SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3991 Thema: Betreuungsgeld I Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Bundesverfassungsgericht hat die bundesgesetzliche Leistung des Betreuungsgeldes für verfassungswidrig erklärt. Der Bund hat zugesichert , » ... die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, dazu (zu) nutzen , Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen (gemäß Umsatzsteuerverteilung).« Im Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft in Artikel 6 ist die Verwendung eines Teils dieser Mittel vorgesehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Betrag, den der Freistaat vom Bund in den Jahren 2016, 2017 und 2018 erhält? (Bitte als Gesamtsumme und einzeln nach Jahresscheiben auflisten)? ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-H 1322/184/147- 2016/4256 Dresden, lfO. Februar 2016 Zertifikat seit 2013 •udit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. 1 S. 1722) hat der Bund in Artikel 8 durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes den Ländern höhere Umsatzsteuerfestbeträge zur Verfügung gestellt. Ausweislich des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, BT-Drs. 18/6185, nutzt der Bund u. a. seine finanziellen Spielräume infolge des Wegfalls des Betreuungsgeldes und stellt den Ländern befristet für den Zeitraum 2016 bis 2018 insgesamt 1.983 Mio. EUR zur Verfügung. Auf den Freistaat Sachsen entfallen davon 99,2 Mio. EUR, davon 17,0 Mio. EUR in 2016, 38,7 Mio. EUR in 2017 und 43,5 Mio. EUR in 2018. Frage 2: Wie hoch ist die Summe des im Gesetz vorgesehenen Vorwegabzuges in Höhe von 10 Prozent für die weitere Sicherstellung der Vorbereitungsklassen und wie wird die Staatsregierung diese Vorgabe inhaltlich untersetzen? (Vorwegabzug bitte nach den Jahresscheiben 2016, 2017, 2018 auflisten. Inhaltliche Untersetzung zur Sicherstellung der Vorbereitungsklassen und geplante Umsetzung bitte mit Zeitschiene, regionaler Verteilung und Schularten angeben.) Das vom Landtag beschlossene Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBI. S. 656, 661) regelt weder die Höhe eines Vorwegabzugs noch enthält es eine Vorgabe zur Verwendung eines solchen Vorwegabzuges. Frage 3: Wie hoch ist der vom Bund zur Verfügung gestellte Betrag, den die Staatsregierung nicht an die kommunale Familie weiterleitet und wie wird dieser verwendet bzw. inhaltlich untersetzt? (Bitte nach den Jahresscheiben 2016, 2017, 2018 auflisten. Konzeptionelle Untersetzung, Kosten und Umsetzung bitte mit Zeitschiene angeben.) Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljSA'.CHsEN Die nicht nach dem Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen zu verwendenden Mittel in Höhe von 54,5 Mio. EUR, davon 9,3 Mio. EUR in 2016, 21,3 Mio. EUR in 2017 und 23,9 Mio. EUR in 2018 werden zur Deckung aufwachsender Ausgaben durch den Landeszuschuss nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen aufgrund der steigenden Anzahl der 9-Stunden-betreuten Kinder und durch die Bildung zusätzlicher Vorbereitungsklassen beansprucht. Seite 3 von 3 2016-02-11T12:45:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes