SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/3997 Thema: Hort- und Schülerbeförderung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Hortbetreuung der meisten Schüler findet aufgrund der Entstehung der sächsischen Ganztagsschulen im Grundschulbereich nicht mehr in den Wohnorten statt. Der Hort wurde in die Grundschulstandorte integriert. Dies führt besonders im ländlichen Raum zu Beförderungs- und Finanzierungsproblemen , vor allem in den Schulferien." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde beim Entwurf des neuen Schulgesetzes (§ 23) eine Beförderungspflicht zu den Grundschulstandorten in den Schulferien nicht berücksichtigt? § 23 Abs. 3 des derzeit geltenden Schulgesetzes sieht eine Beförderungspflicht für Schüler auf dem Schulweg, d. h. zwischen Wohnung und Schule vor. Eine Beförderungspflicht in den Schulferien würde einen Anspruch auf Beförderung zwischen Wohnung und Hort voraussetzen . Den Landkreisen und Kreisfreien Städten würde eine neue Aufgabe übertragen, die entweder zu einer ausgleichspflichtigen Mehrbelastung des Aufgabenträgers gem. Art. 85 Abs. 2 Sächsische Verfassung führen würde oder zu einer Erhöhung der von den Eitern zu tragenden Eigenanteile. Frage 2: Sind sie bereit über das neu entstehende Schulgesetz eine gesetzliche Regelung zur ganzjährigen Beförderung zum oder vom Hort für die Grundschüler zu schaffen? Es ist originäre und ausschließliche Aufgabe des Landesgesetzgebers und nicht der Staatsregierung, gesetzliche Regelungen zu schaffen. Eine Beantwortung der Frage erübrigt sich folglich . Seite 1 von 2 5j SACHsEN Die Staatsministerin IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.50-60/3997/2 Dresden,~ . Februar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Wie soll im ländlichen Raum ein entsprechendes Beförderungsangebot in den Schulferien realisiert werden? Soweit ein öffentlicher Personennahverkehr existiert, kann dieser genutzt werden . Sofern dies nicht der Fall ist, obliegt die Beförderung den Erziehungsberechtigten. Frage 4: Wer übernimmt die zusätzlichen Kosten, wenn es zu der entsprechenden Änderung kommt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Frage 5: Falls keine Änderungen geplant sind: Wie soll den Eltern vermittelt werden , dass die Hortbeförderung eine private Angelegenheit ist (siehe Kleine Anfrage 5/1509)? Bei den mit dem Schülerverkehr verbundenen Kosten handelt es sich um Aufwendungen , die zur Erfüllung der Schulpflicht als Teil des allgemeinen Lebensaufwands durch die Eltern bzw. Schüler zu tragen sind. Durch den Anspruch auf Schülerbeförderung zwischen Wohnung und Schule sollen die verursachten finanziellen Belastungen für Schüler und Eltern in zurnutbaren Grenzen gehalten werden. Bei der Ferienbetreuung handelt es sich um ein begleitendes Angebot der Jugendhilfe. Da es eine Schulpflicht, jedoch keine Pflicht zum Besuch eines Hortes gibt, greift das Argument der staatlichen Unterstützung bei der Wahrnehmung des Ferienangebots nicht. Mit freundlichen Grüßen ilf ()t_ Seite 2 von 2 2016-02-11T12:46:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes