STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8438 Dresden, 2014 $ . Dezember Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/399 Thema: Hakenkreuz-Schmierereien in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Mitteilung der PD Dresden wurden in der Nacht zum 14. August in Dresden-Gorbitz entlang der Harthaer Straße, der Sanddornstraße sowie dem Hagebuttenweg an verschiedene Hauswände, Haltestellen und Kleidercontainer insgesamt 72 Hakenkreuze geschmiert. Zudem seien in der Nacht zum 13. November 2014 in Dresden-Cossebaude mehrere Hakenkreuze auf die Fahrbahn und den Fußweg geschmiert worden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand haben die zu den in der Vorbemerkung erwähnten Vorgängen geführten Ermittlungsverfahren (Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen oder Beschuldigten)? Zu den in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage aufgeführten zwei Vorfällen vom 14. August 2014 in Dresden-Gorbitz und 13. November 2014 in Dresden-Cossebaude wurden durch die Staatsanwaltschaft Dresden zwei Ermittlungsverfahren jeweils wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Sachbeschädigung gegen Unbekannt eingeleitet. Tatverdächtigte konnten bisher namentlich nicht bekannt gemacht werden. Beide Ermittlungsverfahren sind bei der Staatsanwaltschaft Dresden noch anhängig. Die polizeilichen Ermittlungen dauern jeweils noch an. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte sind der Staatsregierung bekannt, die die Annahme rechtfertigen oder ausschließen, dass zwischen den in der Vorbemerkung bezeichneten - und womöglich weiteren - strafrechtlich relevanten Vorgängen über die Inhalte der Schmierereien hinaus ein Zusammenhang besteht? Derzeit liegen der Staatsanwaltschaft Dresden keine begründeten Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den Taten vom 14. August 2014 in Dresden-Gorbitz und 13. November 2014 in Dresden-Cossebaude ein Zusammenhang besteht bzw. ein solcher ausgeschlossen werden kann. Frage 3: Wie viele vergleichbare Fälle in welchen Orten des Freistaates Sachsen sind der Staatsregierung im Jahr 2014 bekannt geworden, in denen jeweils in ungewöhnlich großer Zahl bzw. serienhaft Symbole angebracht wurden, die dem §§ 86, 86a StGB unterliegen und/oder im Zusammenhang mit anderen Tatbeständen dem Phänomenbereich der PMK-rechts zuzuordnen sind? Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren in Fällen im Sinne der Frage 3 sind derzeit im Freistaat Sachsen mit wie vielen Beschuldigten anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: In Tateinheit und/oder in natürlicher Handlungseinheit begangene Straftaten wie beispielsweise die in der Antwort auf die Frage 1 aufgelisteten Fälle werden im Bereich der Polizei statistisch jeweils als ein Fall erfasst. Es ist daher nicht möglich, vergleichbare Fälle im Sinne der Fragestellung zu recherchieren. Auch können statistisch keine Rückschlüsse auf Serienstraftaten im Sinne der Fragestellung gezogen werden. Eine entsprechende Statistik wird auch von den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Angesichts der Vielzahl von Ermittlungsverfahren ist dies im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei und der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Durch die örtlichen Staatsanwaltschaften wurden nachfolgende Fälle zugearbeitet: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, nachdem in der Nacht vom 14. auf den 15. November 2014 vermutlich zwischen 2.00 und 4.00 Uhr im Wohngebiet Neustadt in Johanngeorgenstadt insgesamt 87 Hakenkreuze vermutlich unter Verwendung von Schablonen an Häuser, Gaststätten, Container, Werbeträger u. a. gesprüht wurden. Ein Zusammenhang mit einer dort geplanten, kurz vor der Tat bekannt gewordenen Ansiedlung von Asylbewerbern kann nicht ausgeschlossen werden. Täter konnten bisher noch nicht ermittelt werden. Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an. Bei der Staatsanwaltschaft Görlitz ist ein Verfahren gegen zwei Beschuldigte anhängig, die am 26. Juli 2014 in Kamenz in 14 Fällen insbesondere Hakenkreuze an Mauern, Stromkästen, Automaten, Wegweisern und Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEM Lagerhallen mittels Farbspray aufgebracht haben sollen. Das Ermittlungsverfahren ist ebenfalls noch anhängig. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3