SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4006 STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Thema: Unternehmensinsolvenzentwicklung im Freistaat Sachsen 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Unternehmensinsolvenzen wurden im Jahr 2015 im Freistaat Sachsen beantragt und wie viele Unternehmensinsolvenzen wurden im Freistaat eröffnet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2015 (nicht veröffentlicht), werden in Zivilsachen (ZP-Statistik) unter anderem Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (IN) betreffend natürliche Personen (ohne Insel- Seite 1 von 7 Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de- Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-551 /15 Dresden, 2J. Februar 2016 lllH WANDEL HINTER GITIERN 300 Jahre Gefängnis Waldheim 300 Jahre sächsische Vollzugsgeschichte Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6 , 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 •zugeng für eleklronisch signierte sowie für verschlüsselte eleklronische Dokumenle nur Ober des Elektronische Gerichls- und Verwaltungspostfach; nahere Informationen unter www.egvp.de STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ venzverfahren nach ausländischem Recht)1 und Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren (IN) betreffend juristische Personen, Personengesellschaften und andere nicht natürliche Personen (ohne Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht) sowie Nachlässe und die Anzahl an eröffneten Verfahren erfasst. Entsprechend § 16 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung vom 14. Dezember 2007 (SächsGVBI. S. 600), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 2015 (SächsGVBI. 609) geändert worden ist, sind für Insolvenzverfahren die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig zuständig. Die entsprechenden Angaben werden durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen quartalsweise zusammengefasst und ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (eine Auflistung getrennt nach Monaten ist daher nicht möglich): Unternehmens- 1/2015 11/2015 insolvenzentwicklung (IN) Anzahl der Anträge auf Eröffnung 1.004 931 - betreffend natürliche Personen 556 540 - betreffend juristische Personen etc. 448 391 davon Amtsgericht Chemnitz 372 342 - betreffend natürliche Personen 198 215 - betreffend juristische Personen etc. 174 127 davon Amtsgericht Dresden 354 305 - betreffend natürliche Personen 199 198 - betreffend juristische Personen etc. 155 107 davon Amtsgericht Leipzig 278 284 - betreffend natürliche Personen 159 127 - betreffend juristische Personen etc. 119 157 Anzahl an eröffneten Verfahren 402 392 - betreffend natürliche Personen 268 275 - betreffend juristische Personen etc. 134 117 1 Nach § 304 Insolvenzordnung (lnsO) fallen hierunter Selbständige und ehemals Selbständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 19 Gläubiger). Seite 2 von 7 111/2015 IV/2015 872 931 499 521 373 410 292 353 180 200 112 153 283 290 163 194 120 96 297 288 156 127 141 161 429 397 305 265 124 132 Freistaat SACHSEN davon Amtsgericht Chemnitz 145 - betreffend natürliche Personen 106 - betreffend juristische Personen etc. 39 davon Amtsgericht Dresden 140 - betreffend natürliche Personen 90 - betreffend juristische Personen etc. 50 davon Amtsgericht Leipzig 117 - betreffend natürliche Personen 72 - betreffend juristische Personen etc. 45 Frage 2: 123 82 41 144 107 37 125 86 39 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ 155 130 25 136 92 44 138 83 55 125 78 47 130 94 36 142 93 49 Welches Forderungsvolumen wurde im Jahr 2015 im Freistaat Sachsen im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen durch Gläubiger angemeldet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht )? Zur Beantwortung dieser Frage hat das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, das mit der Führung der Insolvenzstatistik befasst ist, die folgenden Daten für die Monate Januar bis November 2015 übermittelt (laut Mitteilung wird das Jahresergebnis 2015 der Insolvenzstatistik frühestens Mitte März 2016 vorliegen): Seite 3 von 7 Freistaat SACHSEN angemeldetes 01 02 03 04 Forderungsvolumen an Unternehmensin - solvenzverfahren in Millionen EUR insgesamt2 32,3 29,7 81,7 26,4 davon Chemnitz , NUTS 2- Region (Amtsgericht 8,9 10, 1 10,5 11, 1 Chemnitz)3 davon Dresden, NUTS 2-Region (Amtsgericht 12,8 14, 1 17,6 10,2 Dresden) davon Leipzig, NUTS 2-Region (Amtsgericht 10,4 5,5 52,1 5, 1 Leipzig) Frage 3: 05 06 07 31,8 58,1 117,0 9,4 6,8 20,5 12,7 12,6 22,3 9,7 38,6 60,0 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ 08 09 10 11 15,5 33,1 45,0 14,6 7,3 7,5 16,3 2,4 4,2 13,3 11,9 11 ,0 4, 1 12,3 16,7 1,2 ges. 485,2 110,6 142,7 215,8 In wie vielen Unternehmensinsolvenzen wurde eine anteilige Gläubigerbefriedigung erreicht (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Angaben nach einer anteiligen Gläubigerbefriedigung werden nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat zur Beantwortung mitgeteilt, dass Ende des Jahres 2015 erstmalig Daten für den Freistaat Sachsen zur Statistik über 2 Aufgrund von Rundungsdifferenzen können die „insgesamt"-Werte von der Summe der drei Amtsgerichtswerte abweichen. 3 In der aktuellen Fassung der NUTS-Klassifikation (EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) entsprechen die NUTS 2-Regionen in Sachsen den ehemaligen Direktionsbezirken und mit kleinen Abweichungen den Amtsgerichtsbezirken. Das bedeutet, dass der Sitz oder Wohnsitz des Schuldners nicht im entsprechenden Amtsgerichtsbezirk ist, aber die Insolvenzabwicklung dort erfolgt. Seite 4 von 7 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung an das Statistische Bundesamt übermittelt wurden. Hierbei handelt es sich um Insolvenzverfahren, die nach dem 31. Dezember 2008 eröffnet und bis 31. Dezember 2013 beendet worden sind, so dass noch keine Darstellungen zum finanziellen Ergebnis möglich seien. Für eröffnete Insolvenzverfahren im Jahr 2015 und deren Beendigung könnten Aussagen somit erst in einigen Jahren getroffen werden. Frage 4: In welchem Umfang ist der Freistaat Sachsen unmittelbar oder mittelbar durch seine Beteiligungen als Allein-, Mit- bzw. Minderheitsgesellschafter von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2015 betroffen (bitte Auflistung getrennt nach Monaten)? Der Freistaat Sachsen war unmittelbar von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmensinsolvenzen im folgenden Umfang betroffen: Wertberichtigungen infolge Gerichtskostenforderungen von Forderungsausfällen aus nach der Justlzbeltrelbungsordnung (JBeltrO) Unternehmensinsolvenzen § 1 Abs. 1 Nr. 4, 4a, 4b und Nr. 7 JBeitrO In EUR Monat/Jahr 01/2015 25.545,97 02/2015 34.089,21 03/2015 27.940,45 04/2015 23.064,93 05/2015 60.957,56 06/2015 38.939,39 07/2015 88.283,90 08/2015 19.943,07 09/2015 63.601,98 10/2015 28.961,30 Seite 5 von 7 Freistaat SACHSEN 11/2015 12/2015 gesamt 6.577,92 55.836,63 473.742,31 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ Dazu kamen Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmensinsolvenzen im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, betreffend die Staatsbetriebe Landestalsperrenverwaltung (L TV), Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) und Sachsenforst (SBS) in Höhe von 48,15 EUR im Monat März 2015 und in Höhe von 98,31 EUR im Monat September 2015. Für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist auszuführen , dass gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen die Staatsregierung verpflichtet ist, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes ist eine Beantwortung nicht leistbar: Für den Bereich der Finanzämter ist festzustellen, dass aufgrund der Vielzahl der Fälle im Durchschnitt in jedem der 27 Finanzämter ein VzA mindestens zwei Wochen mit Prüfung und Ermittlung der Forderungsausfälle beschäftigt wäre und dies die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Finanzämter massiv beeinträchtigen würde. Seite 6 von 7 Freistaat SACHSEN ( STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Statistische Daten zum jährlichen Steuerausfallvolumen durch lnsolvenzen liegen dem Landesamt für Steuern und Finanzen nicht vor. Für den vom Staatsbetrieb SIB bewirtschafteten Bauhaushalt (Epl. 14) würden händische Recherche und Erfassung in jeder SIB-Niederlassung ein Vz.A mehr als eine Woche binden und damit ebenfalls zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit führen. Gleiches gilt für den Bereich der Beteiligungen. Datenerhebung, -sichtung und -auswertung durch ein Vz.A würden mindestens fünf Wochen beanspruchen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 7 von 7 Freistaat SACHSEN 2016-02-23T12:08:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes