STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Ihr/e Ansprechpartner/-in: Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/40 Thema: Kohleförderung im Tagebau Vereinigtes Schleenhain Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/20 Dresden, 0 4. NOV. 2014 „Der Braunkohlenplan, der für den Abbau von Braunkohle im Tagebau Vereinigtes Schleenhain maßgeblich ist, legt fest, dass der Abbau von Braunkohle in diesem Tagebau nur zum Zweck der Versorgung des Kraftwerkes Lippendorf erfolgen darf. Die Auslastung des Kraftwerks Lippendorf ist sowohl durch planmäßige/außerplanmäßige Wartungsarbeiten als auch durch Lastabsenkungen aufgrund steigender Einspeisungen Erneuerbarer Energien im Jahr 2014 unterdurchschnittlich. Die Förderung von Braunkohle aus dem Tagebau sollte folglich im Jahr 2014 eine rückläufige Tendenz aufweisen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audit befufundfa-r-iüi.' Fragei: Welche Kohlemenge wurde im Jahr 2014 im Kraftwerk Lippendorf verströmt (monatlich aufgeschlüsselt)? Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kohlemengen wurden in den Monaten Januar bis September des Jahres 2014 im Kraftwerk Lippendorf eingesetzt (Stand September 2014). Es wird darauf hingewiesen, dass mit der im Kraftwerk Lippendorf eingesetzten Braunkohle sowohl elektrische Energie (Strom) als auch thermische Energie (Wärme) zur weiteren Nutzung erzeugt wird. Monat Braunkohle in t Monat Braunkohle in t Januar 958.380 Juni 760.756 Februar 802.852 Juli 1.093.976 März 954.388 August 1 003.384 April 789.772 September 1.027.264 Mai 443056 Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 2: Welche Kohlemenge wurde im Jahr 2014 gewonnen (monatlich aufgeschlüsselt)? Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kohlemengen wurden in den Monaten Januar bis September des Jahres 2014 im Tagebau Vereinigtes Schleenhain gewonnen (Stand September 2014). Monat Braunkohle in t Monat Braunkohle in t Januar 1.023.475 Juni 752.269 Februar 927.148 Juli 1.207.135 März 1.000.115 August 1.034.436 April 944.871 September 1.263.782 Mai 458.532 Frage 3: Wohin wurde die nicht in Lippendorf verströmte Kohle zu welchem Zweck gebracht? Im Tagebau Schleenhain gewonnene, aber nicht im Kraftwerk Lippendorf verströmte Braunkohle wird von der MIBRAG mbH an den ROMONTA Unternehmensverbund zur stofflichen Nutzung und zur Wärmeerzeugung sowie an die Südzucker AG Werke Zeitz und Brottewitz und die CropEnergies Bioethanol GmbH zur Wärmeerzeugung abgesetzt. Unterschiedliche Mengenangaben zwischen Gewinnung und Absatz begründen sich außerdem durch Vorratsänderungen auf dem Kohlemisch- und -Stapelplatz des Tagebaus. Frage 4: Auf welcher Grundlage ist diese Abweichung vom Braunkohlenplan rechtlich zulässig? Der Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain mit integrierter Teilfortschreibung des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebau Haselbach vom 17. Dezember 2010 in der Fassung des Genehmigungsbescheids vom 15. Juni 2011, bekannt gemacht am 25. August 2011, beinhaltet auf S. 22 das Leitbild zum Abbau und zur Wiedernutzbarmachung. Danach dient die Braunkohlenförderung über einen bis ca. 2040 reichenden Abbauhorizont der weiteren Gewährleistung einer versorgungssicheren, kostengünstigen und subventionsfreien Energieversorgung in Sachsen als Beitrag zur einheimischen Wertschöpfung und Beschäftigungssicherung. Diese Gesichtspunkte werden mit der Braunkohleverstromung im Kraftwerk Lippendorf umgesetzt. Dieses Leitbild stellt jedoch kein Ziel der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) dar. Eine Bindungswirkung nach § 4 ROG besteht nicht. Es gibt keine Zielfestlegung des Inhalts, dass der Abbau von Braunkohle im Tagebau Vereinigtes Schleenhain ausschließlich nur zum Zweck der Versorgung des Kraftwerks Lippendorf erfolgen darf. Demzufolge liegt bei einem Absatz von Braunkohle zu einem anderen Zweck als der Nutzung im Kraftwerk Lippendorf keine Abweichung von den Vorgaben des Braunkohleplans vor. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSM1N1STER1UM Freistaat SACHSEN Frage 5: Wurde das zuständige Oberbergamt vom Bergbautreibenden über die Abweichung in Kenntnis gesetzt? Da das Sächsische Oberbergamt nicht für den Vollzug des Raumordnungsgesetzes (ROG) zuständig ist und zudem auch keine Abweichung vom Braunkohleplan vorliegt, musste der Bergbautreibende das Sächsische Oberbergamt nicht in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen Sven Morlok Seite 3 von 3