STAATSM)N1STTUM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/8023 Dresden./6.Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3993 Thema: Förderung von Einbruchschutz in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Auf der Internetseite www.k-einbruch.de ist zu lesen: ,Über die Förderrichtlinien des Innenministeriums [Sachsen] für Energetische Sanierung und Mehrgenerationenwohnen kann seit Ende August 2014 auch der Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster in Ein- und Mehrfamilienhäuser gefördert werden. Die Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen wird als Ergänzung in die bestehenden Förderrichtlinien des Innenministeriums aufgenommen.' (Quelle: http://www.k-einbruch.de/foerderung)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Förderanträge wurden 2014 und 2015 zum Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster in Sachsen nach den Förderrichtlinien Energetische Sanierung und Mehrgenerationenwohnen gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Richtlinie!) Frage 2: Wie viele Förderanträge aus Frage 1 wurden in welcher finanziellen Höhe bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Richtlinie!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlage wird verwiesen. Bei der Förderung von Maßnahmen des Einbruchschutzes wird eine Unterscheidung für einbruchhemmende Türen und einbruchhemmende Fenster nicht vorgenommen, so dass ein getrennter Ausweis nicht möglich ist. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 3: Welche sonstigen Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen zum Einbruchschütz existieren neben den in der Vorbemerkung genannten Richtlinien? Frage 4: Wie viele Anträge zur Förderung von Einbruchschutz entsprechend den Förderungen aus Frage 1 und 3 wurden in den Jahren 2010 bis 2015 in welcher Höhe beantragt und bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Förderinstrument, beantragt und bewilligt und Gesamtfördervolumen je Jahr und Förderinstrument!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Weitere als die in der Vorbemerkung genannten Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen existieren nicht. Merung des Einbruchschutzes ist erst mit der Anderungsrichtlinie Einbruch- ;;von^27. August 2014 in die Richtlinien Energetische Sanierung und Mehrgeneinw ^hnen aufgenommen worden. Die Angaben zur Förderung ergeben sich beaus /ler Beantwortung der Fragen 1 und 2 für diesen Zeitraum. idliphen Grüßen Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3993 Antragseingänge1 2014 2015 Summe Anz. Anträge förderfähiger Betrag Anz. Anträge förderfähiger Betrag Anz. Anträge förderfähiger Betrag Energetische Sanierung 6 52.500,00 16 149.885,52 22 202.385,52 Mehrgenerationenwohnen 7 107.613,00 7 60.208,00 14 167.821,00 Summe 13 160.113,00 23 210.093,52 36 370.206,52 Bewilligungen1 2014 2015 Summe Anz. Anträge förderfähiger Betrag Anz. Anträge förderfähiger Betrag Anz. Anträge förderfähiger Betrag Energetische Sanierung 0 0,00 21 202.385,52 21 202.385,52 Mehrgenerationenwohnen 0 0,00 14 167.821,00 14 167.821,00 Summe 0 0,00 35 370.206,52 35 370.206,52 1 Datenstand ist jeweils der 02.02.2016 SB2-6PS-Biz16021515170 6_3993_Anlage 2016-02-16T08:41:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes