STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anhwort angeben) 36-0141.50/9530 Dresden, ^ (8. Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3994 Thema: Stand der Umsetzung der Polizeiabkommen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Da die Polizeiabkommen nicht näher bezeichnet sind, geht die Staatsregierung davon aus, dass sich die Fragen auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden vom 15. Mai 2014 sowie den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung vom 28. April 2015 beziehen. Frage 1: In welcher Form wurden die Polizeiabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen und der Tschechischen Republik in Sachsen umgesetzt? Die Umsetzung der Polizeiabkommen erfolgt gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes jeweils durch ein Bundesgesetz. Das Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden ist am 9. Juli 2015 in Kraft getreten. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES WIMERN Freistaat SACtiSEM Das Gesetz zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung ist noch nicht in Kraft getreten. Zuletzt hat der Bundesrat am 29. Januar 2016 seine Zustimmung zum Gesetzentwurf erteilt. Vor diesem Hintergrund können die Fragen 2 und 3 nur für die Beziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und der Republik Polen beantwortet werden. Frage 2: Wie oft erfolgte seit Inkrafttreten der jeweiligen Polizeiabkommen ein Grenzübertritt von sächsischen Polizisten nach Polen bzw. Tschechien und von polnischen und tschechischen Polizisten nach Sachsen, um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen oder zur grenzüberschreitenden Nacheile? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und ergriffener Maßnahme!) Auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden vom 15. Mai 2014 gab es im Zeitraum vom 9. Juli 2015 bis zum 3. Februar 2016 neun Fälle grenzüberschreitender Nacheile von sächsischen Polizeibeamten auf das polnische Hoheitsgebiet. Ifd. Nr. Datum Ort 01 05.08.2015 Zittau 02 01.09.2015 Stadtbrücke Görlitz 03 05.09.2015 Zittau 04 02.10.2015 Görlitz, OT Hagenwerda 05 11.10.2015 Zittau 06 14.10.2015 Görlitz 07 16.10.2015 Görlitz, OT Hagenwerda 08 31.10.2015 Görlitz 09 04.11.2015 Görlitz Seit Inkrafttreten des deutsch-polnischen Abkommens gab es keinen Grenzübertritt von sächsischen Polizeibeamten nach Polen, um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen . Von polnischen Polizisten gab es im Betrachtungszeitraum keinen Grenzübertritt nach Sachsen, weder zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Nacheile noch um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Verbindungsbeamte wurden seit Inkrafttreten des jeweiligen Polizeiabkommens zwischen der sächsischen, der polnischen und der tschechischen Polizei ausgetauscht? Auf Landesebene wurden keine Verbindungsbeamten ausgetauscht. Gemäß Artikel 11 Abs. 1 des Polizeiabkommens mit der Republik Polen können nur die zentralen Behörden Verbindungsbeamte austauschen. Zentrale Behörden sind auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich Bundesbehörden (vgl. Artikel 2 Abs. 2 Nr. 2). Frage 4: Wie viele gemeinsame Streifen von sächsischen Polizisten und Polizisten der Republik Polen sowie der Tschechischen Republik wurden 2015 geplant, durchgeführt , abgesagt und durch wen abgesagt? Sächsische und polnische Polizisten haben in 2015 insgesamt 69 gemeinsame Streifen geplant und 47 gemeinsame Streifen durchgeführt. Abgesagt wurden zwei gemeinsame Steifen von sächsischer Seite und 20 gemeinsame Streifen von polnischer Seite. Sächsische und tschechische Polizisten haben in 2015 insgesamt 280 gemeinsame Streifen geplant und 246 gemeinsame Streifen durchgeführt. Abgesagt wurden 21 gemeinsame Steifen von sächsischer Seite und 13 gemeinsame Streifen von tschechischer Seite. Frage 5: Wie viele Beamte der sächsischen Polizei in den Polizeirevieren in Grenznähe haben in den Jahren 2013 - 2015 Sprachkurse in Polnisch bzw. Tschechisch absolviert und wie viele Beamte in diesen Revieren insgesamt haben Sprachkenntnisse in Polnisch bzw. Tschechisch? In den Polizeirevieren in Grenznähe haben in den Jahren 2013 - 2015 insgesamt 72 Polizeibeamte Sprachkurse in Polnisch und 26 Polizeibeamte Sprachkurse in Tschechisch absolviert. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 6/3405 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen jn Vertretung Seite 3 von 3 2016-02-18T11:12:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes