SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4003 STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ Thema: Privatinsolvenzentwicklung im Freistaat Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Privatinsolvenzen wurden im Jahr 2015 im Freistaat Sachsen beantragt und wie viele Privatinsolvenzen wurden im Freistaat eröffnet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2015 (nicht veröffentlicht), werden in Zivilsachen (ZP-Statistik) unter anderem die Anträge auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 304 lnsO (IK)1 und die Anzahl an eröffneten Verfahren erfasst. Entsprechend § 16 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung vom 14. Dezember 2007 (Sächs- GVBI. S. 600), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1 Eine Privatinsolvenz liegt vor, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Es wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Seite 1 von 6 Freistaat ...-....~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 poststelle@ smj.justiz.sachsen.de• Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-769/15 Dresden, L3 Februar 2016 ~I 111rn WANDEL HINTER GITIERN 300 Jahre Gc!Angnis Waldheim 300 Jahre sächsische Vollzugsgeschichte Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen .de/smj Ver1tehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sowie ror verschlüsselte elektronische Dokumente nur über des Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nShere lnfonnationen unter www.egvpde STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ 30. September 2015 (SächsGVBI. S. 609) geändert worden ist, sind für Insolvenzsachen die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig zuständig. Die entsprechenden Angaben werden durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen quartalsweise zusammengefasst und ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (eine Auflistung getrennt nach Monaten ist daher nicht möglich): Privatinsolvenzentwicklung/ 1/2015 11/2015 111/2015 IV/2015 Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 lnsO (IK-Verfahren) Anzahl der Anträge auf Eröffnung 1.030 1.086 1.002 1.071 davon Amtsgericht Chemnitz 352 416 336 389 davon Amtsgericht Dresden 279 318 298 295 davon Amtsgericht Leipzig 399 352 368 387 Anzahl an eröffneten Verfahren 988 975 978 942 davon Amtsgericht Chemnitz 344 354 356 320 davon Amtsgericht Dresden 271 277 296 259 davon Amtsgericht Leipzig 373 344 326 363 Frage 2: Welches Forderungsvolumen wurde im Jahr 2015 im Freistaat Sachsen im Rahmen von Privatinsolvenzen durch Gläubiger angemeldet (bitte Auflistung getrennt nach Jahren und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Der Umfang des angemeldeten Forderungsvolumens wird nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Zur Beantwortung dieser Frage hat das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, das mit der Führung der Insolvenzstatistik befasst ist, die folgenden Daten für die Monate Januar bis November 2015 übermittelt (laut Mitteilung wird das Jahresergebnis 2015 der Insolvenzstatistik frühestens Mitte März 2016 vorliegen): Seite 2 von 6 angemeldetes 01 02 03 04 Forderungsvolumen an Verbraucherinsolvenzver - fahren in Millionen EUR insgesamt2 10,9 13,3 13,2 14,4 davon Chemnitz, NUTS 2-Region (Amtsgericht 3,6 3,3 4,8 4,9 Chemnitz)3 davon Dresden, NUTS 2-Region (Amtsgericht Dres- 3,9 2,1 2,4 3,5 den) davon Leipzig, NUTS 2-Region (Amtsgericht 3,5 7,9 6,0 6,1 Leipzig) 05 06 13,5 13,9 4,9 4,3 2,7 3,0 5,9 6,6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ 07 08 09 10 18,4 9,7 13,3 12,2 7,7 4,1 4,4 3,4 5,5 3, 1 3,4 4,2 5,0 2,5 5,5 4,6 11 ges. 12,3 145, 1 5,6 51 ,0 3, 1 36,8 3,5 57,1 Hierzu ist anzumerken, dass die statistische Erhebung nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften und der Insolvenzstatistik unter unterschiedlichen Prämissen erfolgt. Insofern enthalten die Daten des Statistischen Landesamtes neben den Verbraucherinsolvenzen auch Angaben zu ehemals Selbständigen mit Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, Nachlass- und Gesamtgutverfahren. Frage 3: In wie vielen Privatinsolvenzen wurde eine anteilige Gläubigerbefriedigung erreicht (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht )? 2 Aufgrund von Rundungsdifferenzen können die „insgesamt"-Werte geringfügig von der Summe der drei Amtsgerichtswerte abweichen. 3 In der aktuellen Fassung der NUTS-Klassifikation (EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) entsprechen die NUTS 2-Regionen in Sachsen den ehemaligen Direktionsbezirken und mit kleinen Abweichungen den Amtsgerichtsbezirken. Das bedeutet, dass der Sitz oder Wohnsitz des Schuldners nicht im entsprechenden Amtsgerichtsbezirk ist, aber die Insolvenzabwicklung dort erfolgt. Seite 3 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Angaben nach einer anteiligen Gläubigerbefriedigung werden nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat zur Beantwortung mitgeteilt, dass Ende des Jahres 2015 erstmalig Daten für den Freistaat Sachsen zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung an das Statistische Bundesamt übermittelt wurden . Hierbei handelt es sich um Insolvenzverfahren, die nach dem 31. Dezember 2008 eröffnet und zum 31. Dezember 2013 beendet worden sind, so dass noch keine Darstellungen zum finanziellen Ergebnis möglich seien. Für eröffnete Insolvenzverfahren im Jahr 2015 und deren Beendigung könnten Aussagen somit erst in einigen Jahren getroffen werden. Frage 4: In welchem Umfang ist der Freistaat Sachsen unmittelbar oder mittelbar durch seine Beteiligungen als Allein-, Mit- bzw. Minderheitsgesellschafter von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Privatinsolvenzen im Jahr 2015 betroffen (bitte Auflistung getrennt nach Monaten )? Der Freistaat Sachsen war unmittelbar von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Verbraucherinsolvenzen im folgenden Umfang betroffen: Gerichtskostenforderungen Forderung der Wertberichtigungen infolge vo1 nach der Justizbeitreibungs- Sächsischen Krankenhäuser Forderungsausfällen aus ordnung (JBeitrO) (SKH) in EUR Verbraucherinsolvenzen § 1 Abs. 1 Nr. 4, 4a, 4b Monat/Jahr und Nr. 7 JBeitrO in EUR 01/2015 246.123,64 - 02/2015 220.154,41 - 03/2015 177.250,46 2.154,33 (SKH Arnsdorf) 04/2015 219.573,26 - 05/2015 241.148,55 1.536, 18 (SKH Großschweidnitz) 06/2015 258.951,52 - Seite 4 von 6 07/2015 198.717,13 08/2015 163.489,29 09/2015 273.038,95 10/2015 228.415,08 11/2015 309.369, 19 12/2015 423.926,57 gesamt 2.960.158,05 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ - - - 2.726,43 (SKH Altscherbitz) 6.670,00 (SKH Rodewisch) - - 13.086,94 4 Freistaat SACHSEN Dazu kamen Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Verbraucherinsolvenzen im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren, Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), in Höhe von 460,00 EUR im Monat Juli 2015 sowie im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, betreffend die Staatsbetriebe Landestalsperrenverwaltung (L TV), Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) und Sachsenforst (SBS) in Höhe von 548,68 EUR im Monat März 2015. Für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist auszuführen , dass gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen die Staatsregierung verpflichtet ist, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung 4 In den übrigen Monaten des Jahres 2015 waren keine Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Verbraucherinsolvenzen bei den Sächsischen Krankenhäusern zu verzeichnen . Seite 5 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes ist eine Beantwortung nicht leistbar: Für den Bereich der Finanzämter ist festzustellen, dass aufgrund der Vielzahl der Fälle im Durchschnitt in jedem der 27 Finanzämter ein VzA mindestens zwei Wochen mit Prüfung und Ermittlung der Forderungsausfälle beschäftigt wäre und dies die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Finanzämter massiv beeinträchtigen würde. Statistische Daten zum jährlichen Steuerausfallvolumen durch lnsolvenzen liegen dem Landesamt für Steuern und Finanzen nicht vor. Für den vom Staatsbetrieb SIB bewirtschafteten Bauhaushalt (Epl. 14) würden händische Recherche und Erfassung in jeder SIB-Niederlassung ein VzA mehr als eine Woche binden und damit ebenfalls zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitsund Funktionsfähigkeit führen. Gleiches gilt für den Bereich der Beteiligungen. Datenerhebung, -sichtung und -auswertung durch ein VzA würden mindestens fünf Wochen beanspruchen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 6 von 6 2016-02-23T12:07:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes