als PMK -rechts- genutzt werden könnten. Frage 2: Welchen Stand hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Brandanschlag an der Bahnstrecke nach Delitzsch am 23. November 2013 (Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen oder Beschuldigten, ggf. juristische Folgen) und inwieweit liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine Straftat aus dem Bereich der PMK-rechts handelt? Die Staatsanwaltschaft Leipzig führte im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 23. November 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB. Für die polizeilichen Ermittlungen war die Bundespolizeiinspektion Leipzig zuständig. Mit Verfügung vom 7. Juli 2014 wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Die Ermittlungen ergaben keine konkreten Hinweise auf mutmaßliche Hintergründe und politische Motive für den Anschlag auf die Bahnstrecke. Frage 3: Welche Sachschäden entstanden nach Kenntnis der Staatsregierung bei den in Frage 1 und 2 bezeichneten strafrechtlich relevanten Vorgängen? Im Zusammenhang mit dem Vorfall in der Nacht zum 14. November 2014 wurde eine zerschlagene Fensterscheibe registriert. Ob auch durch die ausgebrachte Flüssigkeit ein Sachschaden entstanden ist, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 23. November 2013 hat die DB Netz AG den Schaden an den Gleisanlagen mit ca. 200,- Euro beziffert. Frage 4: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte sind der Staatsregierung bekannt, die die Annahme rechtfertigen oder ausschließen, dass zwischen den in Frage 1 und 2 bezeichneten - und womöglich weiteren - strafrechtlich relevanten Vorgängen über den mutmaßlichen Anlass hinaus ein Zusammenhang besteht? Da die Ermittlungen zu dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist eine Aussage zu möglichen Zusammenhängen mit der Straftat vom 23. November 2013 bzw. anderen strafrechtlich relevanten Vorgängen derzeit nicht möglich. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIDM DES INNERN Frage 5: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte sind der Staatsregierung bekannt, die die Annahme rechtfertigen oder ausschließen, dass es sich bei den in Frage 1 und 2 bezeichneten - und womöglich weiteren - strafrechtlich relevanten Vorgängen um Serien- und/oder Organisationsstraftaten handelt? ff Tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne der Fragestellung liegen derzeit nicht vor. Im Weitere^ wir/auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3