STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSETN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9532 Dresden,A Februar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4002 Thema: Polizeistatistik im Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten im Jahr 2015 im Kreisgebiet Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und wie hoch ist die Aufklärungsquote (bitte Auflistung getrennt nach Monaten)? Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2015 liegt noch nicht vor. Mit einer Vorlage ist Mitte/Ende März 2016 zu rechnen. Frage 2: Welche Kriminalitätsschwerpunkte gab und gibt es? Frage 3: Mit welchen konkreten Maßnahmen werden diese Kriminalitäts- Schwerpunkte bekämpft? Frage 5: Welche strukturellen und personellen Änderungen, insbesondere die Auflösung von Standorten, sind bei den Polizeidienststellen in o. g. Region in Folge der Polizeireformen in den letzten zehn Jahren vorgenommen worden (bitte Auflistung nach Art und Weise und Zeitraum)^ Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2, 3 und 5: Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 2, 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2321 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N Frage 4: Welche der in Drs. 6/2321 genannten Kriminalitätsschwerpunkte konnten durch welche Maßnahmen bereits erfolgreich bekämpft oder eingedämmt werden? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Von der Abgabe einer Bewertung wird abgesehen . Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Art 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Monokausale Gründe für die Entwicklung von Kriminalität und Messinstrumente für den Erfolg der Bekämpfung oder die Eindämmung von Kriminalitätsschwerpunkten gibt es im Sinne der Fragestellung nicht. Die in der Antwort der Staatsregierung auf die'Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2321 genannten Bekämpfungsmaßnahmen sind zwecktauglich. Deren Umsetzung sichert die Bekämpfung und Eindämmung der aufgeführten Kriminalitätsschwerpunkte, ohne dass das Ausmaß gemessen werden kann. Die räumliche und zeitliche Verteilung von Kriminalität unterliegt demografischen, wirtschaftlichen , sozialen, psychischen und kulturellen Einflussgrößen. Zudem wird das Ausmaß von Kriminalität in einer Region u. a. auch durch polizeiliche Maßnahmen zur Krimii^lita^svorbeugung und -bekämpfung beeinflusst. Darüber, wie sich die vorgenannpn ^ aktoren im Kontext zueinander verhalten und somit das Gesamtergebnis beeinfli ^se/i, bestehen keine validen Erkenntnisse. Mit ffeu^idlichen Grüßen Mafkus Ulbig\ Seite 2 von 2 2016-02-11T15:04:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes