STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8436 Dresden, 2014 71 . Dezember Kleine Anfrage des Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/400 Thema: Polizeiliches Handeln am Rande eines Fußballspiels in Zwenkau am 28. September 2013; Nachfrage zu Drs. 5/12898 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Zusammenhang mit einer Fußballpartie in Zwenkau unter Beteiligung des VfB Zwenkau 02 und der BSG Chemie Leipzig kam es am 28.09.2013 zu einem Polizeieinsatz. Die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fragestellerin (Drs. 5/12898) wurde dahingehend beauskunftet, dass unter den damals registrierten Straftaten eine Körperverletzung im Amt sei, wegen der Strafanzeige gegen Polizeibedienstete gestellt wurde, wobei die Anzahl der Tatverdächtigen noch nicht habe ermittelt werden können.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand hat das in der Vorbemerkung erwähnte Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt (bitte auch Zahl der Verdächtigen oder Beschuldigten angeben) und wann ist mit der Anklageerhebung zu rechnen? Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 2: Welche juristischen, disziplinarischen und/oder anderen Folgen haben sich zwischenzeitlich für den oder die inkriminierten Polizeibediensteten ergeben? Frage 3: Welchen Stand haben die weiteren Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Geschehen im Umfeld des Fußballspiels am 28.09.2013 eingeleitet wurden (vgl. Drs. 5/12898), und inwieweit hatten Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN kW... Freistaat HP SACHSEN diese Verfahren juristische Folgen bzw. wann ist jeweils mit Anklageerhebung zu rechnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5/12898 aufgeführten Ermittlungsverfahren stellten den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung dar. Bisher wurden die nachfolgenden Ermittlungsverfahren abgeschlossen bzw. werden geführt. Lfd. Nr. Tatbestand Verfahrensstand/ Verfahrensausgang Anmerkungen 1 Körperverletzung im Amt Anklageerhebung gegen zwei Polizeibedienstete 2 Landfriedensbruch Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO Täter nicht bekannt 3 Landfriedensbruch Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO 4 versuchte gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung Freiheitsstrafe ohne Bewährung vorsätzliche Körperverletzung nicht im Zusammenhang mit dem o. g. Fußballspiel 5 Gefährliche Körperverletzung Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO Täter nicht bekannt 6 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (3 Beschuldigte) in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung (1 Beschuldigter) Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO (3 Beschuldigte -Widerstand) Geldstrafe (1 Beschuldigter Widerstand in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung) 7 Beleidigung Geldstrafe Strafbefehl 8 Beleidigung Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO Täter nicht bekannt 9 Beleidigung Geldstrafe 10 Beleidigung Geldstrafe Strafbefehl 11 Beleidigung Geldstrafe Strafbefehl 12 Beleidigung Geldstrafe Strafbefehl 13 Beleidigung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Freiheitsstrafe (Aussetzung auf Bewährung) 14 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1DM DES INNERN Freistaat SACH SEM 15 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO 16 Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO Täter nicht bekannt 17 Körperverletzung im Amt laufendes Verfahren unbekannter Tatverdächtiger 18 Körperverletzung im Amt laufendes Verfahren Diesem Verfahren wurden weitere Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung gegen unbekannte Polizeibedienstete zugeordnet. Bis fum jetzigen Zeitpunkt ist kein Disziplinarverfahren Verfahren zu lfd. Nr. 1 eingeleitet. Mit freilndlichen Grüßen im Zusammenhang mit dem Seite 3 von 3